Pflicht­angaben

All­gemeine Geschäfts­bedingungen

Diese Bedin­gungen gelten für unsere Verträge über Haus­meister­service, Reinigung, Außen­anlagen, Haus­technik und die Betreuung von Objekten. Was im Betreu­ungs­vertrag oder in der Auf­trags­bestä­ti­gung aus­drück­lich anders verein­bart ist, geht vor.

§ 1 Geltungs­bereich

Diese All­gemeinen Geschäfts­bedin­gungen gelten für alle Verträge zwischen Facility Service Rhein Main, Inhaber Bilal Challal, Mörfelder Land­straße 42a, 60598 Frankfurt am Main (nach­folgend „wir“), und unseren Auf­trag­gebern. Sie werden Ver­trags­bestand­teil, wenn der Auf­trag­geber den Betreu­ungs­vertrag unter­zeichnet oder unsere Auf­trags­bestä­ti­gung annimmt.

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Abwei­chende oder ergän­zende Bedin­gungen des Auf­trag­gebers gelten nur, wenn wir ihnen aus­drück­lich in Textform zuge­stimmt haben. Indi­vi­du­elle Ver­ein­ba­rungen im Betreu­ungs­vertrag, im Leis­tungs­verzeichnis oder in der Auf­trags­bestä­ti­gung haben Vorrang vor diesen Bedin­gungen.

§ 2 Vertrags­schluss, Laufzeit und Kündigung

Unsere Angebote sind frei­blei­bend. Ein Vertrag kommt mit der Unter­zeich­nung des Betreu­ungs­vertrags oder mit unserer Auf­trags­bestä­ti­gung zustande.

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Laufzeit und Kün­di­gungs­fristen richten sich nach dem Betreu­ungs­vertrag bezie­hungs­weise der Auf­trags­bestä­ti­gung. Das Recht beider Seiten zur außer­ordent­li­chen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kün­di­gungen bedürfen der Textform.

§ 3 Objekt­übernahme

Vor Beginn der Arbeiten weist der Auf­trag­geber uns in die tech­ni­schen Ein­rich­tungen des Objekts ein, weist auf bekannte Gefahren­quellen hin und übergibt die für die Betreuung erfor­der­li­chen Schlüssel, Code­karten und Unter­lagen. Die Übergabe von Schlüs­seln halten wir in einem Protokoll fest.

§ 4 Unsere Leistungen

Wir erbringen die ver­trag­lich verein­barten Leis­tungen fach­gerecht und sorg­fältig. Art, Umfang und Turnus ergeben sich aus dem Betreu­ungs­vertrag und dem Leis­tungs­verzeichnis. Abwei­chungen im Ablauf sind zulässig, solange der verein­barte Leis­tungs­umfang erhalten bleibt.

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Soweit nichts anderes verein­bart ist, erbringen wir die Leis­tungen montags bis freitags. Den Winter­dienst erbringen wir im verein­barten Bereit­schafts­zeit­raum an allen Tagen, an denen die Satzung der Kommune es verlangt. Innerhalb des verein­barten Leis­tungs­zeit­raums bestimmen wir die zeitliche Ver­tei­lung der Arbeiten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) und nehmen dabei Rücksicht auf die Belange des Objekts und seiner Nutzer.

Material und Ersatz­teile für kleinere Repa­ra­turen stellen wir gesondert in Rechnung. Arbeiten, die einem zuge­lassenen Fach­betrieb vor­behalten sind – etwa an Gas-, Elektro- oder Auf­zugs­anlagen –, führen wir nicht selbst aus; auf Wunsch koor­di­nieren wir sie.

Wir dürfen zur Erfüllung unserer Pflichten Nach­unter­nehmer einsetzen. Den ein­gesetzten Betrieb benennen wir dem Auf­trag­geber vor Beginn der Arbeiten. Wir bleiben gegenüber dem Auf­trag­geber für die ord­nungs­gemäße Aus­führung ver­ant­wort­lich.

§ 5 Mit­wirkung des Auftrag­gebers

Der Auf­trag­geber stellt uns das für die Arbeiten erfor­der­liche Wasser und den erfor­der­li­chen Strom unent­gelt­lich zur Verfügung und sorgt dafür, dass wir zu den verein­barten Zeiten Zugang zu den betref­fenden Flächen und Räumen haben.

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Soweit für die Betreuung nötig, überlässt der Auf­trag­geber uns unent­gelt­lich einen ver­schließ­baren Raum für Geräte und Material. Ände­rungen am Objekt, die unsere Leis­tungen betreffen – etwa neue Schließ­anlagen, Umbauten oder geänderte Nutzungen –, teilt er uns recht­zeitig mit.

§ 6 Bean­stan­dungen und Nach­arbeit

Bean­stan­dungen teilt der Auf­trag­geber uns unver­züg­lich nach Fest­stel­lung mit, tele­fo­nisch und zusätz­lich in Textform, zum Beispiel per E-Mail an info@facilityrheinmain.com, und beschreibt dabei den Mangel und den Ort so genau wie möglich.

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Bei recht­zeitiger Bean­stan­dung sind wir berech­tigt und ver­pflichtet, die Leistung innerhalb ange­mes­sener Frist nach­zu­holen oder nach­zu­bes­sern. Gesetz­liche Rechte des Auf­trag­gebers bleiben unberührt, soweit sie nicht wirksam ein­geschränkt sind.

§ 7 Haftung

Wir haften für Schäden an Personen und Sachen, die wir, unsere Mit­arbeiter oder von uns ein­gesetzte Nach­unter­nehmer bei der Aus­führung der über­nom­menen Leis­tungen schuld­haft ver­ur­sa­chen, nach den gesetz­li­chen Bestim­mungen.

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Schäden meldet der Auf­trag­geber uns unver­züg­lich nach Bekannt­werden in Textform, damit wir sie prüfen und gege­benen­falls unserer Ver­si­che­rung melden können. Für Schäden, die auf fehlende oder unzu­tref­fende Angaben des Auf­trag­gebers zu Gefahren­quellen oder tech­ni­schen Ein­rich­tungen zurück­gehen, haften wir nur, soweit uns ein eigenes Ver­schulden trifft.

§ 8 Vergütung und Zahlung

Die Vergütung ergibt sich aus dem Betreu­ungs­vertrag oder der Auf­trags­bestä­ti­gung. Ver­gü­tungen für laufende Leis­tungen sind monatlich im Voraus ohne Abzug fällig. Sonder­leis­tungen, für die ein geson­derter Auftrag erteilt wurde, rechnen wir nach Aus­führung ab; die Rechnung ist ohne Abzug fällig.

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Zahlungen erfolgen bar­geldlos auf unser Konto. Unsere Mit­arbeiter sind nicht berech­tigt, Zahlungen ent­gegen­zunehmen. Kommt der Auf­trag­geber in Verzug, berechnen wir Ver­zugs­zinsen nach den gesetz­li­chen Vor­schriften.

§ 9 Preis­anpassung

Unsere Leis­tungen sind lohn­intensiv. Ändern sich nach Ver­trags­schluss die für uns ver­bind­li­chen Mindest- oder Tarif­löhne, die Sozial­abgaben oder andere gesetz­lich vor­gege­bene Kosten, können wir die Vergütung im Umfang dieser Änderung anpassen, soweit sie den Anteil der betrof­fenen Kosten an der Vergütung betrifft. Wir teilen die Anpassung recht­zeitig vor ihrem Wirksam­werden in Textform mit und legen die Berech­nung auf Wunsch offen.

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Sinken diese Kosten, geben wir die Ent­las­tung in gleicher Weise weiter.

§ 10 Schlüssel und Vertrau­lich­keit

Über­lassene Schlüssel und Code­karten verwahren wir sorg­fältig und geben sie nur an Mit­arbeiter heraus, die sie für die verein­barten Arbeiten benötigen. Bei Ver­trags­ende geben wir sie gegen Protokoll zurück.

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Infor­ma­tionen über das Objekt, seine Bewohner und Nutzer behandeln wir ver­trau­lich. Per­sonen­bezo­gene Daten ver­ar­beiten wir nur im Rahmen des Vertrags und der Daten­schutz­erklä­rung.

§ 11 Schluss­bestimmungen

Es gilt das Recht der Bundes­repu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss des UN-Kauf­rechts.

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Ist der Auf­trag­geber Kaufmann, juris­ti­sche Person des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­ches Sonder­vermögen, ist Gerichts­stand für alle Strei­tig­keiten aus dem Ver­trags­verhältnis Frankfurt am Main.

Sollte eine Bestim­mung dieser Bedin­gungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirk­sam­keit der übrigen Bestim­mungen unberührt. An die Stelle der unwirk­samen Bestim­mung tritt die gesetz­liche Regelung.

Stand: Juli 2026