Pflichtangaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für unsere Verträge über Hausmeisterservice, Reinigung, Außenanlagen, Haustechnik und die Betreuung von Objekten. Was im Betreuungsvertrag oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich anders vereinbart ist, geht vor.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Facility Service Rhein Main, Inhaber Bilal Challal, Mörfelder Landstraße 42a, 60598 Frankfurt am Main (nachfolgend „wir“), und unseren Auftraggebern. Sie werden Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber den Betreuungsvertrag unterzeichnet oder unsere Auftragsbestätigung annimmt.
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Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Individuelle Vereinbarungen im Betreuungsvertrag, im Leistungsverzeichnis oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
§ 2 Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrags oder mit unserer Auftragsbestätigung zustande.
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Laufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem Betreuungsvertrag beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 3 Objektübernahme
Vor Beginn der Arbeiten weist der Auftraggeber uns in die technischen Einrichtungen des Objekts ein, weist auf bekannte Gefahrenquellen hin und übergibt die für die Betreuung erforderlichen Schlüssel, Codekarten und Unterlagen. Die Übergabe von Schlüsseln halten wir in einem Protokoll fest.
§ 4 Unsere Leistungen
Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen fachgerecht und sorgfältig. Art, Umfang und Turnus ergeben sich aus dem Betreuungsvertrag und dem Leistungsverzeichnis. Abweichungen im Ablauf sind zulässig, solange der vereinbarte Leistungsumfang erhalten bleibt.
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Soweit nichts anderes vereinbart ist, erbringen wir die Leistungen montags bis freitags. Den Winterdienst erbringen wir im vereinbarten Bereitschaftszeitraum an allen Tagen, an denen die Satzung der Kommune es verlangt. Innerhalb des vereinbarten Leistungszeitraums bestimmen wir die zeitliche Verteilung der Arbeiten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) und nehmen dabei Rücksicht auf die Belange des Objekts und seiner Nutzer.
Material und Ersatzteile für kleinere Reparaturen stellen wir gesondert in Rechnung. Arbeiten, die einem zugelassenen Fachbetrieb vorbehalten sind – etwa an Gas-, Elektro- oder Aufzugsanlagen –, führen wir nicht selbst aus; auf Wunsch koordinieren wir sie.
Wir dürfen zur Erfüllung unserer Pflichten Nachunternehmer einsetzen. Den eingesetzten Betrieb benennen wir dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten. Wir bleiben gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Ausführung verantwortlich.
§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt uns das für die Arbeiten erforderliche Wasser und den erforderlichen Strom unentgeltlich zur Verfügung und sorgt dafür, dass wir zu den vereinbarten Zeiten Zugang zu den betreffenden Flächen und Räumen haben.
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Soweit für die Betreuung nötig, überlässt der Auftraggeber uns unentgeltlich einen verschließbaren Raum für Geräte und Material. Änderungen am Objekt, die unsere Leistungen betreffen – etwa neue Schließanlagen, Umbauten oder geänderte Nutzungen –, teilt er uns rechtzeitig mit.
§ 6 Beanstandungen und Nacharbeit
Beanstandungen teilt der Auftraggeber uns unverzüglich nach Feststellung mit, telefonisch und zusätzlich in Textform, zum Beispiel per E-Mail an info@facilityrheinmain.com, und beschreibt dabei den Mangel und den Ort so genau wie möglich.
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Bei rechtzeitiger Beanstandung sind wir berechtigt und verpflichtet, die Leistung innerhalb angemessener Frist nachzuholen oder nachzubessern. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt, soweit sie nicht wirksam eingeschränkt sind.
§ 7 Haftung
Wir haften für Schäden an Personen und Sachen, die wir, unsere Mitarbeiter oder von uns eingesetzte Nachunternehmer bei der Ausführung der übernommenen Leistungen schuldhaft verursachen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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Schäden meldet der Auftraggeber uns unverzüglich nach Bekanntwerden in Textform, damit wir sie prüfen und gegebenenfalls unserer Versicherung melden können. Für Schäden, die auf fehlende oder unzutreffende Angaben des Auftraggebers zu Gefahrenquellen oder technischen Einrichtungen zurückgehen, haften wir nur, soweit uns ein eigenes Verschulden trifft.
§ 8 Vergütung und Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus dem Betreuungsvertrag oder der Auftragsbestätigung. Vergütungen für laufende Leistungen sind monatlich im Voraus ohne Abzug fällig. Sonderleistungen, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde, rechnen wir nach Ausführung ab; die Rechnung ist ohne Abzug fällig.
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Zahlungen erfolgen bargeldlos auf unser Konto. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. Kommt der Auftraggeber in Verzug, berechnen wir Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 9 Preisanpassung
Unsere Leistungen sind lohnintensiv. Ändern sich nach Vertragsschluss die für uns verbindlichen Mindest- oder Tariflöhne, die Sozialabgaben oder andere gesetzlich vorgegebene Kosten, können wir die Vergütung im Umfang dieser Änderung anpassen, soweit sie den Anteil der betroffenen Kosten an der Vergütung betrifft. Wir teilen die Anpassung rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und legen die Berechnung auf Wunsch offen.
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Sinken diese Kosten, geben wir die Entlastung in gleicher Weise weiter.
§ 10 Schlüssel und Vertraulichkeit
Überlassene Schlüssel und Codekarten verwahren wir sorgfältig und geben sie nur an Mitarbeiter heraus, die sie für die vereinbarten Arbeiten benötigen. Bei Vertragsende geben wir sie gegen Protokoll zurück.
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Informationen über das Objekt, seine Bewohner und Nutzer behandeln wir vertraulich. Personenbezogene Daten verarbeiten wir nur im Rahmen des Vertrags und der Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Frankfurt am Main.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Juli 2026