06 · Leistung

Koor­di­na­tion von Instand­haltung und Wartung

Wir planen Wartungs- und Instand­setzungs­arbeiten, holen Angebote ein, begleiten die Aus­führung und prüfen das Ergebnis. Beauf­tragt wird erst nach Ihrer Freigabe im verein­barten Rahmen.

Nutzen

Was Sie davon haben.

Sie führen nicht länger Termin-, Firmen- und Mängel­listen parallel: Ein Fristen­kalender, ein Ansprech­partner, geprüfte Pro­to­kolle und eine nach­voll­zieh­bare Mängel­verfol­gung bis zur Erle­di­gung.

Objekt­arten
Objekte mit vielen War­tungs­verträgen: Aufzug, Heiz­zentrale, Lüftung, Brand­melde­anlage, RWA, Tore, Hebe­anlagen, Rück­stau­siche­rung · Woh­nungs­eigen­tümer­gemein­schaften mit beschluss­gebun­denen Maßnahmen · Gewerbe­immo­bi­lien mit Mieter­ausbauten und wech­selnden Nutzungen
Turnus
Objekt­bezogen im Leis­tungs­verzeichnis
Nachweis
Ein­satz­doku­men­ta­tion je Termin
Einsatz­gebiet
Rhein-Main-Gebiet, Zentrum Frankfurt am Main

Leis­tungs­umfang

Was dazu­gehört.

  • War­tungs­planung nach Her­steller­vorgaben, Norm­vorgaben und Prüf­fristen; Ter­mi­nie­rung, Einladung der Fach­firmen und Nutzer­infor­ma­tion
  • Einholen ver­gleich­barer Angebote auf Basis einer ein­heit­li­chen Leis­tungs­beschrei­bung, Ange­bots­vergleich und Ver­gabe­empfeh­lung
  • Beauf­tra­gung nach Freigabe, Termin­abstim­mung mit Mietern und Nutzern, Ankün­di­gung und Zutritts­orga­ni­sa­tion
  • Beglei­tung der Aus­führung vor Ort: Ein­weisung in Objekt­regeln, Absprache von Arbeits­berei­chen, bei Bedarf Erlaubnis­schein für feuer­gefähr­liche Arbeiten
  • Kontrolle der aus­geführten Leistung und Prüfung der Wartungs- und Prüf­proto­kolle auf Voll­stän­dig­keit sowie auf fest­gestellte, noch offene Mängel
  • Mängel­verfol­gung mit Mängel­liste, Frist­setzung, Erin­ne­rung und Kontrolle der Nach­besse­rung
  • Fachlich-sachliche Rech­nungs­prüfung: erbrachte Leistung, Aufmaß, Stunden- und Mate­rial­nach­weise, Abgleich mit Angebot und Auftrag, danach Weiter­gabe zur Zah­lungs­frei­gabe
  • Gewähr­leis­tungs­verfol­gung mit Fristen­kalender, Begehung vor Frist­ablauf und schrift­li­cher Mängel­anzeige gegenüber dem aus­führenden Unter­nehmen
  • Prüfung bestehender War­tungs­verträge auf Leis­tungs­inhalt, Laufzeit, Kün­di­gungs­fristen, Preis­anpas­sungs­klau­seln und Dop­pe­lungen
  • Koor­di­na­tion mehrerer Gewerke bei größeren Maßnahmen, etwa Hei­zungs­tausch mit Elektro-, Sanitär- und Schorn­stein­feger­betei­li­gung
  • Zustands­bewer­tung und mehr­jährige Instand­haltungs­planung mit Prio­ri­täten, Kosten­rahmen und Vor­schlägen zur zeit­li­chen Ver­tei­lung
  • Unter­stüt­zung bei Ver­si­che­rungs­schäden: Scha­dens­aufnahme, Foto­doku­men­ta­tion, Abstim­mung mit Ver­si­cherer und Sach­verstän­digen, Beauf­tra­gung von Leck­ortung und Trocknung nach Freigabe
  • Nach­weis­manage­ment: War­tungs­nach­weise, Prüf­berichte und Revi­sions­unter­lagen ein­sammeln, prüfen und in der Objekt­doku­men­ta­tion ablegen
  • Eig­nungs­nach­weise der ein­gesetzten Firmen: Fach­betriebs­quali­fi­ka­tion, Haft­pflicht­versi­che­rung, Unbe­denk­lich­keits­beschei­ni­gungen

Anwendung

Typische Objekte.

  • Objekte mit vielen War­tungs­verträgen: Aufzug, Heiz­zentrale, Lüftung, Brand­melde­anlage, RWA, Tore, Hebe­anlagen, Rück­stau­siche­rung
  • Woh­nungs­eigen­tümer­gemein­schaften mit beschluss­gebun­denen Maßnahmen
  • Gewerbe­immo­bi­lien mit Mieter­ausbauten und wech­selnden Nutzungen
  • Port­fo­lios mit mehreren Stand­orten im Rhein-Main-Gebiet und ein­heit­li­chem Berichts­bedarf
  • Bestands­gebäude mit Sanie­rungs­stau und abzu­ar­bei­tender Mängel­liste
  • Neu­bau­objekte in der Gewähr­leis­tungs­phase
  • Objekte nach Ver­walter­wechsel mit unklarer Vertrags- und Fristen­lage

Jahres­verlauf

Saisonale Schwer­punkte.

Weiter­lesen

Hei­zungs­wartung und Brenner­service bündeln wir im August und September, damit die Anlage zum Start der Heiz­periode am 1. Oktober betriebs­bereit ist.

Wartung von Kälte- und Lüf­tungs­technik liegt sinnvoll zwischen März und Mai.

Dach­rinnen- und Dach­entwäs­se­rungs­reini­gung ter­mi­nieren wir nach dem Laubfall im November und Dezember, zusätz­lich nach Sturm­ereig­nissen mit anschlie­ßender Sicht­kontrolle von Dach, Fassade und Bäumen.

Prüf­termine für Aufzug, Elektro, Brand­schutz und Sicher­heits­beleuch­tung verteilen wir über das Jahr.

In WEG-Objekten bestimmt der Ver­samm­lungs­termin im Frühjahr den Takt: Beschlüsse führen zu Umset­zungen im Sommer­halb­jahr, weshalb Angebote bereits im Winter vorliegen sollten.

Im Rhein-Main-Gebiet sind Hand­werker­kapa­zi­täten im Sommer­halb­jahr stark aus­ge­lastet – wir kal­ku­lieren ent­spre­chenden Vorlauf ein.

Ein­ordnung

Diese Begriffe und Regel­werke bestimmen den Leis­tungs­umfang. Wir ori­en­tieren uns daran – eine Zer­ti­fi­zie­rung nach diesen Normen besteht nicht.

Begriffe und Regel­werke anzeigen
  • DIN 31051: Wartung (Erhalt des Soll­zustands), Inspek­tion (Fest­stellen des Ist­zustands), Instand­setzung (Wieder­herstel­lung), Ver­bes­se­rung
  • Instand­haltungs­stra­te­gien: reaktiv, vor­beugend inter­vall­basiert, zustands­orien­tiert
  • Leis­tungs­verzeichnis, Ange­bots­vergleich, Ver­gabe­empfeh­lung, Nach­trags­manage­ment
  • VOB/B und BGB-Werk­vertrags­recht: Abnahme, Mängel­ansprüche und unter­schied­liche Ver­jäh­rungs­fristen bei Bau­leis­tungen
  • Gewähr­leis­tungs­fristen­kalender, Mängel­anzeige, Nach­besse­rungs­frist
  • Erlaubnis­schein für feuer­gefähr­liche Arbeiten, Koor­di­nie­rungs­pflichten bei parallel tätigen Firmen
  • Voll­wartungs- und Teil­wartungs­vertrag, ins­beson­dere bei Auf­zugs­anlagen
  • Erhal­tungs­rück­lage nach dem Woh­nungs­eigen­tums­gesetz als Finan­zie­rungs­rahmen geplanter Maßnahmen
  • Störungs- und War­tungs­historie als Grundlage für Austausch- oder Repa­ratur­entschei­dungen
  • Prä­qua­li­fi­ka­tion und Eig­nungs­nach­weise von Nach­unter­neh­mern

Nach­gefragt

Fragen zur Leistung Instand­haltung.

Recht­liche Ein­ordnungen auf dieser Seite sind allgemein gehalten und ersetzen keine Rechts­bera­tung im Einzel­fall.

Stand

Was ist der Unter­schied zwischen Wartung, Inspektion und Instand­setzung?

DIN 31051 unter­scheidet vier Instand­haltungs­arten. Wartung hält den Soll­zustand aufrecht, etwa durch Reinigen, Nach­stellen und Austausch von Ver­schleiß­teilen. Inspek­tion stellt den tat­säch­li­chen Zustand fest und bewertet ihn – sie erzeugt keine Reparatur, sondern Erkenntnis. Instand­setzung stellt den Soll­zustand nach einem Ausfall oder Schaden wieder her. Ver­bes­se­rung erhöht die Zuver­läs­sig­keit über den ursprüng­li­chen Zustand hinaus. Diese Trennung ist wichtig, weil War­tungs­verträge oft nur den ersten Punkt abdecken und Instand­setzungen gesondert beauf­tragt und bezahlt werden.

Können Sie bestehende Wartungs­verträge über­nehmen und prüfen?

Ja. Wir erstellen zunächst eine Ver­trags­über­sicht mit Leis­tungs­inhalt, Laufzeit, Kün­di­gungs­frist, Preis­anpas­sungs­klausel und tat­säch­lich erbrachter Leistung laut Pro­to­kollen. Häufig zeigen sich Dop­pe­lungen, nicht mehr benötigte Posi­tionen oder Verträge, die Instand­setzungen nicht enthalten, obwohl das ange­nommen wurde. Wir sprechen eine Emp­feh­lung aus; die Ent­schei­dung über Kündigung, Fort­führung oder Neu­vergabe treffen Sie.

Wer beauftragt die Firmen und wer trägt die Kosten?

Wir beauf­tragen nur im verein­barten Rahmen: Bis zu der Wert­grenze, die wir mit Ihnen ver­ein­baren, handeln wir direkt, damit kleine Störungen nicht liegen­bleiben; darüber legen wir Ihnen Angebote zur Freigabe vor. Rech­nungen laufen über Eigen­tümer oder Ver­wal­tung, wir prüfen sie fachlich und sachlich vor der Zah­lungs­frei­gabe. Bei Gefahr im Verzug handeln wir sofort zur Scha­dens­begren­zung und infor­mieren Sie unver­züg­lich.

Wie stellen Sie sicher, dass keine Prüf- oder Gewähr­leistungs­frist übersehen wird?

Grundlage ist ein Fristen­kataster je Objekt mit Anlage, Rechts­grund­lage oder Ver­trags­bezug, Intervall, letztem und nächstem Termin sowie Nachweis. Fällige Termine melden wir mit Vorlauf, damit Angebot, Freigabe und Nutzer­infor­ma­tion in Ruhe erfolgen können. Gewähr­leis­tungs­fristen führen wir separat und planen die Begehung recht­zeitig vor Ablauf, damit Mängel noch gegenüber dem aus­führenden Unter­nehmen geltend gemacht werden können.

Nächster Schritt

Instand­haltung für Ihr Objekt.

Sagen Sie uns, um welches Objekt es geht. Wir sehen es uns an und legen den Umfang gemeinsam fest.

Anfrage senden

oder anrufen: 0172 5651342 · Montag bis Freitag, 8–17 Uhr

Störung am Objekt? Zum Notdienst

Anrufen Angebot anfordern