06 · Leistung
Koordination von Instandhaltung und Wartung
Wir planen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, holen Angebote ein, begleiten die Ausführung und prüfen das Ergebnis. Beauftragt wird erst nach Ihrer Freigabe im vereinbarten Rahmen.
Nutzen
Was Sie davon haben.
Sie führen nicht länger Termin-, Firmen- und Mängellisten parallel: Ein Fristenkalender, ein Ansprechpartner, geprüfte Protokolle und eine nachvollziehbare Mängelverfolgung bis zur Erledigung.
- Objektarten
- Objekte mit vielen Wartungsverträgen: Aufzug, Heizzentrale, Lüftung, Brandmeldeanlage, RWA, Tore, Hebeanlagen, Rückstausicherung · Wohnungseigentümergemeinschaften mit beschlussgebundenen Maßnahmen · Gewerbeimmobilien mit Mieterausbauten und wechselnden Nutzungen
- Turnus
- Objektbezogen im Leistungsverzeichnis
- Nachweis
- Einsatzdokumentation je Termin
- Einsatzgebiet
- Rhein-Main-Gebiet, Zentrum Frankfurt am Main
Leistungsumfang
Was dazugehört.
- Wartungsplanung nach Herstellervorgaben, Normvorgaben und Prüffristen; Terminierung, Einladung der Fachfirmen und Nutzerinformation
- Einholen vergleichbarer Angebote auf Basis einer einheitlichen Leistungsbeschreibung, Angebotsvergleich und Vergabeempfehlung
- Beauftragung nach Freigabe, Terminabstimmung mit Mietern und Nutzern, Ankündigung und Zutrittsorganisation
- Begleitung der Ausführung vor Ort: Einweisung in Objektregeln, Absprache von Arbeitsbereichen, bei Bedarf Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten
- Kontrolle der ausgeführten Leistung und Prüfung der Wartungs- und Prüfprotokolle auf Vollständigkeit sowie auf festgestellte, noch offene Mängel
- Mängelverfolgung mit Mängelliste, Fristsetzung, Erinnerung und Kontrolle der Nachbesserung
- Fachlich-sachliche Rechnungsprüfung: erbrachte Leistung, Aufmaß, Stunden- und Materialnachweise, Abgleich mit Angebot und Auftrag, danach Weitergabe zur Zahlungsfreigabe
- Gewährleistungsverfolgung mit Fristenkalender, Begehung vor Fristablauf und schriftlicher Mängelanzeige gegenüber dem ausführenden Unternehmen
- Prüfung bestehender Wartungsverträge auf Leistungsinhalt, Laufzeit, Kündigungsfristen, Preisanpassungsklauseln und Doppelungen
- Koordination mehrerer Gewerke bei größeren Maßnahmen, etwa Heizungstausch mit Elektro-, Sanitär- und Schornsteinfegerbeteiligung
- Zustandsbewertung und mehrjährige Instandhaltungsplanung mit Prioritäten, Kostenrahmen und Vorschlägen zur zeitlichen Verteilung
- Unterstützung bei Versicherungsschäden: Schadensaufnahme, Fotodokumentation, Abstimmung mit Versicherer und Sachverständigen, Beauftragung von Leckortung und Trocknung nach Freigabe
- Nachweismanagement: Wartungsnachweise, Prüfberichte und Revisionsunterlagen einsammeln, prüfen und in der Objektdokumentation ablegen
- Eignungsnachweise der eingesetzten Firmen: Fachbetriebsqualifikation, Haftpflichtversicherung, Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Anwendung
Typische Objekte.
- Objekte mit vielen Wartungsverträgen: Aufzug, Heizzentrale, Lüftung, Brandmeldeanlage, RWA, Tore, Hebeanlagen, Rückstausicherung
- Wohnungseigentümergemeinschaften mit beschlussgebundenen Maßnahmen
- Gewerbeimmobilien mit Mieterausbauten und wechselnden Nutzungen
- Portfolios mit mehreren Standorten im Rhein-Main-Gebiet und einheitlichem Berichtsbedarf
- Bestandsgebäude mit Sanierungsstau und abzuarbeitender Mängelliste
- Neubauobjekte in der Gewährleistungsphase
- Objekte nach Verwalterwechsel mit unklarer Vertrags- und Fristenlage
Jahresverlauf
Saisonale Schwerpunkte.
Weiterlesen
Heizungswartung und Brennerservice bündeln wir im August und September, damit die Anlage zum Start der Heizperiode am 1. Oktober betriebsbereit ist.
Wartung von Kälte- und Lüftungstechnik liegt sinnvoll zwischen März und Mai.
Dachrinnen- und Dachentwässerungsreinigung terminieren wir nach dem Laubfall im November und Dezember, zusätzlich nach Sturmereignissen mit anschließender Sichtkontrolle von Dach, Fassade und Bäumen.
Prüftermine für Aufzug, Elektro, Brandschutz und Sicherheitsbeleuchtung verteilen wir über das Jahr.
In WEG-Objekten bestimmt der Versammlungstermin im Frühjahr den Takt: Beschlüsse führen zu Umsetzungen im Sommerhalbjahr, weshalb Angebote bereits im Winter vorliegen sollten.
Im Rhein-Main-Gebiet sind Handwerkerkapazitäten im Sommerhalbjahr stark ausgelastet – wir kalkulieren entsprechenden Vorlauf ein.
Einordnung
Diese Begriffe und Regelwerke bestimmen den Leistungsumfang. Wir orientieren uns daran – eine Zertifizierung nach diesen Normen besteht nicht.
Begriffe und Regelwerke anzeigen
- DIN 31051: Wartung (Erhalt des Sollzustands), Inspektion (Feststellen des Istzustands), Instandsetzung (Wiederherstellung), Verbesserung
- Instandhaltungsstrategien: reaktiv, vorbeugend intervallbasiert, zustandsorientiert
- Leistungsverzeichnis, Angebotsvergleich, Vergabeempfehlung, Nachtragsmanagement
- VOB/B und BGB-Werkvertragsrecht: Abnahme, Mängelansprüche und unterschiedliche Verjährungsfristen bei Bauleistungen
- Gewährleistungsfristenkalender, Mängelanzeige, Nachbesserungsfrist
- Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten, Koordinierungspflichten bei parallel tätigen Firmen
- Vollwartungs- und Teilwartungsvertrag, insbesondere bei Aufzugsanlagen
- Erhaltungsrücklage nach dem Wohnungseigentumsgesetz als Finanzierungsrahmen geplanter Maßnahmen
- Störungs- und Wartungshistorie als Grundlage für Austausch- oder Reparaturentscheidungen
- Präqualifikation und Eignungsnachweise von Nachunternehmern
Nachgefragt
Fragen zur Leistung Instandhaltung.
Rechtliche Einordnungen auf dieser Seite sind allgemein gehalten und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Stand
Was ist der Unterschied zwischen Wartung, Inspektion und Instandsetzung?
DIN 31051 unterscheidet vier Instandhaltungsarten. Wartung hält den Sollzustand aufrecht, etwa durch Reinigen, Nachstellen und Austausch von Verschleißteilen. Inspektion stellt den tatsächlichen Zustand fest und bewertet ihn – sie erzeugt keine Reparatur, sondern Erkenntnis. Instandsetzung stellt den Sollzustand nach einem Ausfall oder Schaden wieder her. Verbesserung erhöht die Zuverlässigkeit über den ursprünglichen Zustand hinaus. Diese Trennung ist wichtig, weil Wartungsverträge oft nur den ersten Punkt abdecken und Instandsetzungen gesondert beauftragt und bezahlt werden.
Können Sie bestehende Wartungsverträge übernehmen und prüfen?
Ja. Wir erstellen zunächst eine Vertragsübersicht mit Leistungsinhalt, Laufzeit, Kündigungsfrist, Preisanpassungsklausel und tatsächlich erbrachter Leistung laut Protokollen. Häufig zeigen sich Doppelungen, nicht mehr benötigte Positionen oder Verträge, die Instandsetzungen nicht enthalten, obwohl das angenommen wurde. Wir sprechen eine Empfehlung aus; die Entscheidung über Kündigung, Fortführung oder Neuvergabe treffen Sie.
Wer beauftragt die Firmen und wer trägt die Kosten?
Wir beauftragen nur im vereinbarten Rahmen: Bis zu der Wertgrenze, die wir mit Ihnen vereinbaren, handeln wir direkt, damit kleine Störungen nicht liegenbleiben; darüber legen wir Ihnen Angebote zur Freigabe vor. Rechnungen laufen über Eigentümer oder Verwaltung, wir prüfen sie fachlich und sachlich vor der Zahlungsfreigabe. Bei Gefahr im Verzug handeln wir sofort zur Schadensbegrenzung und informieren Sie unverzüglich.
Wie stellen Sie sicher, dass keine Prüf- oder Gewährleistungsfrist übersehen wird?
Grundlage ist ein Fristenkataster je Objekt mit Anlage, Rechtsgrundlage oder Vertragsbezug, Intervall, letztem und nächstem Termin sowie Nachweis. Fällige Termine melden wir mit Vorlauf, damit Angebot, Freigabe und Nutzerinformation in Ruhe erfolgen können. Gewährleistungsfristen führen wir separat und planen die Begehung rechtzeitig vor Ablauf, damit Mängel noch gegenüber dem ausführenden Unternehmen geltend gemacht werden können.
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Andere Leistungen.
- Hausmeister- und Gebäudeservice Feste Ansprechperson am Objekt: regelmäßige Begehungen, Kleinreparaturen, Müll- und Schlüsselmanagement sowie Kontrolle der Allgemeinflächen. Was im Turnus erledigt wird, steht im Leistungsverzeichnis und wird protokolliert.
- Außenanlagenpflege Wir halten Grünflächen, Wege, Höfe und Zufahrten das ganze Jahr über nutzbar und verkehrssicher – von der Vegetationspflege bis zum Winterdienst. Der Leistungsumfang wird objektbezogen im Leistungsverzeichnis festgelegt, nicht pauschal zugesagt.
- Innenreinigung und Unterhaltsreinigung Wiederkehrende Reinigung von Treppenhäusern, Büros, Sanitärbereichen und Nebenflächen nach definiertem Leistungsverzeichnis, ergänzt um Glas-, Grund- und Sonderreinigung. Umfang und Turnus bestimmen wir nach Aufmaß und Nutzungsintensität, nicht nach Pauschalwerten.
Nächster Schritt
Instandhaltung für Ihr Objekt.
Sagen Sie uns, um welches Objekt es geht. Wir sehen es uns an und legen den Umfang gemeinsam fest.
oder anrufen: 0172 5651342 · Montag bis Freitag, 8–17 Uhr
Störung am Objekt? Zum Notdienst