04 · Leistung

Innen­reinigung und Unterhalts­reinigung

Wieder­kehrende Reinigung von Treppen­häusern, Büros, Sanitär­berei­chen und Neben­flächen nach defi­niertem Leis­tungs­verzeichnis, ergänzt um Glas-, Grund- und Sonder­reini­gung. Umfang und Turnus bestimmen wir nach Aufmaß und Nut­zungs­inten­sität, nicht nach Pau­schal­werten.

Nutzen

Was Sie davon haben.

Sie erhalten ein über­prüf­bares Rei­ni­gungs­programm: Was wann gereinigt wird, ist schrift­lich fest­gelegt, wird nach­gewiesen und bei Bean­stan­dung innerhalb einer verein­barten Frist nach­gear­beitet.

Objekt­arten
Treppen­häuser und All­ge­mein­flächen von Wohn­anlagen und WEG-Objekten · Büro­etagen, Kanzleien und Ver­wal­tungs­stand­orte · Arzt­praxen, The­rapie­zentren und medi­zi­ni­sche Ver­sor­gungs­zentren
Turnus
Objekt­bezogen im Leis­tungs­verzeichnis
Nachweis
Ein­satz­doku­men­ta­tion je Termin
Einsatz­gebiet
Rhein-Main-Gebiet, Zentrum Frankfurt am Main

Leis­tungs­umfang

Was dazu­gehört.

  • Unter­halts­reini­gung von Treppen­häusern und All­ge­mein­flächen: Böden, Handläufe, Geländer, Fenster­bänke, Brief­kasten­anlage, Keller­flure, Auf­zugs­kabine
  • Büro- und Ver­wal­tungs­reini­gung: Boden­pflege, Papier­körbe, Ober­flächen in Griffhöhe, Teeküchen, Bespre­chungs­räume
  • Sanitär­reini­gung mit Des­infek­tion nach Hygiene­plan, Auffüllen von Seife, Papier und Hygiene­arti­keln
  • Glas­reini­gung: Ein­gangs­türen, Windfang, Glas­trenn­wände sowie Fenster­reini­gung inklusive Rahmen und Falze im verein­barten Turnus
  • Grund­reini­gung von Hart­belägen mit anschlie­ßender Einpflege oder Beschich­tung, Tep­pich­reini­gung im Sprühex­trak­tions- oder Pad-Verfahren
  • Bau­schluss- und Bau­fein­reini­gung, Leer­wohnungs- und Über­gabe­reini­gung, Reinigung nach Wasser­schaden oder Rohrbruch
  • Tief­garagen-, Keller- und Müll­stand­platz­reini­gung, Kehren und maschi­nelle Reinigung von Ver­kehrs­flächen
  • Pflege der Sauber­lauf­zonen und Ein­gangs­matten, im Winter mit erhöhtem Turnus wegen Streugut und Nässe
  • Des­in­fek­tions­reini­gung und Kon­takt­flächen­reini­gung in Praxen, Kitas und Pflege­einrich­tungen nach abge­stimmtem Hygiene­plan
  • Ver­brauchs­mate­rial­manage­ment: Bedarfser­mitt­lung, Bestel­lung, Bestands­führung, Spender­wartung
  • Qua­li­täts­siche­rung durch Objekt­leitung: Revier­bege­hung, stich­proben­basierte Rei­ni­gungs­kontrolle, Nach­weis­führung und doku­men­tierte Nach­arbeit
  • Gefahr­stoff- und Arbeits­sicher­heits­orga­ni­sa­tion: Betriebs­anwei­sungen, dosierte Rei­ni­gungs­mittel, Kenn­zeich­nung, Unter­weisung des Personals
  • Reinigung von Gemein­schafts­einrich­tungen wie Wasch­küche, Fahrrad­raum, Paketraum und Auf­ent­halts­berei­chen

Anwendung

Typische Objekte.

  • Treppen­häuser und All­ge­mein­flächen von Wohn­anlagen und WEG-Objekten
  • Büro­etagen, Kanzleien und Ver­wal­tungs­stand­orte
  • Arzt­praxen, The­rapie­zentren und medi­zi­ni­sche Ver­sor­gungs­zentren
  • Kitas, Schulen und Aus­bil­dungs­einrich­tungen
  • Laden­lokale, Showrooms und Nah­versor­gungs­flächen
  • Sozial-, Umkleide- und Sanitär­räume in Gewerbe- und Logistik­objekten
  • Leer­stehende Wohnungen und Gewerbe­einheiten vor Neu­vermie­tung

Jahres­verlauf

Saisonale Schwer­punkte.

Weiter­lesen

Von November bis März steigt der Rei­ni­gungs­aufwand deutlich: Nässe, Salz- und Splitt­rück­stände belasten Ein­gangs­bereiche und Treppen­häuser, Sauber­lauf­zonen und Nass­wisch­gänge werden häufiger ein­geplant, und in der Erkäl­tungs­saison rücken Kon­takt­flächen wie Türgriffe und Handläufe stärker in den Fokus.

Im Frühjahr fallen Blüten­staub und Pollen auf Glas­flächen an, die Glas- und Rahmen­reini­gung wird meist zwei- bis viermal jährlich ter­mi­niert.

Grund­reini­gungen und Belags­pflege legen wir bevorzugt in nut­zungs­arme Zeiten: bei Schulen und Kitas in die hes­si­schen Sommer­ferien, bei Büros in Betriebs­ruhe­zeiten oder an Wochen­enden.

Bau­schluss- und Leer­wohnungs­reini­gungen richten sich nach Bau- und Ver­mie­tungs­terminen und häufen sich zu Quartals- und Jahres­wech­seln.

Ein­ordnung

Diese Begriffe und Regel­werke bestimmen den Leis­tungs­umfang. Wir ori­en­tieren uns daran – eine Zer­ti­fi­zie­rung nach diesen Normen besteht nicht.

Begriffe und Regel­werke anzeigen
  • Unter­halts­reini­gung, Sicht­reini­gung, Zwi­schen­reini­gung, Grund­reini­gung, Sonder­reini­gung
  • Leis­tungs­verzeichnis und Raumbuch mit Flächen, Belags­arten und Turnus
  • Rei­ni­gungs­turnus und Nut­zungs­inten­sität als Kal­ku­la­tions­grund­lage
  • Wisch­pflege, Vor­präpa­ra­tion von Wisch­bezügen, Zwei-Eimer-Methode, Padfarben und Maschinen­verfahren
  • Einpflege und Beschich­tung von Hart­belägen, Grund­reini­gungs­zyklus zur Wert­erhal­tung
  • DIN 77400 (Rei­ni­gungs­dienst­leis­tungen Schul­gebäude) als Ori­en­tie­rung für Leis­tungs­beschrei­bungen
  • Hygiene­plan, Des­in­fek­tions­reini­gung, Kon­takt­flächen, Flä­chen­desin­fek­tion nach abge­stimmter Mittel­liste
  • Gefahr­stoff­verord­nung: Betriebs­anwei­sung, Gefahr­stoff­verzeichnis, Dosier­anlage
  • Sauber­lauf­zone und deren Wirkung auf Schmutz­eintrag und Rutsch­sicher­heit
  • Tarif­bindung im Gebäude­reiniger­hand­werk als wesent­li­cher Kosten­faktor
  • Betriebs­kosten­verord­nung § 2 Nr. 9 (Gebäude­reini­gung) für die Frage der Umlage­fähig­keit

Nach­gefragt

Fragen zur Leistung Innen­reinigung.

Recht­liche Ein­ordnungen auf dieser Seite sind allgemein gehalten und ersetzen keine Rechts­bera­tung im Einzel­fall.

Stand

Wie oft sollte ein Treppen­haus gereinigt werden?

Der sinnvolle Turnus hängt von Anzahl der Einheiten, Nutzung, Boden­belag und Lage ab. In ruhigen Wohn­anlagen ist häufig ein wöchent­li­cher Durchgang aus­reichend, in stark fre­quen­tierten Häusern oder Objekten mit Gewerbe im Erd­geschoss sind zwei Durch­gänge pro Woche üblich. Ent­schei­dend ist nicht die Häu­fig­keit allein, sondern was im Leis­tungs­verzeichnis in welchem Rhythmus enthalten ist – etwa wöchent­li­ches Nass­wischen der Treppen­läufe und monat­liche Reinigung der Keller­flure.

Wie kalkulieren Sie den Preis für die Reinigung?

Grundlage ist ein Aufmaß vor Ort: Flächen, Belags­arten, Anzahl der Geschosse und Sanitär­objekte, Nut­zungs­inten­sität, Zugäng­lich­keit und gewünschter Turnus. Daraus ergeben sich Leis­tungs­werte und der kal­ku­lierte Zeit­aufwand; hinzu kommen tarif­gebun­dene Per­sonal­kosten im Gebäude­reiniger­hand­werk, Material und Objekt­leitung. Ein belast­bares Angebot geben wir deshalb erst nach Besich­ti­gung ab, nicht auf Zuruf.

Sind die Reinigungs­kosten auf Mieter umlage­fähig?

Laufende Kosten der Gebäude­reini­gung zählen nach der Betriebs­kosten­verord­nung grund­sätz­lich zu den umlage­fähigen Betriebs­kosten, wenn der Miet­vertrag das vorsieht. Einmalige Leis­tungen wie Grund­reini­gung, Bau­schluss­reini­gung oder Leer­wohnungs­reini­gung sind in der Regel keine laufenden Kosten und damit übli­cher­weise nicht umlage­fähig. Wir weisen solche Posi­tionen in Angebot und Rechnung getrennt aus, damit Ihre Ver­wal­tung sauber zuordnen kann. Die Ein­ordnung ist allgemein gehalten und ersetzt keine Rechts- oder Steuer­bera­tung.

Was passiert, wenn die Reinigungs­qualität nicht stimmt?

Zuständig ist die Objekt­leitung, die in verein­barten Abständen Revier­bege­hungen durch­führt und stich­proben­artig kon­trol­liert. Bean­stan­dungen nehmen wir über den verein­barten Meldeweg auf; die Nach­arbeit erfolgt innerhalb der ver­trag­lich fest­gelegten Frist und wird doku­men­tiert. Häufen sich Bean­stan­dungen an derselben Stelle, prüfen wir Turnus, Verfahren und Per­sonal­einsatz und passen das Leis­tungs­verzeichnis mit Ihnen an.

Nächster Schritt

Innen­reinigung für Ihr Objekt.

Sagen Sie uns, um welches Objekt es geht. Wir sehen es uns an und legen den Umfang gemeinsam fest.

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oder anrufen: 0172 5651342 · Montag bis Freitag, 8–17 Uhr

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