04 · Leistung
Innenreinigung und Unterhaltsreinigung
Wiederkehrende Reinigung von Treppenhäusern, Büros, Sanitärbereichen und Nebenflächen nach definiertem Leistungsverzeichnis, ergänzt um Glas-, Grund- und Sonderreinigung. Umfang und Turnus bestimmen wir nach Aufmaß und Nutzungsintensität, nicht nach Pauschalwerten.
Nutzen
Was Sie davon haben.
Sie erhalten ein überprüfbares Reinigungsprogramm: Was wann gereinigt wird, ist schriftlich festgelegt, wird nachgewiesen und bei Beanstandung innerhalb einer vereinbarten Frist nachgearbeitet.
- Objektarten
- Treppenhäuser und Allgemeinflächen von Wohnanlagen und WEG-Objekten · Büroetagen, Kanzleien und Verwaltungsstandorte · Arztpraxen, Therapiezentren und medizinische Versorgungszentren
- Turnus
- Objektbezogen im Leistungsverzeichnis
- Nachweis
- Einsatzdokumentation je Termin
- Einsatzgebiet
- Rhein-Main-Gebiet, Zentrum Frankfurt am Main
Leistungsumfang
Was dazugehört.
- Unterhaltsreinigung von Treppenhäusern und Allgemeinflächen: Böden, Handläufe, Geländer, Fensterbänke, Briefkastenanlage, Kellerflure, Aufzugskabine
- Büro- und Verwaltungsreinigung: Bodenpflege, Papierkörbe, Oberflächen in Griffhöhe, Teeküchen, Besprechungsräume
- Sanitärreinigung mit Desinfektion nach Hygieneplan, Auffüllen von Seife, Papier und Hygieneartikeln
- Glasreinigung: Eingangstüren, Windfang, Glastrennwände sowie Fensterreinigung inklusive Rahmen und Falze im vereinbarten Turnus
- Grundreinigung von Hartbelägen mit anschließender Einpflege oder Beschichtung, Teppichreinigung im Sprühextraktions- oder Pad-Verfahren
- Bauschluss- und Baufeinreinigung, Leerwohnungs- und Übergabereinigung, Reinigung nach Wasserschaden oder Rohrbruch
- Tiefgaragen-, Keller- und Müllstandplatzreinigung, Kehren und maschinelle Reinigung von Verkehrsflächen
- Pflege der Sauberlaufzonen und Eingangsmatten, im Winter mit erhöhtem Turnus wegen Streugut und Nässe
- Desinfektionsreinigung und Kontaktflächenreinigung in Praxen, Kitas und Pflegeeinrichtungen nach abgestimmtem Hygieneplan
- Verbrauchsmaterialmanagement: Bedarfsermittlung, Bestellung, Bestandsführung, Spenderwartung
- Qualitätssicherung durch Objektleitung: Revierbegehung, stichprobenbasierte Reinigungskontrolle, Nachweisführung und dokumentierte Nacharbeit
- Gefahrstoff- und Arbeitssicherheitsorganisation: Betriebsanweisungen, dosierte Reinigungsmittel, Kennzeichnung, Unterweisung des Personals
- Reinigung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Waschküche, Fahrradraum, Paketraum und Aufenthaltsbereichen
Anwendung
Typische Objekte.
- Treppenhäuser und Allgemeinflächen von Wohnanlagen und WEG-Objekten
- Büroetagen, Kanzleien und Verwaltungsstandorte
- Arztpraxen, Therapiezentren und medizinische Versorgungszentren
- Kitas, Schulen und Ausbildungseinrichtungen
- Ladenlokale, Showrooms und Nahversorgungsflächen
- Sozial-, Umkleide- und Sanitärräume in Gewerbe- und Logistikobjekten
- Leerstehende Wohnungen und Gewerbeeinheiten vor Neuvermietung
Jahresverlauf
Saisonale Schwerpunkte.
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Von November bis März steigt der Reinigungsaufwand deutlich: Nässe, Salz- und Splittrückstände belasten Eingangsbereiche und Treppenhäuser, Sauberlaufzonen und Nasswischgänge werden häufiger eingeplant, und in der Erkältungssaison rücken Kontaktflächen wie Türgriffe und Handläufe stärker in den Fokus.
Im Frühjahr fallen Blütenstaub und Pollen auf Glasflächen an, die Glas- und Rahmenreinigung wird meist zwei- bis viermal jährlich terminiert.
Grundreinigungen und Belagspflege legen wir bevorzugt in nutzungsarme Zeiten: bei Schulen und Kitas in die hessischen Sommerferien, bei Büros in Betriebsruhezeiten oder an Wochenenden.
Bauschluss- und Leerwohnungsreinigungen richten sich nach Bau- und Vermietungsterminen und häufen sich zu Quartals- und Jahreswechseln.
Einordnung
Diese Begriffe und Regelwerke bestimmen den Leistungsumfang. Wir orientieren uns daran – eine Zertifizierung nach diesen Normen besteht nicht.
Begriffe und Regelwerke anzeigen
- Unterhaltsreinigung, Sichtreinigung, Zwischenreinigung, Grundreinigung, Sonderreinigung
- Leistungsverzeichnis und Raumbuch mit Flächen, Belagsarten und Turnus
- Reinigungsturnus und Nutzungsintensität als Kalkulationsgrundlage
- Wischpflege, Vorpräparation von Wischbezügen, Zwei-Eimer-Methode, Padfarben und Maschinenverfahren
- Einpflege und Beschichtung von Hartbelägen, Grundreinigungszyklus zur Werterhaltung
- DIN 77400 (Reinigungsdienstleistungen Schulgebäude) als Orientierung für Leistungsbeschreibungen
- Hygieneplan, Desinfektionsreinigung, Kontaktflächen, Flächendesinfektion nach abgestimmter Mittelliste
- Gefahrstoffverordnung: Betriebsanweisung, Gefahrstoffverzeichnis, Dosieranlage
- Sauberlaufzone und deren Wirkung auf Schmutzeintrag und Rutschsicherheit
- Tarifbindung im Gebäudereinigerhandwerk als wesentlicher Kostenfaktor
- Betriebskostenverordnung § 2 Nr. 9 (Gebäudereinigung) für die Frage der Umlagefähigkeit
Nachgefragt
Fragen zur Leistung Innenreinigung.
Rechtliche Einordnungen auf dieser Seite sind allgemein gehalten und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Stand
Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?
Der sinnvolle Turnus hängt von Anzahl der Einheiten, Nutzung, Bodenbelag und Lage ab. In ruhigen Wohnanlagen ist häufig ein wöchentlicher Durchgang ausreichend, in stark frequentierten Häusern oder Objekten mit Gewerbe im Erdgeschoss sind zwei Durchgänge pro Woche üblich. Entscheidend ist nicht die Häufigkeit allein, sondern was im Leistungsverzeichnis in welchem Rhythmus enthalten ist – etwa wöchentliches Nasswischen der Treppenläufe und monatliche Reinigung der Kellerflure.
Wie kalkulieren Sie den Preis für die Reinigung?
Grundlage ist ein Aufmaß vor Ort: Flächen, Belagsarten, Anzahl der Geschosse und Sanitärobjekte, Nutzungsintensität, Zugänglichkeit und gewünschter Turnus. Daraus ergeben sich Leistungswerte und der kalkulierte Zeitaufwand; hinzu kommen tarifgebundene Personalkosten im Gebäudereinigerhandwerk, Material und Objektleitung. Ein belastbares Angebot geben wir deshalb erst nach Besichtigung ab, nicht auf Zuruf.
Sind die Reinigungskosten auf Mieter umlagefähig?
Laufende Kosten der Gebäudereinigung zählen nach der Betriebskostenverordnung grundsätzlich zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Einmalige Leistungen wie Grundreinigung, Bauschlussreinigung oder Leerwohnungsreinigung sind in der Regel keine laufenden Kosten und damit üblicherweise nicht umlagefähig. Wir weisen solche Positionen in Angebot und Rechnung getrennt aus, damit Ihre Verwaltung sauber zuordnen kann. Die Einordnung ist allgemein gehalten und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Was passiert, wenn die Reinigungsqualität nicht stimmt?
Zuständig ist die Objektleitung, die in vereinbarten Abständen Revierbegehungen durchführt und stichprobenartig kontrolliert. Beanstandungen nehmen wir über den vereinbarten Meldeweg auf; die Nacharbeit erfolgt innerhalb der vertraglich festgelegten Frist und wird dokumentiert. Häufen sich Beanstandungen an derselben Stelle, prüfen wir Turnus, Verfahren und Personaleinsatz und passen das Leistungsverzeichnis mit Ihnen an.
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Andere Leistungen.
- Hausmeister- und Gebäudeservice Feste Ansprechperson am Objekt: regelmäßige Begehungen, Kleinreparaturen, Müll- und Schlüsselmanagement sowie Kontrolle der Allgemeinflächen. Was im Turnus erledigt wird, steht im Leistungsverzeichnis und wird protokolliert.
- Außenanlagenpflege Wir halten Grünflächen, Wege, Höfe und Zufahrten das ganze Jahr über nutzbar und verkehrssicher – von der Vegetationspflege bis zum Winterdienst. Der Leistungsumfang wird objektbezogen im Leistungsverzeichnis festgelegt, nicht pauschal zugesagt.
- Haustechnische Betreuung Wir bedienen, überwachen und dokumentieren die technische Gebäudeausrüstung: Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, Aufzug und Brandschutztechnik. Prüfungen, die einer zugelassenen Überwachungsstelle oder einem Fachbetrieb vorbehalten sind, koordinieren wir und halten die Ergebnisse nach.
Nächster Schritt
Innenreinigung für Ihr Objekt.
Sagen Sie uns, um welches Objekt es geht. Wir sehen es uns an und legen den Umfang gemeinsam fest.
oder anrufen: 0172 5651342 · Montag bis Freitag, 8–17 Uhr
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