Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Diese Seite beginnt mit den Fragen, die im Erstgespräch meist zuletzt gestellt werden: Kosten, Laufzeit, Kündigung, Nachunternehmer, Haftung. Wo ein Wert erst im Einzelfall feststeht, nennen wir keine Beispielzahl, sondern sagen, wo er festgelegt wird.
Warum die unbequemen Fragen oben stehen
Wer einen Betreuungsvertrag prüft, fragt meist zuerst nach Kosten, Laufzeit und Erreichbarkeit im Ernstfall. Die Antworten stehen hier nach Themen geordnet, die Kosten zuerst.
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Werte wie Freigabegrenze, Reaktionszeit oder Kündigungsfrist legen wir im Angebot und im Vertrag fest. Wir nennen hier keine Beispielzahlen, weil Sie sonst mit Werten rechnen, die für Ihr Objekt nicht gelten.
Die rechtlichen Einordnungen auf dieser Seite sind allgemein gehalten und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Kosten und Abrechnung
Einen Preis nennen wir nach dem Termin am Objekt. Alles andere lässt sich vorher beantworten.
Was kostet die Betreuung eines Objekts?
Der Preis hängt an vier Größen: Flächen, Turnus, Ausstattung und Zugangssituation. Vier Geschosse ohne Aufzug sind ein anderer Aufwand als zwei Geschosse mit Tiefgarage und Außenanlage. Die wiederkehrenden Leistungen rechnen wir als Monatspauschale ab, Zusatzarbeiten über einen Stundensatz, Material nach Beleg. Pauschale und Stundensatz stehen im Angebot. Eine belastbare Zahl bekommen Sie nach der Begehung, nicht am Telefon.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Wir sehen uns das Objekt vor Ort an und schreiben daraus das Leistungsverzeichnis mit Turnus und Preis. Ob und in welcher Höhe für diesen Schritt Kosten anfallen, sagen wir Ihnen am Telefon, bevor wir einen Termin vereinbaren – Sie sollen nicht erst nach der Begehung erfahren, ob sie etwas kostet. Für die Begehung brauchen wir Zutritt zu Technikräumen, Keller und Außenanlage.
Warum steht hier kein Quadratmeterpreis?
Weil er entweder zu hoch angesetzt wäre oder später nachverhandelt werden müsste. Beides schadet der Zusammenarbeit mehr, als es einen schnellen Vergleich wert ist. Was wir vorab sagen können: die Preisbestandteile (Pauschale, Stundensatz, Material, Winterdienst getrennt) und woran sich der Aufwand bemisst.
Rechnen Sie pauschal oder nach Aufwand ab?
Beides, aber getrennt. Die vereinbarten Regelleistungen laufen als Monatspauschale, ohne Nachberechnung, solange sich Fläche und Turnus nicht ändern. Zusatzaufträge rechnen wir einzeln ab, mit Datum, Uhrzeit, Dauer, ausführender Person und Materialbeleg. Der Winterdienst wird gesondert kalkuliert; Abrechnungsmodell und Bereitschaftszeitraum legen wir im Angebot fest.
Welche Kosten können wir auf die Betriebskosten umlegen?
Als Orientierung: Laufende Leistungen wie Hausreinigung, Gartenpflege, Straßenreinigung und Winterdienst sind in der Betriebskostenverordnung als Positionen aufgeführt. Nicht umlagefähig sind Instandsetzungs- und Verwaltungsanteile, auch wenn ein Hauswart sie ausführt. Wir weisen diese Anteile deshalb in der Rechnung getrennt aus, damit Ihre Abrechnung prüfbar bleibt. Die abschließende Bewertung gehört zu Ihrer Verwaltung oder Ihrem Steuerberater.
Weisen Sie den Lohnanteil für die Steuererklärung aus?
Ja, auf Wunsch weisen wir Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten getrennt vom Material aus. Für die Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ist außerdem die unbare Zahlung Voraussetzung; Barzahlungen nehmen wir dafür nicht an. Ob und in welcher Höhe die Ermäßigung greift, entscheidet Ihr Finanzamt.
Kommen Anfahrtskosten dazu?
Für die Termine im vereinbarten Turnus nicht – die Anfahrt steckt in der Pauschale. Ob für Zusatzeinsätze außerhalb der Tour oder im Notdienst eine Anfahrt berechnet wird und in welcher Höhe, steht im Angebot, nicht erst auf der Rechnung.
Zusammenarbeit und Vertrag
Laufzeit, Ausstieg und Zuständigkeit gehören geklärt, bevor jemand unterschreibt.
Wie lang läuft der Vertrag?
Erstlaufzeit und Kündigungsfrist legen wir im Vertrag fest; kündigt niemand, verlängert sich der Vertrag um den dort vereinbarten Zeitraum. Vor Ablauf erinnern wir Sie schriftlich an den Termin. Eine stillschweigende Verlängerung ohne diesen Hinweis vereinbaren wir nicht.
Können Sie ein Objekt übernehmen, das bereits von einer anderen Firma betreut wird?
Ja, das ist der häufigere Fall. Wir brauchen dafür den Kündigungstermin des bestehenden Vertrags, die vorhandenen Unterlagen – Schließplan, Wartungsverträge, Prüfprotokolle, Reinigungsplan – und einen Übergabetermin am Objekt. Wir beginnen mit einer Bestandsaufnahme: was offen ist, was überfällig ist, wo Nachweise fehlen. Diese Liste bekommen Sie schriftlich, bevor der Regelbetrieb startet, auch dann, wenn darin steht, dass am Objekt mehr Arbeit liegt als im alten Vertrag abgebildet war. Einen Parallelbetrieb mit dem bisherigen Dienstleister vermeiden wir, weil sonst im Schadensfall niemand zuständig ist.
Wie kommen wir wieder raus, wenn wir unzufrieden sind?
Ordentlich zum Ende der Laufzeit mit der im Vertrag vereinbarten Frist, in Textform, ohne Begründung. Außerordentlich bei erheblicher Schlechtleistung – dafür brauchen Sie eine dokumentierte Mängelanzeige und eine Frist zur Nacharbeit. Zur Beendigung gehören bei uns: Schlüsselrückgabe gegen Protokoll, Übergabe der Objektakte und eine Abschlussrechnung ohne Vorauszahlungen für nicht erbrachte Monate.
Was passiert, wenn eine Leistung nicht oder schlecht erbracht wurde?
Melden Sie den Fall mit Datum und Uhrzeit an Bilal Challal oder über die Störungsannahme. Wir gleichen die Meldung mit der Einsatzdokumentation ab und melden uns werktags bei Ihnen zurück. Die Frist für die Nacharbeit vereinbaren wir im Vertrag. Was nicht erbracht wurde, wird nicht berechnet oder gutgeschrieben. Wiederholt sich der Fall, ändern wir Turnus, Zuständigkeit oder Leistungsverzeichnis – das ist kein Gnadenakt, sondern Bestandteil des Vertrags.
Arbeiten Sie mit Nachunternehmern?
Für Gewerke mit Fachkundenachweis ja: Arbeiten an Elektro-, Gas- und Heizungsanlagen, Aufzugstechnik, Brandschutz- und Sicherheitstechnik, Baumpflege in Höhe, Trinkwasserprobenahme. Welche Position wir selbst erbringen und welche eine Fachfirma übernimmt, steht im Leistungsverzeichnis Zeile für Zeile. Vor der Beauftragung nennen wir Ihnen den Betrieb; den Abrechnungsweg vereinbaren wir mit Ihnen. Fremdrechnungen reichen wir im Original weiter.
Wer ist unser Ansprechpartner – und wer, wenn er im Urlaub ist?
Ihr fester Ansprechpartner für das Objekt ist der Inhaber Bilal Challal, Telefon 0172 5651342. Die Vertretung benennen wir Ihnen im Vertrag namentlich. Beide arbeiten mit derselben Objektakte, in der Zugänge, Absperrungen, Zählerstandorte, Turnus und offene Punkte stehen. Sie sollen nicht erklären müssen, wo der Hauptabsperrhahn sitzt, wenn jemand anderes kommt.
Können wir den Vertrag auf einzelne Leistungen begrenzen?
Ja. Nur Treppenhausreinigung, nur Außenanlagen, nur Winterdienst – das ist möglich und wird auch so kalkuliert. Grenze: Die Instandhaltungskoordination setzt voraus, dass wir Zugang zu Anlagendaten, Wartungsverträgen und Prüfprotokollen bekommen. Ohne diese Unterlagen können wir Fristen nicht überwachen und sagen das vorher, statt es später zu behaupten.
Leistung und Qualität
Was wir selbst machen, was eine Fachfirma macht und wie Sie beides nachprüfen.
Wer haftet, wenn im Winter jemand auf dem Gehweg stürzt?
Die Räum- und Streupflicht trifft grundsätzlich den Eigentümer, in vielen Kommunen überträgt die Straßenreinigungssatzung sie auf die Anlieger. Die Durchführung lässt sich vertraglich auf einen Dienstleister übertragen; beim Eigentümer bleiben Auswahl und Überwachung. Wir übernehmen die Durchführung im vereinbarten Umfang: benannte Flächen, Zeitfenster und zulässige Streumittel nach der Satzung Ihrer Kommune, dazu die Dokumentation jedes Einsatzes mit Datum, Uhrzeit und Witterung. Genau diese Dokumentation ist das, was im Streitfall zählt. Eine rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls ist das nicht.
Was ist im Winterdienst nicht abgedeckt?
Flächen, die nicht im Leistungsverzeichnis stehen. Ereignisse außerhalb des vereinbarten Zeitfensters, etwa Blitzeis in der Nacht, sofern kein zusätzlicher Kontrollgang vereinbart ist. Dachlawinen und Eiszapfen: Wir melden und sperren ab, das Abräumen in Höhe macht eine Fachfirma. Wenn Sie eine Fläche zusätzlich aufnehmen wollen, geht das jederzeit schriftlich – nicht per Zuruf auf dem Hof.
Wie weisen Sie nach, dass jemand da war?
Jeder Einsatz wird dokumentiert: Datum, Uhrzeit, ausgeführte Arbeiten, Name der ausführenden Person, Auffälligkeiten. Wie oft und auf welchem Weg Sie die Dokumentation erhalten, vereinbaren wir im Vertrag. Mängel und Winterdiensteinsätze belegen wir zusätzlich mit Fotos. Was wir nicht nachweisen können, berechnen wir nicht.
Was machen Sie selbst, was gibt eine Fachfirma?
Selbst: Sicht- und Funktionskontrollen, Kleinreparaturen bis zur vereinbarten Freigabegrenze, Leuchtmittelwechsel in zugänglichen Bereichen, Unterhaltsreinigung, Außenanlagen, Winterdienst, Müllstandorte, Zählerablesungen, Ablesetermine begleiten, Absperren von Gefahrenstellen. Fachfirma: Eingriffe in die Elektroinstallation, Gas- und Heizungsanlagen, Aufzugstechnik, Brandmelde- und Sicherheitstechnik, Probenahmen an der Trinkwasseranlage durch eine zugelassene Untersuchungsstelle, Baumarbeiten in Höhe. Diese Trennung ist keine Bequemlichkeit, sondern der Grund, warum Prüfnachweise am Ende gültig sind.
Nach welchen Regelwerken arbeiten Sie?
Wir orientieren uns an DIN 32736 für die Begriffe des Gebäudemanagements, an DIN 31051 für Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung, an GEFMA-Richtlinien für die Leistungsabgrenzung, an FLL-Regelwerken für Grünpflege und Baumkontrolle sowie an den DGUV-Vorschriften für die Arbeitssicherheit. Diese Regelwerke sind unser Orientierungsrahmen. Eine Zertifizierung nach ihnen haben wir nicht und behaupten sie auch nicht.
Wie oft kommt jemand ins Objekt?
Der Turnus steht je Position im Leistungsverzeichnis, mit Wochentag statt mit dem Wort regelmäßig – für Unterhaltsreinigung, Objektkontrolle, Außenanlagen und technische Sichtkontrolle jeweils einzeln. Verschiebt sich ein Termin durch Witterung oder Feiertag, holen wir ihn nach und vermerken das in der Dokumentation.
Was tun Sie, wenn Sie einen Schaden sehen, der nicht beauftragt ist?
Wir melden ihn mit Foto und einer Einschätzung, wie dringend er ist. Bis zu einer mit Ihnen vereinbarten Freigabegrenze dürfen wir sofort handeln. Darüber holen wir Ihre Freigabe ein, auch wenn das einen Tag kostet. Bei Gefahr für Personen sichern wir zuerst die Stelle und informieren Sie unverzüglich danach.
Notdienst und Störungen
Was als Störung gilt, wer sie annimmt und was ein Einsatz kostet.
Was gilt als Störung, die den Notdienst rechtfertigt?
Wasseraustritt, Rückstau aus dem Abwasser, Heizungsausfall im gesamten Haus während der Heizperiode, Stromausfall in Allgemeinbereichen, Aufzugsstörung mit eingeschlossener Person, nicht mehr verschließbare Haus- oder Tiefgaragentür, Sturmschaden mit losen Bauteilen. Bei Gasgeruch, Feuer oder Verletzten gilt zuerst 112 beziehungsweise die Entstörnummer des Gasnetzbetreibers, dann die Meldung an uns.
Wann erreichen wir den Notdienst und wie schnell sind Sie da?
Störungen melden Sie unter 0172 5651342. Während der Bürozeiten, Montag bis Freitag, 8–17 Uhr, nehmen wir Meldungen direkt an; wie Störungen außerhalb der Bürozeiten angenommen werden und welche Reaktionszeit ab Annahme der Meldung gilt, legen wir im Betreuungsvertrag fest. Wir schreiben keine Erreichbarkeit auf, die wir nicht mit benannten Personen besetzen können.
Was kostet ein Notdiensteinsatz?
Bereitschaft und Einsatz außerhalb der Bürozeiten berechnen wir nach den Sätzen im Angebot, Material nach Beleg, Fremdrechnungen im Original. Übersteigt der Auftrag an eine Fachfirma die vereinbarte Freigabegrenze, holen wir vorher Ihre Freigabe ein – außer bei Gefahr im Verzug, dann beschränken wir uns auf die Maßnahme zur Gefahrenabwehr und informieren Sie unverzüglich. Ist ein Mieter Verursacher, stellen wir die Weiterberechnung nach Ihrer Vorgabe auf.
Wer nimmt die Meldung an?
Während der Bürozeiten nehmen wir die Meldung direkt an; wer sie außerhalb der Bürozeiten annimmt, steht im Vertrag. Aufgenommen werden immer dieselben Angaben – Objekt, Ort im Gebäude, Schadensbild, Beginn, Zugang, Rückrufnummer – und sie landen mit Uhrzeit in der Objektakte. Sie bekommen auf Wunsch eine schriftliche Bestätigung der Meldung, auch wenn sich später herausstellt, dass es kein Notfall war.
Datenschutz und Schlüssel
Wer für Ihr Objekt arbeitet, hat Schlüssel, Zutritt und Mieterdaten in der Hand. Dieser Abschnitt sagt, wie wir sie verwahren, wer sie bekommt und wann sie gelöscht werden.
Wie verwahren Sie unsere Schlüssel?
Übergabe nur gegen Protokoll mit Anzahl, Kennzeichnung, Datum und Unterschrift beider Seiten. Aufbewahrung in einem verschlossenen Schlüsselschrank. Die Kennzeichnung erfolgt codiert, ohne Adresse am Anhänger. Jede Ausgabe an eine Person wird dokumentiert. Bei Vertragsende gehen alle Schlüssel gegen Protokoll zurück, ebenfalls mit Datum.
Was passiert, wenn ein Schlüssel verloren geht?
Wir melden den Verlust umgehend schriftlich, nicht erst bei der nächsten Begehung. Ob und in welcher Höhe der Austausch einer Schließanlage versichert ist, klären wir mit Ihnen vor Vertragsschluss. Fragen Sie danach – bei jedem Anbieter.
Welche Daten verarbeiten Sie von Mietern?
Nur die Daten, die für den Auftrag nötig sind: Name, Einheit, Kontakt bei einer Störungsmeldung, Zutrittstermine. Werden wir für eine Verwaltung tätig, schließen wir eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO. Weitergabe nur an die beauftragte Fachfirma, soweit sie den Auftrag ausführen muss. Löschung nach der im Vertrag vereinbarten Frist, unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
Fotografieren Sie am Objekt?
Ja, zur Dokumentation von Mängeln, Einsätzen und Winterdienst. Wir fotografieren das Bauteil oder die Fläche, keine Personen und keine Innenräume von Wohnungen ohne Anlass und ohne Einverständnis. Die Speicherdauer legen wir im Vertrag fest; Zugriff haben Objektbetreuer und Büro.
Woran erkennen wir, wer im Haus unterwegs ist?
Am Objekt arbeiten namentlich benannte Personen; wer für Ihr Objekt eingeteilt ist, steht in der Objektakte und auf Wunsch im Aushang mit Namen. Unsere Leute weisen sich auf Verlangen aus. Wohnungszutritt kündigen wir vorher an, außer bei Gefahr im Verzug.
Nächster Schritt
Objekt einschätzen lassen.
Fehlt Ihre Frage oder passt eine Antwort nicht zu Ihrem Objekt: Schreiben Sie an info@facilityrheinmain.com oder rufen Sie 0172 5651342 an – Zahlen nennen wir, sobald wir das Objekt gesehen haben.
oder anrufen: 0172 5651342 · Montag bis Freitag, 8–17 Uhr
Störung am Objekt? Zum Notdienst