Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Diese Seite beginnt mit den Fragen, die im Erst­gespräch meist zuletzt gestellt werden: Kosten, Laufzeit, Kündigung, Nach­unter­nehmer, Haftung. Wo ein Wert erst im Einzel­fall feststeht, nennen wir keine Bei­spiel­zahl, sondern sagen, wo er fest­gelegt wird.

Warum die unbequemen Fragen oben stehen

Wer einen Betreu­ungs­vertrag prüft, fragt meist zuerst nach Kosten, Laufzeit und Erreich­bar­keit im Ernstfall. Die Antworten stehen hier nach Themen geordnet, die Kosten zuerst.

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Werte wie Frei­gabe­grenze, Reak­tions­zeit oder Kün­di­gungs­frist legen wir im Angebot und im Vertrag fest. Wir nennen hier keine Bei­spiel­zahlen, weil Sie sonst mit Werten rechnen, die für Ihr Objekt nicht gelten.

Die recht­li­chen Ein­ordnungen auf dieser Seite sind allgemein gehalten und ersetzen keine Rechts- oder Steuer­bera­tung im Einzel­fall.

Kosten und Abrechnung

Einen Preis nennen wir nach dem Termin am Objekt. Alles andere lässt sich vorher beant­worten.

Was kostet die Betreuung eines Objekts?

Der Preis hängt an vier Größen: Flächen, Turnus, Aus­stat­tung und Zugangs­situa­tion. Vier Geschosse ohne Aufzug sind ein anderer Aufwand als zwei Geschosse mit Tief­garage und Außen­anlage. Die wieder­kehrenden Leis­tungen rechnen wir als Monats­pauschale ab, Zusatz­arbeiten über einen Stunden­satz, Material nach Beleg. Pauschale und Stunden­satz stehen im Angebot. Eine belast­bare Zahl bekommen Sie nach der Begehung, nicht am Telefon.

Was kostet die Erst­einschätzung?

Wir sehen uns das Objekt vor Ort an und schreiben daraus das Leis­tungs­verzeichnis mit Turnus und Preis. Ob und in welcher Höhe für diesen Schritt Kosten anfallen, sagen wir Ihnen am Telefon, bevor wir einen Termin ver­ein­baren – Sie sollen nicht erst nach der Begehung erfahren, ob sie etwas kostet. Für die Begehung brauchen wir Zutritt zu Technik­räumen, Keller und Außen­anlage.

Warum steht hier kein Quadrat­meter­preis?

Weil er entweder zu hoch angesetzt wäre oder später nach­verhan­delt werden müsste. Beides schadet der Zusammen­arbeit mehr, als es einen schnellen Vergleich wert ist. Was wir vorab sagen können: die Preis­bestand­teile (Pauschale, Stunden­satz, Material, Winter­dienst getrennt) und woran sich der Aufwand bemisst.

Rechnen Sie pauschal oder nach Aufwand ab?

Beides, aber getrennt. Die verein­barten Regel­leis­tungen laufen als Monats­pauschale, ohne Nach­berech­nung, solange sich Fläche und Turnus nicht ändern. Zusatz­aufträge rechnen wir einzeln ab, mit Datum, Uhrzeit, Dauer, aus­führender Person und Mate­rial­beleg. Der Winter­dienst wird gesondert kal­ku­liert; Abrech­nungs­modell und Bereit­schafts­zeit­raum legen wir im Angebot fest.

Welche Kosten können wir auf die Betriebs­kosten umlegen?

Als Ori­en­tie­rung: Laufende Leis­tungen wie Haus­reini­gung, Garten­pflege, Straßen­reini­gung und Winter­dienst sind in der Betriebs­kosten­verord­nung als Posi­tionen auf­geführt. Nicht umlage­fähig sind Instand­setzungs- und Ver­wal­tungs­anteile, auch wenn ein Hauswart sie ausführt. Wir weisen diese Anteile deshalb in der Rechnung getrennt aus, damit Ihre Abrech­nung prüfbar bleibt. Die abschlie­ßende Bewertung gehört zu Ihrer Ver­wal­tung oder Ihrem Steuer­berater.

Weisen Sie den Lohn­anteil für die Steuer­erklärung aus?

Ja, auf Wunsch weisen wir Arbeits-, Fahrt- und Maschinen­kosten getrennt vom Material aus. Für die Steuer­ermä­ßi­gung bei haus­halts­nahen Dienst­leis­tungen und Hand­wer­kerleis­tungen ist außerdem die unbare Zahlung Voraus­setzung; Bar­zah­lungen nehmen wir dafür nicht an. Ob und in welcher Höhe die Ermä­ßi­gung greift, ent­scheidet Ihr Finanzamt.

Kommen Anfahrts­kosten dazu?

Für die Termine im verein­barten Turnus nicht – die Anfahrt steckt in der Pauschale. Ob für Zusatz­einsätze außerhalb der Tour oder im Notdienst eine Anfahrt berechnet wird und in welcher Höhe, steht im Angebot, nicht erst auf der Rechnung.

Zusammen­arbeit und Vertrag

Laufzeit, Ausstieg und Zustän­dig­keit gehören geklärt, bevor jemand unter­schreibt.

Wie lang läuft der Vertrag?

Erst­lauf­zeit und Kün­di­gungs­frist legen wir im Vertrag fest; kündigt niemand, ver­län­gert sich der Vertrag um den dort verein­barten Zeitraum. Vor Ablauf erinnern wir Sie schrift­lich an den Termin. Eine still­schwei­gende Ver­län­ge­rung ohne diesen Hinweis ver­ein­baren wir nicht.

Können Sie ein Objekt über­nehmen, das bereits von einer anderen Firma betreut wird?

Ja, das ist der häufigere Fall. Wir brauchen dafür den Kün­di­gungs­termin des bestehenden Vertrags, die vor­han­denen Unter­lagen – Schließ­plan, War­tungs­verträge, Prüf­proto­kolle, Rei­ni­gungs­plan – und einen Über­gabe­termin am Objekt. Wir beginnen mit einer Bestands­aufnahme: was offen ist, was über­fällig ist, wo Nachweise fehlen. Diese Liste bekommen Sie schrift­lich, bevor der Regel­betrieb startet, auch dann, wenn darin steht, dass am Objekt mehr Arbeit liegt als im alten Vertrag abge­bildet war. Einen Par­allel­betrieb mit dem bis­he­rigen Dienst­leister vermeiden wir, weil sonst im Scha­dens­fall niemand zuständig ist.

Wie kommen wir wieder raus, wenn wir unzufrieden sind?

Ordent­lich zum Ende der Laufzeit mit der im Vertrag verein­barten Frist, in Textform, ohne Begrün­dung. Außer­ordent­lich bei erheb­li­cher Schlecht­leis­tung – dafür brauchen Sie eine doku­men­tierte Mängel­anzeige und eine Frist zur Nach­arbeit. Zur Been­di­gung gehören bei uns: Schlüssel­rück­gabe gegen Protokoll, Übergabe der Objekt­akte und eine Abschluss­rech­nung ohne Voraus­zahlungen für nicht erbrachte Monate.

Was passiert, wenn eine Leistung nicht oder schlecht erbracht wurde?

Melden Sie den Fall mit Datum und Uhrzeit an Bilal Challal oder über die Stö­rungs­annahme. Wir gleichen die Meldung mit der Ein­satz­doku­men­ta­tion ab und melden uns werktags bei Ihnen zurück. Die Frist für die Nach­arbeit ver­ein­baren wir im Vertrag. Was nicht erbracht wurde, wird nicht berechnet oder gut­geschrieben. Wieder­holt sich der Fall, ändern wir Turnus, Zustän­dig­keit oder Leis­tungs­verzeichnis – das ist kein Gnadenakt, sondern Bestand­teil des Vertrags.

Arbeiten Sie mit Nach­unternehmern?

Für Gewerke mit Fach­kunde­nach­weis ja: Arbeiten an Elektro-, Gas- und Hei­zungs­anlagen, Auf­zugs­technik, Brand­schutz- und Sicher­heits­technik, Baum­pflege in Höhe, Trink­wasser­probe­nahme. Welche Position wir selbst erbringen und welche eine Fachfirma übernimmt, steht im Leis­tungs­verzeichnis Zeile für Zeile. Vor der Beauf­tra­gung nennen wir Ihnen den Betrieb; den Abrech­nungs­weg ver­ein­baren wir mit Ihnen. Fremd­rech­nungen reichen wir im Original weiter.

Wer ist unser Ansprech­partner – und wer, wenn er im Urlaub ist?

Ihr fester Ansprech­partner für das Objekt ist der Inhaber Bilal Challal, Telefon 0172 5651342. Die Ver­tre­tung benennen wir Ihnen im Vertrag nament­lich. Beide arbeiten mit derselben Objekt­akte, in der Zugänge, Absper­rungen, Zähler­stand­orte, Turnus und offene Punkte stehen. Sie sollen nicht erklären müssen, wo der Haupt­absperr­hahn sitzt, wenn jemand anderes kommt.

Können wir den Vertrag auf einzelne Leistungen begrenzen?

Ja. Nur Treppen­haus­reini­gung, nur Außen­anlagen, nur Winter­dienst – das ist möglich und wird auch so kal­ku­liert. Grenze: Die Instand­haltungs­koor­di­na­tion setzt voraus, dass wir Zugang zu Anlagen­daten, War­tungs­verträgen und Prüf­proto­kollen bekommen. Ohne diese Unter­lagen können wir Fristen nicht über­wachen und sagen das vorher, statt es später zu behaupten.

Leistung und Qualität

Was wir selbst machen, was eine Fachfirma macht und wie Sie beides nach­prüfen.

Wer haftet, wenn im Winter jemand auf dem Gehweg stürzt?

Die Räum- und Streu­pflicht trifft grund­sätz­lich den Eigen­tümer, in vielen Kommunen überträgt die Straßen­reini­gungs­satzung sie auf die Anlieger. Die Durch­führung lässt sich ver­trag­lich auf einen Dienst­leister über­tragen; beim Eigen­tümer bleiben Auswahl und Über­wa­chung. Wir über­nehmen die Durch­führung im verein­barten Umfang: benannte Flächen, Zeit­fenster und zulässige Streu­mittel nach der Satzung Ihrer Kommune, dazu die Doku­men­ta­tion jedes Einsatzes mit Datum, Uhrzeit und Witterung. Genau diese Doku­men­ta­tion ist das, was im Streit­fall zählt. Eine recht­liche Bewertung Ihres Einzel­falls ist das nicht.

Was ist im Winter­dienst nicht abgedeckt?

Flächen, die nicht im Leis­tungs­verzeichnis stehen. Ereig­nisse außerhalb des verein­barten Zeit­fens­ters, etwa Blitzeis in der Nacht, sofern kein zusätz­li­cher Kon­troll­gang verein­bart ist. Dach­lawinen und Eiszapfen: Wir melden und sperren ab, das Abräumen in Höhe macht eine Fachfirma. Wenn Sie eine Fläche zusätz­lich aufnehmen wollen, geht das jederzeit schrift­lich – nicht per Zuruf auf dem Hof.

Wie weisen Sie nach, dass jemand da war?

Jeder Einsatz wird doku­men­tiert: Datum, Uhrzeit, aus­geführte Arbeiten, Name der aus­führenden Person, Auf­fällig­keiten. Wie oft und auf welchem Weg Sie die Doku­men­ta­tion erhalten, ver­ein­baren wir im Vertrag. Mängel und Winter­dienst­einsätze belegen wir zusätz­lich mit Fotos. Was wir nicht nach­weisen können, berechnen wir nicht.

Was machen Sie selbst, was gibt eine Fachfirma?

Selbst: Sicht- und Funk­tions­kontrollen, Klein­repa­ra­turen bis zur verein­barten Frei­gabe­grenze, Leucht­mittel­wechsel in zugäng­li­chen Bereichen, Unter­halts­reini­gung, Außen­anlagen, Winter­dienst, Müll­stand­orte, Zähler­able­sungen, Ablese­termine begleiten, Absperren von Gefahren­stellen. Fachfirma: Eingriffe in die Elektro­instal­la­tion, Gas- und Hei­zungs­anlagen, Auf­zugs­technik, Brand­melde- und Sicher­heits­technik, Probe­nahmen an der Trink­wasser­anlage durch eine zuge­lassene Unter­su­chungs­stelle, Baum­arbeiten in Höhe. Diese Trennung ist keine Bequem­lich­keit, sondern der Grund, warum Prüf­nach­weise am Ende gültig sind.

Nach welchen Regel­werken arbeiten Sie?

Wir ori­en­tieren uns an DIN 32736 für die Begriffe des Gebäude­manage­ments, an DIN 31051 für Wartung, Inspek­tion, Instand­setzung und Ver­bes­se­rung, an GEFMA-Richt­linien für die Leis­tungs­abgren­zung, an FLL-Regel­werken für Grün­pflege und Baum­kontrolle sowie an den DGUV-Vor­schriften für die Arbeits­sicher­heit. Diese Regel­werke sind unser Ori­en­tie­rungs­rahmen. Eine Zer­ti­fi­zie­rung nach ihnen haben wir nicht und behaupten sie auch nicht.

Wie oft kommt jemand ins Objekt?

Der Turnus steht je Position im Leis­tungs­verzeichnis, mit Wochentag statt mit dem Wort regel­mäßig – für Unter­halts­reini­gung, Objekt­kontrolle, Außen­anlagen und tech­ni­sche Sicht­kontrolle jeweils einzeln. Ver­schiebt sich ein Termin durch Witterung oder Feiertag, holen wir ihn nach und vermerken das in der Doku­men­ta­tion.

Was tun Sie, wenn Sie einen Schaden sehen, der nicht beauftragt ist?

Wir melden ihn mit Foto und einer Ein­schät­zung, wie dringend er ist. Bis zu einer mit Ihnen verein­barten Frei­gabe­grenze dürfen wir sofort handeln. Darüber holen wir Ihre Freigabe ein, auch wenn das einen Tag kostet. Bei Gefahr für Personen sichern wir zuerst die Stelle und infor­mieren Sie unver­züg­lich danach.

Notdienst und Störungen

Was als Störung gilt, wer sie annimmt und was ein Einsatz kostet.

Was gilt als Störung, die den Notdienst recht­fertigt?

Wasser­austritt, Rückstau aus dem Abwasser, Hei­zungs­ausfall im gesamten Haus während der Heiz­periode, Strom­ausfall in All­ge­mein­berei­chen, Auf­zugs­störung mit ein­geschlos­sener Person, nicht mehr ver­schließ­bare Haus- oder Tief­garagen­tür, Sturm­schaden mit losen Bauteilen. Bei Gasgeruch, Feuer oder Ver­letzten gilt zuerst 112 bezie­hungs­weise die Ent­stör­nummer des Gas­netz­betrei­bers, dann die Meldung an uns.

Wann erreichen wir den Notdienst und wie schnell sind Sie da?

Störungen melden Sie unter 0172 5651342. Während der Büro­zeiten, Montag bis Freitag, 8–17 Uhr, nehmen wir Meldungen direkt an; wie Störungen außerhalb der Büro­zeiten ange­nommen werden und welche Reak­tions­zeit ab Annahme der Meldung gilt, legen wir im Betreu­ungs­vertrag fest. Wir schreiben keine Erreich­bar­keit auf, die wir nicht mit benannten Personen besetzen können.

Was kostet ein Not­dienst­einsatz?

Bereit­schaft und Einsatz außerhalb der Büro­zeiten berechnen wir nach den Sätzen im Angebot, Material nach Beleg, Fremd­rech­nungen im Original. Über­steigt der Auftrag an eine Fachfirma die verein­barte Frei­gabe­grenze, holen wir vorher Ihre Freigabe ein – außer bei Gefahr im Verzug, dann beschränken wir uns auf die Maßnahme zur Gefahren­abwehr und infor­mieren Sie unver­züg­lich. Ist ein Mieter Ver­ur­sa­cher, stellen wir die Weiter­berech­nung nach Ihrer Vorgabe auf.

Wer nimmt die Meldung an?

Während der Büro­zeiten nehmen wir die Meldung direkt an; wer sie außerhalb der Büro­zeiten annimmt, steht im Vertrag. Auf­genommen werden immer dieselben Angaben – Objekt, Ort im Gebäude, Scha­dens­bild, Beginn, Zugang, Rück­ruf­nummer – und sie landen mit Uhrzeit in der Objekt­akte. Sie bekommen auf Wunsch eine schrift­liche Bestä­ti­gung der Meldung, auch wenn sich später heraus­stellt, dass es kein Notfall war.

Daten­schutz und Schlüssel

Wer für Ihr Objekt arbeitet, hat Schlüssel, Zutritt und Mieter­daten in der Hand. Dieser Abschnitt sagt, wie wir sie verwahren, wer sie bekommt und wann sie gelöscht werden.

Wie verwahren Sie unsere Schlüssel?

Übergabe nur gegen Protokoll mit Anzahl, Kenn­zeich­nung, Datum und Unter­schrift beider Seiten. Auf­bewah­rung in einem ver­schlos­senen Schlüssel­schrank. Die Kenn­zeich­nung erfolgt codiert, ohne Adresse am Anhänger. Jede Ausgabe an eine Person wird doku­men­tiert. Bei Ver­trags­ende gehen alle Schlüssel gegen Protokoll zurück, ebenfalls mit Datum.

Was passiert, wenn ein Schlüssel verloren geht?

Wir melden den Verlust umgehend schrift­lich, nicht erst bei der nächsten Begehung. Ob und in welcher Höhe der Austausch einer Schließ­anlage ver­si­chert ist, klären wir mit Ihnen vor Ver­trags­schluss. Fragen Sie danach – bei jedem Anbieter.

Welche Daten verarbeiten Sie von Mietern?

Nur die Daten, die für den Auftrag nötig sind: Name, Einheit, Kontakt bei einer Stö­rungs­meldung, Zutritts­termine. Werden wir für eine Ver­wal­tung tätig, schließen wir eine Ver­ein­ba­rung zur Auf­trags­verar­bei­tung nach Artikel 28 DSGVO. Weiter­gabe nur an die beauf­tragte Fachfirma, soweit sie den Auftrag ausführen muss. Löschung nach der im Vertrag verein­barten Frist, unter Beachtung der handels- und steuer­recht­li­chen Auf­be­wah­rungs­fristen.

Foto­gra­fieren Sie am Objekt?

Ja, zur Doku­men­ta­tion von Mängeln, Einsätzen und Winter­dienst. Wir foto­gra­fieren das Bauteil oder die Fläche, keine Personen und keine Innen­räume von Wohnungen ohne Anlass und ohne Ein­verständnis. Die Spei­cher­dauer legen wir im Vertrag fest; Zugriff haben Objekt­betreuer und Büro.

Woran erkennen wir, wer im Haus unterwegs ist?

Am Objekt arbeiten nament­lich benannte Personen; wer für Ihr Objekt ein­geteilt ist, steht in der Objekt­akte und auf Wunsch im Aushang mit Namen. Unsere Leute weisen sich auf Verlangen aus. Woh­nungs­zutritt kündigen wir vorher an, außer bei Gefahr im Verzug.

Nächster Schritt

Objekt ein­schätzen lassen.

Fehlt Ihre Frage oder passt eine Antwort nicht zu Ihrem Objekt: Schreiben Sie an info@facilityrheinmain.com oder rufen Sie 0172 5651342 an – Zahlen nennen wir, sobald wir das Objekt gesehen haben.

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oder anrufen: 0172 5651342 · Montag bis Freitag, 8–17 Uhr

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