Unter­nehmen

Wer wir sind und wie wir arbeiten

Facility Service Rhein Main betreut Wohn- und Gewerbe­objekte im Rhein-Main-Gebiet mit festen Objekt­betreuern, doku­men­tierten Einsätzen und einer gere­gelten Stö­rungs­annahme. Diese Seite beschreibt, wie wir arbeiten, wo unsere Grenzen liegen und woran Sie uns im laufenden Betrieb messen können.

Worauf es bei der Betreuung ankommt

Ob ein Objekt gut betreut wird, ent­scheidet sich am einzelnen Objekt: Wer betritt das Grund­stück, wie oft, zu welcher Zeit? Wer nimmt eine Störung an, und wie erfahren Sie, was daraus geworden ist? Wer darf eine Reparatur ohne Rückfrage beauf­tragen, und bis zu welchem Betrag? Diese Punkte lassen sich nach­prüfen, sobald der erste Monat gelaufen ist.

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Deshalb beschreibt diese Seite, wie wir arbeiten. Was wir nicht leisten, steht weiter unten, voll­ständig und ohne Umschrei­bung.

Woran Sie uns messen können

Diese sechs Punkte stehen in jedem Betreu­ungs­vertrag und lassen sich ab dem ersten Monat nach­halten.

  • Fester Objekt­betreuer

    Ihr Objekt wird von einer benannten Person betreut, nicht von einem wech­selnden Team. Ihr Ansprech­partner ist der Inhaber Bilal Challal, erreichbar unter 0172 5651342. Name und Nummer hängen zusätz­lich als Aushang im Objekt.

  • Geregelte Vertretung

    Bei Urlaub, Krankheit oder Ausfall übernimmt eine nament­lich benannte Ver­tre­tung, die die Objekt­akte kennt. Den Wechsel erfahren Sie, bevor er wirksam wird, nicht hinterher.

  • Einsätze mit Datum und Uhrzeit

    Jeder Einsatz wird mit Datum, Beginn, Ende, abge­ar­bei­teten Posi­tionen und Abwei­chungen erfasst. Die Übersicht schicken wir in dem Rhythmus, den wir im Betreu­ungs­vertrag ver­ein­baren, an die von Ihnen benannte Adresse.

  • Benannte Freigabe­grenze

    Bis zu der Frei­gabe­grenze je Vorgang, die wir mit Ihnen ver­ein­baren, führen wir Klein­repa­ra­turen ohne Rückfrage aus. Darüber holen wir eine schrift­liche Freigabe ein, auch wenn das einen Tag kostet.

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  • Erreich­bar­keit mit Zeit­angabe

    Die Stö­rungs­annahme ist Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr unter 0172 5651342 besetzt. Wie Störungen außerhalb dieser Zeiten ange­nommen werden, legen wir im Betreu­ungs­vertrag fest. Zeiten, die dort nicht stehen, sagen wir nicht zu.

  • Trennung von Eigen­leistung und Fachfirma

    Vor Ver­trags­beginn steht schrift­lich fest, welche Arbeiten unsere Leute ausführen und welche eine Fachfirma übernimmt. Diese Liste ändern wir nicht still­schwei­gend.

Warum wir nur im Rhein-Main-Gebiet arbeiten

Unser Ein­satz­gebiet reicht von Frankfurt am Main als Zentrum bis Wiesbaden, Mainz, Hanau und Darmstadt. Weiter nicht.

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Der erste Grund ist die Anfahrt. Ein Wasser­austritt, eine aus­gefal­lene Hei­zungs­anlage oder ein vereister Haus­eingang verträgt keine 90 Minuten Fahrzeit. Wer Räum- und Streu­pflichten übernimmt, muss vor dem Morgen­verkehr am Objekt sein, und an einem Frost­morgen an mehreren nach­einander. Das geht nur mit kurzen Wegen zwischen den Objekten.

Der zweite Grund ist Wieder­erken­nung. Ein Betreuer, der ein Objekt seit Monaten kennt, sieht den neuen Riss im Treppen­haus, die feuchte Stelle an der Über­gabe­station, den abge­sackten Gully­deckel. Das lässt sich in kein Leis­tungs­verzeichnis schreiben. Es entsteht nur, wenn immer dieselbe Person kommt.

Anfragen deutlich außerhalb des Gebiets sagen wir ab. Das ist uns lieber als ein Turnus, den wir im Winter nicht halten.

Was wir selbst ausführen und was eine Fachfirma übernimmt

Die Trennung folgt einer Frage: Verlangt die Arbeit einen Nachweis der Fachkunde, eine Zulassung oder eine besondere Aus­rüstung? Wo das so ist, führen wir nicht selbst aus, sondern beauf­tragen, ter­mi­nieren, geben Zutritt und prüfen die Rück­meldung gegen den Auftrag.

Klein­reparaturen im Gebäude
Wir selbst: Tür­schließer ein­stellen, Leucht­mittel tauschen, Schlösser und Beschläge wechseln, Silikon­fugen erneuern, Boden­abläufe freilegen, Beschil­de­rung ersetzen, Klein­teile an Brief­kasten­anlagen und Türen.
Elektrische Anlage
Fachfirma. Wir wechseln Leucht­mittel und setzen eine Sicherung nach Sicht­prüfung einmal zurück. Arbeiten an Ver­tei­lung, Leitungen und fest instal­lierten Betriebs­mitteln sowie die wieder­kehrende Prüfung führt ein Elektro­fach­betrieb aus; wir ter­mi­nieren und legen das Protokoll in die Objekt­akte.
Heizung, Lüftung, Trink­wasser
Fachfirma für Wartung und Instand­setzung. Wir lesen Zähler ab, kon­trol­lieren Anlagen­druck und Vor­lauf­tempe­ratur nach Vorgabe, spülen selten genutzte Ent­nahme­stellen nach Plan und melden Abwei­chungen. Probe­nahmen am Trink­wasser nimmt eine dafür zuge­lassene Stelle vor.
Aufzug
Wartung durch die ver­trag­lich gebundene War­tungs­firma, Prüfung durch eine zuge­lassene Über­wa­chungs­stelle. Wir führen die Sicht­kontrolle im Turnus, halten Notruf und Schacht frei von Abla­ge­rungen, melden Störungen und sind bei Prüfter­minen vor Ort.
Außen­anlagen
Wir selbst: Rasen-, Hecken- und Strauch­pflege, Laub, Wildkraut auf Wegen und Belägen, Pflanz­flä­chen, Kontrolle von Wegen, Stufen und Ein­fassungen. Arbeiten in der Baumkrone und Fällungen übernimmt ein Fach­betrieb für Baum­pflege; für die Sicht­kontrolle von Bäumen ori­en­tieren wir uns an der FLL-Baum­kontroll­richt­linie.
Winter­dienst
Wir selbst, auf den im Plan auf­geführten Flächen, im ver­trag­lich fest­gelegten Bereit­schafts­zeit­raum und zu den verein­barten Kon­troll­zeiten. Flächen, die nicht im Plan stehen, räumen wir erst nach schrift­li­cher Erwei­te­rung des Plans, damit jederzeit klar ist, wer für welche Fläche einsteht.
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Reinigung
Wir selbst: Treppen­haus- und Unter­halts­reini­gung, Glas­flächen in erreich­barer Höhe, Müll­stands­plätze, Tief­garagen, Sonder­reini­gung nach Turnus. Fas­saden­reini­gung, Glas­flächen in Höhe und Reinigung nach Wasser- oder Brand­schaden führt ein Fach­betrieb mit ent­spre­chender Aus­rüstung aus.
Schädlinge und Gefahr­stoffe
Fachfirma. Wir halten den Befund mit Foto und Datum fest, holen Angebote ein und begleiten die Aus­führung. Arbeiten an asbest­hal­tigen Bau­stoffen oder künst­li­chen Mineral­fasern führen wir nicht aus.

Wenn etwas schief­geht

Fehler kommen vor: ein aus­gelas­sener Turnus, eine über­sehene Position, eine Reparatur, die nicht hält. Unsere Zusage ist nicht, dass das nie passiert, sondern was dann geschieht.

  1. Meldung

    Sie melden die Bean­stan­dung tele­fo­nisch unter 0172 5651342 oder per E-Mail an info@facilityrheinmain.com. Am Telefon nehmen wir sie sofort auf; eine kurze E-Mail dazu hält sie fest, wie es der Vertrag vorsieht. Ein Foto hilft.

  2. Eingangs­bestätigung

    Wir bestä­tigen den Eingang und nennen Ihnen die Person, die den Fall bear­beitet.

  3. Prüfung am Objekt

    Wir sehen vor Ort nach, statt aus der Ferne zu bewerten, und gleichen mit der Ein­satz­doku­men­ta­tion ab: Stand die Position im Turnus? Wurde sie aus­geführt? Wann und von wem?

  4. Nach­arbeit

    Haben wir die Leistung nicht oder man­gel­haft erbracht, arbeiten wir nach und berechnen das nicht. Lag die Ursache außerhalb unserer Leistung, etwa bei Fremd­einwir­kung, Mate­rial­alter oder Witterung, sagen wir das und legen dar, woran wir es fest­machen.

  5. Rück­meldung und Konsequenz

    Sie erhalten eine schrift­liche Rück­meldung mit Ursache und Maßnahme. Wieder­holt sich eine Bean­stan­dung, ändern wir Turnus, Zustän­dig­keit oder Leis­tungs­verzeichnis und nicht nur den einzelnen Vorgang.

Was wir nicht über­nehmen

Diese Liste steht hier, damit Sie nicht in der zweiten Ver­trags­woche darauf stoßen.

  • Kauf­män­ni­sche Verwaltung

    Keine WEG- oder Miet­verwal­tung, keine Betriebs­kosten­abrech­nung, keine Mieter­kommu­ni­ka­tion in Ver­trags­fragen. Aufträge an Fach­firmen erteilen wir nur bis zu der mit Ihnen verein­barten Wert­grenze, darüber ent­scheiden Sie. Wir arbeiten für Ver­wal­tungen, wir ersetzen sie nicht.

  • Rechts­auskunft

    Wir benennen Pflichten, die im Objekt­betrieb anfallen, und doku­men­tieren, was wir davon ausführen. Eine recht­liche Bewertung, etwa zu Räum­pflichten, Ver­kehrs­siche­rung oder Mängel­ansprü­chen, ist das nicht; sie ersetzt keine Rechts­bera­tung.

  • Prüfungen mit vor­geschriebener Stelle

    Prüfungen, die eine zuge­lassene Über­wa­chungs­stelle oder eine befähigte Person mit Nachweis verlangen, führen wir nicht durch. Das betrifft unter anderem Aufzüge, Druck­anlagen, elek­tri­sche Anlagen und Brand­schutz­einrich­tungen. Wir ter­mi­nieren sie, halten die Fristen nach und legen die Pro­to­kolle ab.

  • Arbeiten mit Absturz­gefahr und an Sonder­anlagen

    Keine Arbeiten auf Dach­flächen ohne Absturz­siche­rung, keine Höhen­arbeiten ohne Gerüst oder Hub­arbeits­bühne, keine Eingriffe an Gas­anlagen, keine Arbeiten an Sprinkler- und Brand­melde­anlagen.

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  • Dauer­präsenz am Objekt

    Wir stellen keinen Objekt­wach­dienst und keine durch­gehend besetzte Leit­stelle. Außerhalb unserer Büro­zeiten, Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr, gilt aus­schließ­lich die im Betreu­ungs­vertrag fest­gelegte Regelung zur Stö­rungs­annahme.

  • Sanierung und Bau­leitung

    Keine Bau­leitung, keine Aus­schrei­bung von Sanie­rungs­vorhaben, keine Abnahme von Bau­leis­tungen. Bei Instand­setzungen holen wir Angebote ein, koor­di­nieren Termine am Objekt und prüfen, ob die beauf­tragte Leistung erbracht wurde.

  • Arbeiten ohne Auftrag

    Wir führen nichts aus, was weder im Leis­tungs­verzeichnis steht noch frei­gegeben ist, auch nicht gegen spätere Rechnung. Was zusätz­lich nötig ist, melden wir mit Angebot.

Einsatz­gebiet

Frankfurt am Main bildet das Zentrum. Von dort betreuen wir Objekte in Offenbach, Neu-Isenburg, Dreieich, Langen, Hanau, Maintal, Rodgau, Oberts­hausen, Bad Homburg, Oberursel, Kronberg, Eschborn, Wiesbaden, Mainz, Rüs­sels­heim, Kels­ter­bach, Hofheim, Darmstadt, Weiter­stadt und Mörfelden-Walldorf.

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Ob wir ein Objekt über­nehmen, hängt nicht allein vom Ort ab, sondern von der Touren­planung. Ein Objekt mit Winter­dienst und drei Kon­troll­gängen pro Woche muss in eine bestehende Route passen. Passt es nicht, sagen wir ab und nennen den Grund.

Refe­renzen und Nachweise

Was Sie vor der Vergabe prüfen können

Welche Nachweise Sie vor einer Beauf­tra­gung anfordern und woran Sie die Betreuung am eigenen Objekt messen können.

Nachweise, die Sie vor einer Beauf­tra­gung anfordern sollten

Fordern Sie diese Unter­lagen von uns ebenso an wie von jedem anderen Dienst­leister und prüfen Sie Aus­stel­lungs­datum, Gül­tig­keit und Deckungs­summen selbst. Die folgenden Ein­ordnungen sind allgemein gehalten und ersetzen keine Rechts- oder Steuer­bera­tung.

  • Betriebs­haftpflicht­versicherung

    Prüfen Sie nicht nur, ob eine Police existiert, sondern die Deckungs­summen für Personen-, Sach- und Ver­mö­gens­schäden und vor allem, ob die Risiken Ihres Objekts ein­geschlossen sind: Winter­dienst, Schlüssel­verlust und Schließ­anlagen­schaden, Tätig­keits- und Bear­bei­tungs­schäden, Obhuts­schäden. Der Umfang zählt ebenso wie das Aus­stel­lungs­datum.

  • Unbedenklichkeits­bescheinigungen

    Von Finanzamt, Kranken­kasse bezie­hungs­weise Sozial­versi­che­rungs­träger und Berufs­genos­sen­schaft. Sie belegen, dass Steuern und Beiträge zum Aus­stel­lungs­datum abgeführt waren. Es sind Moment­aufnahmen – ein zwei Jahre altes Schreiben sagt nichts über heute.

  • Frei­stellungs­bescheinigung nach § 48b EStG

    Relevant, wenn beauf­tragte Leis­tungen als Bau­leis­tungen im Sinne des § 48 EStG ein­zuordnen sind. Ohne gültige Beschei­ni­gung kann der Auf­trag­geber ver­pflichtet sein, 15 Prozent der Gegen­leis­tung ein­zu­be­halten und an das Finanzamt abzu­führen. Ob eine konkrete Leistung dar­unter­fällt, ent­scheidet der Einzel­fall; ver­bind­lich beant­wortet das Ihre Steuer­bera­tung, nicht wir.

  • Erklärung zum Mindest­lohn

    Auf­trag­geber haften nach § 13 Min­dest­lohn­gesetz in Ver­bin­dung mit § 14 Arbeit­nehmer-Ent­sende­gesetz für die Zahlung des Min­dest­lohns durch beauf­tragte Unter­nehmen. Deshalb lassen sich Auf­trag­geber die Ein­haltung schrift­lich erklären. Im Gebäude­reiniger­hand­werk gilt zusätz­lich ein all­ge­mein­verbind­li­cher Bran­chen­mindest­lohn – er liegt über dem gesetz­li­chen Min­dest­lohn und ist beim Preis­vergleich der häufigste blinde Fleck.

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  • Gewerbe­rechtliche Eintragung

    Gewerbe­anmel­dung, Register­daten und ver­tre­tungs­berech­tigte Person, bei Rei­ni­gungs­leis­tungen zusätz­lich die Ein­tra­gung in das Ver­zeichnis der zulas­sungs­freien Handwerke nach § 19 HwO – das Gebäude­reiniger­hand­werk steht in Anlage B1 zur Hand­werks­ordnung.

  • Unter­weisung und Quali­fi­ka­tion

    Nachweis der regel­mäßigen Unter­weisung der Beschäf­tigten – die DGUV Vor­schrift 1 sieht dafür min­des­tens einmal jährlich vor – sowie Befä­hi­gungs­nach­weise für ein­gesetzte Maschinen und benannte Erst­helfer. Wir führen das als Ori­en­tie­rungs­rahmen an, nicht als Zer­ti­fikat.

  • Nach­unternehmer

    Fragen Sie, ob für einzelne Leis­tungen ein Fach­betrieb ein­gesetzt wird, und fordern Sie dessen Nachweise im selben Umfang an. Setzen wir für eine Leistung einen Fach­betrieb ein, benennen wir ihn vorher. Wir geben keinen Auftrag an einen Dritten weiter, den Sie nicht kennen.

Die Referenz, die zählt, ist Ihr eigenes Objekt

Ab dem ersten Monat bekommen Sie Belege über Ihr Objekt. So entstehen sie.

  1. Bestands­aufnahme

    Begehung mit Foto­doku­men­ta­tion und Mängel­liste vor dem ersten regulären Einsatz. Damit ist fest­gehalten, in welchem Zustand wir über­nommen haben – das schützt beide Seiten.

  2. Leistungs­verzeichnis

    Schrift­lich, vor Ver­trags­beginn: welche Arbeit in welchem Turnus, in welchem Zeit­fenster, nach welcher kom­mu­nalen Vorgabe, bis zu welcher Frei­gabe­grenze – und was aus­drück­lich nicht enthalten ist.

  3. Doku­men­tierte Einsätze

    Jeder Einsatz mit Datum, Uhrzeit, aus­führender Person und Maßnahme. Beim Winter­dienst zusätz­lich Witterung, Fläche und Streu­mittel, weil das die Angaben sind, auf die es im Scha­dens­fall ankommt.

  4. Bericht

    Gebündelt im verein­barten Rhythmus, dringende Fälle gesondert, ohne auf den nächsten Bericht zu warten. Der Bericht ist so aufgebaut, dass Sie ihn unver­än­dert an Eigen­tümer oder Beirat weiter­geben können.

  5. Aus­wertung nach der Start­phase

    Nach einer Start­phase, deren Dauer wir im Vertrag festlegen, setzen wir uns zusammen: Was hält, was nicht, was muss ins Leis­tungs­verzeichnis nach­getragen werden. Wenn es nicht passt, endet die Zusammen­arbeit mit der Frist, die im Vertrag verein­bart ist.

Was Sie prüfen können, bevor Sie beauftragen

Fünf Prüf­punkte, die zeigen, wie ein Dienst­leister arbeitet – bei uns und bei jedem Wett­bewerber.

  • Nachweise mit Datum anfordern

    Lassen Sie sich die Unter­lagen aus dem Abschnitt oben vorlegen und sehen Sie auf Aus­stel­lungs­datum und Deckungs­summen. Wer ausweicht oder ver­tröstet, hat die Frage beant­wortet.

  • Nach Namen und Telefon­nummer fragen

    Wer betreut das Objekt, wer vertritt diese Person bei Urlaub und Krankheit, unter welcher Nummer sind beide erreichbar? Eine zentrale Ser­vice­nummer ohne Namen ist keine Antwort. Bei uns ist Ihr Ansprech­partner der Inhaber Bilal Challal, Telefon 0172 5651342.

  • Leistungs­verzeichnis vor Vertrags­schluss verlangen

    Ein Angebot mit Pau­schal­posi­tionen wie „Pflege der Außen­anlagen“ ist nicht prüfbar. Turnus, Zeit­fenster, Flächen und Abgren­zung gehören vor die Unter­schrift, nicht in die erste Bean­stan­dung.

  • Mit einem Objekt anfangen

    Bei einem Portfolio muss nicht alles auf einmal wechseln. Ein Objekt, eine Saison, dann ent­scheiden Sie anhand der Doku­men­ta­tion – nicht anhand eines Ver­kaufs­gesprächs.

Alle 5 Punkte anzeigen
  • Ausstieg klären

    Laufzeit, Kün­di­gungs­frist, Rückgabe von Schlüs­seln, Schließ­plänen und Objekt­unter­lagen bei Ver­trags­ende. Wer den Ausstieg sauber regelt, hat kein Interesse daran, Sie fest­zuhalten.

Nach­gefragt

Häufige Fragen.

Welche Nachweise erhalten wir als Verwaltung?

Was eine Ver­wal­tung im Streit­fall braucht, ist der Nachweis, dass eine bestimmte Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht wurde: Datum, Uhrzeit, Position, aus­führende Person. Diesen Nachweis liefern wir je Einsatz. Verlangt Ihre Ver­gabe­richt­linie einen bestimmten formalen Nachweis, klären wir vor dem Angebot, ob wir ihn erbringen können.

Was passiert, wenn unser Objekt­betreuer ausfällt?

Die Ver­tre­tung ist im Vertrag nament­lich benannt und arbeitet mit derselben Objekt­akte: Turnus­plan, Schlie­ßung, Anlagen­liste, offene Mängel. Den Wechsel sehen Sie im Ein­satz­nach­weis, in dem ein anderer Name steht. Zeichnet sich eine längere Ver­tre­tung ab, melden wir uns von uns aus und nennen den Zeitraum.

Nächster Schritt

Objekt ein­schätzen lassen.

Nennen Sie uns Adresse, Objektart und die Leis­tungen, um die es geht, tele­fo­nisch unter 0172 5651342 oder per E-Mail an info@facilityrheinmain.com. Wir sehen uns das Objekt vor Ort an und legen Ihnen ein Leis­tungs­verzeichnis mit Turnus­plan und Einzel­preisen vor.

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oder anrufen: 0172 5651342 · Montag bis Freitag, 8–17 Uhr

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