02 · Leistung

Außen­anlagen­pflege

Wir halten Grün­flächen, Wege, Höfe und Zufahrten das ganze Jahr über nutzbar und ver­kehrs­sicher – von der Vege­ta­tions­pflege bis zum Winter­dienst. Der Leis­tungs­umfang wird objekt­bezogen im Leis­tungs­verzeichnis fest­gelegt, nicht pauschal zugesagt.

Nutzen

Was Sie davon haben.

Sie erfüllen Ihre Räum-, Streu- und Siche­rungs­pflichten nach­weisbar, statt im Scha­dens­fall nach Belegen zu suchen: Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme doku­men­tiert.

Objekt­arten
Wohn­anlagen und Außen­anlagen von Woh­nungs­eigen­tümer­gemein­schaften · Büro­stand­orte und Gewerbe­parks mit Besu­cher­park­plätzen · Logistik- und Hand­werker­höfe mit groß­flächigen Ver­kehrs­flächen
Turnus
Objekt­bezogen im Leis­tungs­verzeichnis
Nachweis
Ein­satz­doku­men­ta­tion je Termin
Einsatz­gebiet
Rhein-Main-Gebiet, Zentrum Frankfurt am Main

Leis­tungs­umfang

Was dazu­gehört.

  • Rasen­pflege in der Vege­ta­tions­periode: Mähen, Kanten­schnitt, Ver­tikutieren, Nachsaat und bedarfs­gerechte Düngung
  • Gehölz-, Hecken- und Form­schnitt unter Beachtung der Schnitt­zeiten­rege­lung nach § 39 Abs. 5 Bundes­natur­schutz­gesetz (1. März bis 30. September nur scho­nender Pflege­schnitt)
  • Stauden­beete und Pflanz­flä­chen: Rück­schnitt, Bei­kraut­regu­lie­rung, Mulchen, Anwuchs­pflege bei Neu­pflan­zungen
  • Baum­kontrolle als Regel­kontrolle in Anlehnung an die FLL-Baum­kontroll­richt­linie mit Protokoll und Meldung sicher­heits­rele­vanter Befunde an den Eigen­tümer
  • Reinigung von Gehwegen, Hof­flächen, Stell­plätzen, Tief­garagen­rampen und Müll­stand­plätzen inklusive Laub­entfer­nung
  • Frei­halten und Kontrolle der Flä­chen­entwäs­se­rung: Rinnen, Hofsink­kästen, Straßen­abläufe, Dach­abläufe und Kies­streifen bei Grün­dächern
  • Winter­dienst: Räumen und Streuen von Gehwegen, Haus­zugängen, Treppen, Feuer­wehr­zufahrten und Stell­plätzen innerhalb der sat­zungs­gemäßen Zeit­fenster
  • Winter­dienst­bereit­schaft mit Wetter­daten­auswer­tung, Ein­satz­entschei­dung, Kon­troll­fahrten und Ein­satz­doku­men­ta­tion je Objekt
  • Streu­gut­wirt­schaft: Einsatz abstump­fender Mittel wie Splitt und Sand, Auf­tau­salz nur wo kommunal zulässig und erfor­der­lich, Streu­gut­aufnahme im Frühjahr
  • Sicht- und Funk­tions­kontrolle von Zäunen, Tor­anlagen, Pollern, Außen­mobi­liar, Fahrrad­stän­dern und Außen­beleuch­tung mit Mängel­meldung
  • Visuelle Rou­tine­kontrolle von Spiel­flächen in Anlehnung an DIN EN 1176-7 inklusive Auf­lockern und Ergänzen von Fall­schutz­substrat
  • Extensive Gründach­pflege: Entfernen von Fremd­aufwuchs, Kontrolle von Dach­rand­berei­chen und Ent­wäs­se­rungs­punkten
  • Bewäs­se­rung in Tro­cken­peri­oden, Pflege von Pflanz­kü­beln und Vor­garten­berei­chen

Anwendung

Typische Objekte.

  • Wohn­anlagen und Außen­anlagen von Woh­nungs­eigen­tümer­gemein­schaften
  • Büro­stand­orte und Gewerbe­parks mit Besu­cher­park­plätzen
  • Logistik- und Hand­werker­höfe mit groß­flächigen Ver­kehrs­flächen
  • Pflege­einrich­tungen, Kitas und Schul­gelände mit Spiel- und Auf­ent­halts­flächen
  • Woh­nungs­bestände der 1960er- und 1970er-Jahre mit großen Rasen- und Gehölz­flächen
  • Tief­garagen­zufahrten, Rampen und Außen­treppen mit erhöhter Rutsch­gefahr
  • Einzel­handels- und Nah­versor­gungs­stand­orte mit Kunden­park­plätzen

Jahres­verlauf

Saisonale Schwer­punkte.

Weiter­lesen

Winter­dienst­bereit­schaft übli­cher­weise von Anfang November bis Ende März, ver­län­gerbar bei anhal­tender Frostlage; den genauen Bereit­schafts­zeit­raum legen wir im Vertrag fest.

Die täglichen Räum­zeiten gibt die jeweilige kommunale Satzung vor; in Frankfurt am Main endet das Zeit­fenster abends um 22 Uhr, und auf Gehwegen ist abstump­fendes Streugut vor­geschrieben, Auf­tau­salz nur aus­nahms­weise an besonders gefähr­li­chen Stellen.

Die Vorgaben der Nachbar­kommunen weichen ab und werden je Objekt geprüft.

Mähsaison April bis Oktober mit rund 12 bis 16 Schnitten je nach Witterung und Pflege­klasse, starker Rück­schnitt an Hecken nur außerhalb des 1. März bis 30. September.

Laub­saison Oktober bis Dezember mit erhöhter Rutsch­gefahr und häu­fi­gerer Reinigung von Wegen und Abläufen, Früh­jahrs­phase mit Streu­gut­aufnahme, Schnitt­gut­entsor­gung und Kontrolle der Winter­schäden.

Regional zu beachten: Im Maintal (Frankfurt, Offenbach, Hanau, Rüs­sels­heim, Mainz) fallen deutlich weniger Frost- und Schnee­tage an als in den Höhen­lagen am Taunus­rand (Bad Homburg, Oberursel, Kronberg); Winter­dienst­planung und Bereit­schafts­dichte legen wir deshalb je Standort fest.

Ein­ordnung

Diese Begriffe und Regel­werke bestimmen den Leis­tungs­umfang. Wir ori­en­tieren uns daran – eine Zer­ti­fi­zie­rung nach diesen Normen besteht nicht.

Begriffe und Regel­werke anzeigen
  • Ver­kehrs­siche­rungs­pflicht (allgemein her­geleitet aus § 823 BGB)
  • Räum- und Streu­pflicht nach kom­mu­naler Straßen­reini­gungs­satzung
  • Winter­dienst­proto­koll / Ein­satz­doku­men­ta­tion als Nachweis
  • abstump­fende Streu­mittel (Splitt, Sand) gegenüber auf­tauenden Mitteln (Salz, Sole)
  • FLL-Baum­kontroll­richt­linie, Regel­kontrolle, Ver­kehrs­sicher­heit von Bäumen
  • § 39 Abs. 5 BNatSchG: Schnitt­zeiten­rege­lung für Hecken und Gehölze
  • DIN 18919 (Ent­wick­lungs- und Unter­haltungs­pflege von Vege­ta­tions­flächen), DIN 18916 (Pflanz­ar­beiten)
  • DIN EN 1176 / DIN EN 1177 (Spiel­platz­geräte und Fall­schutz): visuelle Rou­tine­kontrolle, operative Inspek­tion, jährliche Haupt­inspek­tion
  • Vege­ta­tions­periode, Pflege­turnus, Leis­tungs­verzeichnis mit Häu­fig­keits­angaben
  • Fertig­stel­lungs­pflege und Ent­wick­lungs­pflege bei Neu­anlagen

Nach­gefragt

Fragen zur Leistung Außen­anlagen.

Recht­liche Ein­ordnungen auf dieser Seite sind allgemein gehalten und ersetzen keine Rechts­bera­tung im Einzel­fall.

Stand

Wer haftet, wenn jemand auf einem nicht geräumten Gehweg stürzt?

Die Ver­kehrs­siche­rungs­pflicht liegt grund­sätz­lich beim Eigen­tümer oder Betreiber des Grund­stücks; die Kommunen über­tragen die Gehweg­räumung in ihren Straßen­reini­gungs­satzungen auf die Anlieger. Diese Pflicht können Sie ver­trag­lich auf einen Dienst­leister über­tragen – die Pflicht zur sorg­fäl­tigen Auswahl, Ein­weisung und Kontrolle bleibt jedoch bei Ihnen. Deshalb doku­men­tieren wir jeden Winter­dienst­einsatz mit Zeitpunkt, Fläche und Streu­mittel, damit Sie im Streit­fall nach­weisen können, was wann getan wurde. Diese Ein­ordnung ist allgemein gehalten und ersetzt keine Rechts­bera­tung.

Wann und wie lange muss im Winter geräumt und gestreut werden?

Die Zeit­fenster regelt jede Kommune in ihrer Straßen­reini­gungs­satzung eigen­ständig, meist ab dem frühen Morgen bis in den Abend, mit späterem Beginn an Sonn- und Feier­tagen. In Frankfurt am Main gilt ein Zeit­fenster bis 22 Uhr. Wir richten Bereit­schaft und Ein­satz­plan nach der Satzung der Kommune, in der Ihr Objekt liegt, und räumen bei anhal­tendem Schnee­fall wieder­holt. Die verein­barten Bereit­schafts- und Anrück­zeiten halten wir im Vertrag fest.

Dürfen wir auf unseren Gehwegen Streusalz einsetzen?

Viele Kommunen im Rhein-Main-Gebiet schränken Auf­tau­salz auf Gehwegen ein oder unter­sagen es, weil es Bäume, Böden und Bauwerke belastet. Regelfall ist abstump­fendes Streugut wie Splitt oder Sand; Salz kommt nur an besonders gefähr­li­chen Stellen wie Treppen und starken Gefälle­stre­cken in Betracht, soweit die örtliche Satzung das zulässt. Wir prüfen die Vorgaben je Standort und nehmen das aus­gebrachte Streugut im Frühjahr wieder auf.

Müssen Bäume auf dem Grund­stück regel­mäßig kontrol­liert werden?

Für Bäume auf Ihrem Grund­stück gilt die Ver­kehrs­siche­rungs­pflicht ebenso wie für Wege und Zugänge. Üblich ist eine regel­mäßige Sicht­kontrolle vom Boden aus, deren Häu­fig­keit sich nach Alter, Zustand, Art und Standort des Baumes richtet – bei stark fre­quen­tierten Bereichen ent­spre­chend häufiger, oft im belaubten und im unbe­laubten Zustand. Wir führen diese Regel­kontrolle in Anlehnung an die FLL-Baum­kontroll­richt­linie durch, pro­to­kol­lieren die Befunde und melden Ihnen erkenn­bare Schäden; weiter­gehende Unter­suchungen oder Baum­pflege im Kronen­bereich beauf­tragen wir bei Fach­betrieben.

Nächster Schritt

Außen­anlagen für Ihr Objekt.

Sagen Sie uns, um welches Objekt es geht. Wir sehen es uns an und legen den Umfang gemeinsam fest.

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oder anrufen: 0172 5651342 · Montag bis Freitag, 8–17 Uhr

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