02 · Leistung
Außenanlagenpflege
Wir halten Grünflächen, Wege, Höfe und Zufahrten das ganze Jahr über nutzbar und verkehrssicher – von der Vegetationspflege bis zum Winterdienst. Der Leistungsumfang wird objektbezogen im Leistungsverzeichnis festgelegt, nicht pauschal zugesagt.
Nutzen
Was Sie davon haben.
Sie erfüllen Ihre Räum-, Streu- und Sicherungspflichten nachweisbar, statt im Schadensfall nach Belegen zu suchen: Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme dokumentiert.
- Objektarten
- Wohnanlagen und Außenanlagen von Wohnungseigentümergemeinschaften · Bürostandorte und Gewerbeparks mit Besucherparkplätzen · Logistik- und Handwerkerhöfe mit großflächigen Verkehrsflächen
- Turnus
- Objektbezogen im Leistungsverzeichnis
- Nachweis
- Einsatzdokumentation je Termin
- Einsatzgebiet
- Rhein-Main-Gebiet, Zentrum Frankfurt am Main
Leistungsumfang
Was dazugehört.
- Rasenpflege in der Vegetationsperiode: Mähen, Kantenschnitt, Vertikutieren, Nachsaat und bedarfsgerechte Düngung
- Gehölz-, Hecken- und Formschnitt unter Beachtung der Schnittzeitenregelung nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (1. März bis 30. September nur schonender Pflegeschnitt)
- Staudenbeete und Pflanzflächen: Rückschnitt, Beikrautregulierung, Mulchen, Anwuchspflege bei Neupflanzungen
- Baumkontrolle als Regelkontrolle in Anlehnung an die FLL-Baumkontrollrichtlinie mit Protokoll und Meldung sicherheitsrelevanter Befunde an den Eigentümer
- Reinigung von Gehwegen, Hofflächen, Stellplätzen, Tiefgaragenrampen und Müllstandplätzen inklusive Laubentfernung
- Freihalten und Kontrolle der Flächenentwässerung: Rinnen, Hofsinkkästen, Straßenabläufe, Dachabläufe und Kiesstreifen bei Gründächern
- Winterdienst: Räumen und Streuen von Gehwegen, Hauszugängen, Treppen, Feuerwehrzufahrten und Stellplätzen innerhalb der satzungsgemäßen Zeitfenster
- Winterdienstbereitschaft mit Wetterdatenauswertung, Einsatzentscheidung, Kontrollfahrten und Einsatzdokumentation je Objekt
- Streugutwirtschaft: Einsatz abstumpfender Mittel wie Splitt und Sand, Auftausalz nur wo kommunal zulässig und erforderlich, Streugutaufnahme im Frühjahr
- Sicht- und Funktionskontrolle von Zäunen, Toranlagen, Pollern, Außenmobiliar, Fahrradständern und Außenbeleuchtung mit Mängelmeldung
- Visuelle Routinekontrolle von Spielflächen in Anlehnung an DIN EN 1176-7 inklusive Auflockern und Ergänzen von Fallschutzsubstrat
- Extensive Gründachpflege: Entfernen von Fremdaufwuchs, Kontrolle von Dachrandbereichen und Entwässerungspunkten
- Bewässerung in Trockenperioden, Pflege von Pflanzkübeln und Vorgartenbereichen
Anwendung
Typische Objekte.
- Wohnanlagen und Außenanlagen von Wohnungseigentümergemeinschaften
- Bürostandorte und Gewerbeparks mit Besucherparkplätzen
- Logistik- und Handwerkerhöfe mit großflächigen Verkehrsflächen
- Pflegeeinrichtungen, Kitas und Schulgelände mit Spiel- und Aufenthaltsflächen
- Wohnungsbestände der 1960er- und 1970er-Jahre mit großen Rasen- und Gehölzflächen
- Tiefgaragenzufahrten, Rampen und Außentreppen mit erhöhter Rutschgefahr
- Einzelhandels- und Nahversorgungsstandorte mit Kundenparkplätzen
Jahresverlauf
Saisonale Schwerpunkte.
Weiterlesen
Winterdienstbereitschaft üblicherweise von Anfang November bis Ende März, verlängerbar bei anhaltender Frostlage; den genauen Bereitschaftszeitraum legen wir im Vertrag fest.
Die täglichen Räumzeiten gibt die jeweilige kommunale Satzung vor; in Frankfurt am Main endet das Zeitfenster abends um 22 Uhr, und auf Gehwegen ist abstumpfendes Streugut vorgeschrieben, Auftausalz nur ausnahmsweise an besonders gefährlichen Stellen.
Die Vorgaben der Nachbarkommunen weichen ab und werden je Objekt geprüft.
Mähsaison April bis Oktober mit rund 12 bis 16 Schnitten je nach Witterung und Pflegeklasse, starker Rückschnitt an Hecken nur außerhalb des 1. März bis 30. September.
Laubsaison Oktober bis Dezember mit erhöhter Rutschgefahr und häufigerer Reinigung von Wegen und Abläufen, Frühjahrsphase mit Streugutaufnahme, Schnittgutentsorgung und Kontrolle der Winterschäden.
Regional zu beachten: Im Maintal (Frankfurt, Offenbach, Hanau, Rüsselsheim, Mainz) fallen deutlich weniger Frost- und Schneetage an als in den Höhenlagen am Taunusrand (Bad Homburg, Oberursel, Kronberg); Winterdienstplanung und Bereitschaftsdichte legen wir deshalb je Standort fest.
Einordnung
Diese Begriffe und Regelwerke bestimmen den Leistungsumfang. Wir orientieren uns daran – eine Zertifizierung nach diesen Normen besteht nicht.
Begriffe und Regelwerke anzeigen
- Verkehrssicherungspflicht (allgemein hergeleitet aus § 823 BGB)
- Räum- und Streupflicht nach kommunaler Straßenreinigungssatzung
- Winterdienstprotokoll / Einsatzdokumentation als Nachweis
- abstumpfende Streumittel (Splitt, Sand) gegenüber auftauenden Mitteln (Salz, Sole)
- FLL-Baumkontrollrichtlinie, Regelkontrolle, Verkehrssicherheit von Bäumen
- § 39 Abs. 5 BNatSchG: Schnittzeitenregelung für Hecken und Gehölze
- DIN 18919 (Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Vegetationsflächen), DIN 18916 (Pflanzarbeiten)
- DIN EN 1176 / DIN EN 1177 (Spielplatzgeräte und Fallschutz): visuelle Routinekontrolle, operative Inspektion, jährliche Hauptinspektion
- Vegetationsperiode, Pflegeturnus, Leistungsverzeichnis mit Häufigkeitsangaben
- Fertigstellungspflege und Entwicklungspflege bei Neuanlagen
Nachgefragt
Fragen zur Leistung Außenanlagen.
Rechtliche Einordnungen auf dieser Seite sind allgemein gehalten und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Stand
Wer haftet, wenn jemand auf einem nicht geräumten Gehweg stürzt?
Die Verkehrssicherungspflicht liegt grundsätzlich beim Eigentümer oder Betreiber des Grundstücks; die Kommunen übertragen die Gehwegräumung in ihren Straßenreinigungssatzungen auf die Anlieger. Diese Pflicht können Sie vertraglich auf einen Dienstleister übertragen – die Pflicht zur sorgfältigen Auswahl, Einweisung und Kontrolle bleibt jedoch bei Ihnen. Deshalb dokumentieren wir jeden Winterdiensteinsatz mit Zeitpunkt, Fläche und Streumittel, damit Sie im Streitfall nachweisen können, was wann getan wurde. Diese Einordnung ist allgemein gehalten und ersetzt keine Rechtsberatung.
Wann und wie lange muss im Winter geräumt und gestreut werden?
Die Zeitfenster regelt jede Kommune in ihrer Straßenreinigungssatzung eigenständig, meist ab dem frühen Morgen bis in den Abend, mit späterem Beginn an Sonn- und Feiertagen. In Frankfurt am Main gilt ein Zeitfenster bis 22 Uhr. Wir richten Bereitschaft und Einsatzplan nach der Satzung der Kommune, in der Ihr Objekt liegt, und räumen bei anhaltendem Schneefall wiederholt. Die vereinbarten Bereitschafts- und Anrückzeiten halten wir im Vertrag fest.
Dürfen wir auf unseren Gehwegen Streusalz einsetzen?
Viele Kommunen im Rhein-Main-Gebiet schränken Auftausalz auf Gehwegen ein oder untersagen es, weil es Bäume, Böden und Bauwerke belastet. Regelfall ist abstumpfendes Streugut wie Splitt oder Sand; Salz kommt nur an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen und starken Gefällestrecken in Betracht, soweit die örtliche Satzung das zulässt. Wir prüfen die Vorgaben je Standort und nehmen das ausgebrachte Streugut im Frühjahr wieder auf.
Müssen Bäume auf dem Grundstück regelmäßig kontrolliert werden?
Für Bäume auf Ihrem Grundstück gilt die Verkehrssicherungspflicht ebenso wie für Wege und Zugänge. Üblich ist eine regelmäßige Sichtkontrolle vom Boden aus, deren Häufigkeit sich nach Alter, Zustand, Art und Standort des Baumes richtet – bei stark frequentierten Bereichen entsprechend häufiger, oft im belaubten und im unbelaubten Zustand. Wir führen diese Regelkontrolle in Anlehnung an die FLL-Baumkontrollrichtlinie durch, protokollieren die Befunde und melden Ihnen erkennbare Schäden; weitergehende Untersuchungen oder Baumpflege im Kronenbereich beauftragen wir bei Fachbetrieben.
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Andere Leistungen.
- Hausmeister- und Gebäudeservice Feste Ansprechperson am Objekt: regelmäßige Begehungen, Kleinreparaturen, Müll- und Schlüsselmanagement sowie Kontrolle der Allgemeinflächen. Was im Turnus erledigt wird, steht im Leistungsverzeichnis und wird protokolliert.
- Innenreinigung und Unterhaltsreinigung Wiederkehrende Reinigung von Treppenhäusern, Büros, Sanitärbereichen und Nebenflächen nach definiertem Leistungsverzeichnis, ergänzt um Glas-, Grund- und Sonderreinigung. Umfang und Turnus bestimmen wir nach Aufmaß und Nutzungsintensität, nicht nach Pauschalwerten.
- Haustechnische Betreuung Wir bedienen, überwachen und dokumentieren die technische Gebäudeausrüstung: Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, Aufzug und Brandschutztechnik. Prüfungen, die einer zugelassenen Überwachungsstelle oder einem Fachbetrieb vorbehalten sind, koordinieren wir und halten die Ergebnisse nach.
Nächster Schritt
Außenanlagen für Ihr Objekt.
Sagen Sie uns, um welches Objekt es geht. Wir sehen es uns an und legen den Umfang gemeinsam fest.
oder anrufen: 0172 5651342 · Montag bis Freitag, 8–17 Uhr
Störung am Objekt? Zum Notdienst