Einsatzgebiet
Einsatzgebiet: Frankfurt am Main und das Rhein-Main-Gebiet
Wir arbeiten in einem Gebiet, das wir an einem Arbeitstag abfahren können: Frankfurt am Main als Mittelpunkt, darum herum fünf Regionsgruppen mit insgesamt 21 Städten und Gemeinden. Diese Seite sagt Ihnen, was in Ihrer Ecke des Gebiets konkret anders ist und wo unsere Grenze verläuft.
Das Gebiet auf einen Blick
Die folgenden Angaben gelten gebietsweit. Was für Ihr Objekt gilt, steht nach der Begehung im Leistungsverzeichnis.
- Mittelpunkt
- Frankfurt am Main. Von dort aus sind alle Touren geplant.
- Orte im Gebiet
- 21 Städte und Gemeinden in fünf Gruppen: Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Neu-Isenburg, Dreieich, Langen, Hanau, Maintal, Rodgau, Obertshausen, Bad Homburg vor der Höhe, Oberursel, Kronberg im Taunus, Eschborn, Wiesbaden, Mainz, Rüsselsheim am Main, Kelsterbach, Hofheim am Taunus, Darmstadt, Weiterstadt, Mörfelden-Walldorf.
- Verwaltungsebenen
- Fünf kreisfreie Städte in Hessen (Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden, Darmstadt und seit dem 1. Januar 2026 Hanau), die Landeshauptstadt Mainz in Rheinland-Pfalz sowie sechs Landkreise: Kreis Offenbach, Main-Kinzig-Kreis, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Kreis Groß-Gerau, Landkreis Darmstadt-Dieburg.
- Anfahrt im Regelbetrieb
- Legen wir je Objekt im Angebot fest. Wir nennen keine pauschale Minutenzahl: Auf A5, A3 und A661 entscheidet die Tageszeit über die Fahrzeit, nicht die Entfernung.
- Anfahrt bei Störung
- Die Zeit bis zur Rückmeldung und die Zeit bis zum Eintreffen bei Meldungen der höchsten Priorität vereinbaren wir objektbezogen. Beide Werte stehen im Vertrag, nicht auf dieser Seite.
- Winterdienstbereitschaft
- Bereitschaftszeitraum und Bereitschaftszeiten legen wir je Objekt im Vertrag fest. Für Höhenlagen am Taunusrand kalkulieren wir einen längeren Zeitraum als für Objekte im Maintal.
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- Aufträge außerhalb des Gebiets
- Im Regelfall nicht. Liegt ein Objekt knapp außerhalb, prüfen wir den Einzelfall. Die Begründung steht weiter unten auf dieser Seite.
Fünf Gruppen statt eines Umkreises
Ein Radius auf der Karte sagt nichts darüber, ob wir vor Ort arbeiten können. Ein Objekt 20 Kilometer westlich und ein Objekt 20 Kilometer nördlich unterscheiden sich in Anfahrt, Gebäudebestand, Winterdienstaufwand und kommunalem Regelwerk erheblich.
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Deshalb teilen wir das Gebiet in fünf Gruppen, die sich in ihrer Arbeit tatsächlich unterscheiden. Für jede Gruppe steht unten, welcher Bestand dort überwiegt, wo die Witterung abweicht, woran die Zufahrt hängt und welche kommunalen Vorgaben ins Leistungsverzeichnis gehören.
Gleich bleibt in allen Gruppen das Grundgerüst: eine feste Person für Ihr Objekt, eine benannte Vertretung, dokumentierte Einsätze mit Datum und Uhrzeit, eine vereinbarte Freigabegrenze und eine klare Trennung zwischen dem, was wir selbst machen, und dem, was eine Fachfirma macht.
Frankfurt und direktes Umland
Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Neu-Isenburg, Dreieich, Langen. Die dichteste Gruppe im Gebiet – kurze Wege, aber der geringste Platz am Objekt.
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Bestand
In Frankfurt trifft Gründerzeitbestand mit Hinterhöfen und verwinkelten Kellerabgängen auf Nachkriegsbauten und Bürohäuser. Offenbach ist stark von dichtem Mietwohnungsbestand geprägt. In Neu-Isenburg, Dreieich und Langen überwiegen Zeilenbauten der 1960er- und 1970er-Jahre mit großen Rasenflächen, Tiefgaragen und gemeinschaftlichen Stellplätzen.
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Zufahrt und Stellfläche
In Innenstadtlagen gibt es weder Stellfläche noch Lagerraum. Arbeiten mit Anhänger, Hebebühne oder Container brauchen eine Halteverbotszone, die wir mit Vorlauf bei der Stadt beantragen; den Vorlauf nennen wir im Angebot, die Gebühr weisen wir gesondert aus. Das planen wir vorher ein, statt es am Einsatztag zu bemerken.
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Umweltzone
Frankfurt und Offenbach führen eine Umweltzone; für die Einfahrt ist die grüne Plakette erforderlich. Prüfen Sie diesen Punkt bei jedem Dienstleister, der Ihr Innenstadtobjekt anfahren soll.
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Winterdienst
Im Maintal zeigt sich Glätte häufiger als überfrierende Nässe am frühen Morgen denn als geschlossene Schneedecke. Kritisch sind Tiefgaragenrampen, Kellerabgänge und Hauseingänge im Schatten. In Frankfurt liegt der Winterdienst auf Fahrbahnen und Radwegen bei der Stadt, der Gehweg bleibt Sache der Anlieger – maßgeblich ist die Straßenreinigungssatzung der Stadt.
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Häufige Aufgaben
Müllstandplätze im Hinterhof mit knappem Platz für die nötige Behälterzahl, Fahrradabstellflächen, Treppenhausreinigung bei hoher Mieterfluktuation, Kontrolle von Lichtschächten und Hofabläufen nach Starkregen.
Main-Kinzig und östliches Rhein-Main
Hanau, Maintal, Rodgau, Obertshausen. Mehr Fläche je Einheit, längere Wege innerhalb einer Kommune, zwei Kreisverwaltungen.
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Bestand
Überwiegend Nachkriegs- und 1970er-Bestand mit großzügigen Freiflächen, dazu Ein- und Reihenhausgebiete. In Hanau kommen Konversionsflächen ehemaliger US-Liegenschaften hinzu: junge Quartiere mit Neupflanzungen, die Anwuchs- und Gewährleistungspflege brauchen statt Routinepflege.
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Wege innerhalb der Kommune
Maintal besteht aus vier Stadtteilen, Rodgau ist aus mehreren Ortsteilen zusammengewachsen. Die Fahrzeit zwischen zwei Objekten derselben Stadt ist hier länger als quer durch Frankfurt. Wir legen Objekte eines Ortsteils in dieselbe Tour, sonst geht die Zeit auf der Straße verloren.
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Drei Zuständigkeiten, drei Regelwerke
Hanau ist seit dem 1. Januar 2026 kreisfrei, Maintal liegt im Main-Kinzig-Kreis, Rodgau und Obertshausen im Kreis Offenbach. Das bedeutet unterschiedliche Abfallwirtschaft, unterschiedliche Abfuhrkalender und Behälterregelungen sowie unterschiedliche Ansprechstellen bei Sperrmüll und Grünschnitt.
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Außenanlagen
Der Grünflächenanteil je Wohneinheit liegt deutlich über dem der Kernstadt. Das verschiebt den Aufwand: mehr Mähtermine, mehr Schnittgut mit entsprechender Abfuhr, Heckenschnitt im Rahmen der Schnittzeitenregelung nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz – vom 1. März bis 30. September nur schonender Pflegeschnitt.
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Winterdienst
Lange Zuwegungen, Sammelstellplätze und breite Hofflächen sprechen für maschinelle Räumung mit festgelegter Räumrichtung und benannter Schneelagerfläche. Der Streugutbedarf liegt über dem innerstädtischer Objekte, die Aufnahme der Streugutreste im Frühjahr ebenso.
Taunusrand
Bad Homburg vor der Höhe, Oberursel, Kronberg im Taunus, Eschborn. Die Gruppe mit dem höchsten Winterdienstaufwand im Gebiet – und mit dem stärksten Kontrast zwischen Wohnlage und Bürostandort.
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Höhenlage
Das Stadtgebiet von Kronberg reicht von rund 200 bis 400 Meter über Normalnull, die Frankfurter Innenstadt liegt bei gut 100 Metern. Derselbe Niederschlag fällt am Hang als Schnee und im Maintal als Regen; Frost hält sich oben länger. Wer beide Lagen gleich kalkuliert, kalkuliert eine davon falsch.
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Folgen für den Winterdienst
Mehr Einsätze je Saison, ein früher beginnender und später endender Bereitschaftszeitraum, mehr Kontrollfahrten, höherer Splittbedarf. Tauwasser läuft am Hang ab und gefriert nachts erneut – hier wird nachgestreut, nicht einmal gestreut. Die Kalkulation für Taunusobjekte führen wir getrennt.
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Hanglagen am Objekt
Gefälle an Zufahrten, Tiefgaragenrampen und Außentreppen mit Zwischenpodesten. Diese Flächen bekommen im Leistungsverzeichnis eine eigene Zeile mit eigener Priorität, weil sie zuerst gefährlich werden und zuletzt abtrocknen.
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Wohnbestand
Freistehende Häuser mit großen Gärten und altem Baumbestand: hohe Laubmengen im Herbst, große Schnittgutmengen, regelmäßige Sichtkontrolle des Baumbestands in Anlehnung an die FLL-Baumkontrollrichtlinie. Befunde melden wir schriftlich; Arbeiten in der Krone führt ein Fachbetrieb aus, nicht wir.
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Bürostandorte, besonders Eschborn
Verwaltungsgebäude mit Parkdecks, Empfangsbereichen und festen Reinigungsfenstern außerhalb der Bürozeiten. Der Zutritt ist geregelt: Ausweise, Schließsystem, Besucheranmeldung. Wir melden die eingesetzten Personen namentlich an und melden die Vertretung gleich mit – sonst steht die Vertretung im Winter am Empfang statt am Objekt.
Wiesbaden, Mainz und Flughafenumfeld
Wiesbaden, Mainz, Rüsselsheim am Main, Kelsterbach, Hofheim am Taunus. Die einzige Gruppe, die über eine Landesgrenze reicht.
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Zwei Bundesländer
Mainz liegt in Rheinland-Pfalz, alle übrigen Orte der Gruppe in Hessen. Straßenreinigung, Winterdienst und Ordnungsrecht folgen unterschiedlichen Landesgesetzen und darauf gestützten kommunalen Satzungen. Wer Objekte auf beiden Rheinseiten betreut, führt zwei Regelwerke – das ist Verwaltungsaufwand, den wir vorher einplanen.
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Umweltzone
Mainz hat die Umweltzone zum 1. Oktober 2025 aufgehoben; die Umweltplakette ist im Mainzer Stadtgebiet nicht mehr erforderlich. In Wiesbaden gilt die Umweltzone weiter, dort ist die grüne Plakette Voraussetzung für die Einfahrt. Zwei Städte, wenige Kilometer auseinander, unterschiedliche Regel.
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Beispiel Wiesbaden: was die Satzung konkret verlangt
Die Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden verlangt auf Gehwegen einen geräumten Streifen von mindestens einem Meter, je einen Meter für den Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang und bei Glätte eine gestreute Breite von mindestens 1,50 Metern. Zwischen 7 und 22 Uhr gefallener Schnee ist unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu beseitigen; nach 22 Uhr gefallener Schnee werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages. Streusalz ist grundsätzlich unzulässig und nur bei besonderen Witterungsbedingungen wie Blitzeis oder in besonders gefährdeten Lagen zugelassen; Streugutreste sind nach der Frostperiode zu entfernen. Wir geben den Inhalt sinngemäß wieder – maßgeblich ist der jeweils aktuelle Satzungstext, und diese Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung. Genau solche Angaben tragen wir je Objekt ins Leistungsverzeichnis ein, damit im Streitfall nachvollziehbar ist, wonach gearbeitet wurde.
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Hanglagen
Wiesbaden und Hofheim haben ausgeprägte Hanglagen mit denselben Folgen wie am Taunusrand: abfließendes Tauwasser, vereiste Zufahrten, längere Räumzeiten je Objekt.
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Flughafenumfeld
In Kelsterbach und Rüsselsheim am Main überwiegen Gewerbe-, Logistik- und Verwaltungsobjekte im Schichtbetrieb. Reinigung und haustechnische Rundgänge richten sich nach Betriebspausen und Schichtwechseln, nicht nach einem Kalenderfenster.
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Grenze im Sicherheitsbereich
Arbeiten in luftsicherheitsrechtlich geschützten Bereichen setzen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz für die eingesetzten Personen voraus. Ob sie für die vorgesehenen Personen vorliegt, klären wir, bevor wir einen solchen Auftrag zusagen. Liegt sie nicht vor, sagen wir den Auftrag ab, statt ihn anzunehmen und die Klärung auf später zu verschieben.
Südhessen
Darmstadt, Weiterstadt, Mörfelden-Walldorf. Die trockenste Ecke des Gebiets – und die mit den größten zusammenhängenden Verkehrsflächen.
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Darmstadt
Umweltzone mit grüner Plakette. Als Hochschulstandort prägt der Mieterwechsel zu den Semesterterminen den Betrieb: Wohnungsabnahmen, Schlüsselwechsel, Sperrmüll und überlastete Müllstandplätze fallen in Wellen an. Das ist planbar, wenn man die Termine kennt und die Behälterbereitstellung vorher anpasst.
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Weiterstadt
Großflächige Handels- und Gewerbestandorte mit ausgedehnten Parkplätzen. Der Winterdienst muss vor Öffnung fertig sein, nicht im Lauf des Vormittags. Dafür braucht es einen Räumplan mit Flächen, Reihenfolge, Räumrichtung und benannter Schneelagerfläche, die weder Stellplätze noch Feuerwehrzufahrten blockiert.
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Mörfelden-Walldorf
Zwei Stadtteile, Waldnähe und sandige Böden. Nach Sturm fallen Bruchholz und Nadelstreu an, in Trockenperioden leiden Rasenflächen und Neupflanzungen deutlich schneller als auf schwereren Böden.
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Trockenheit
Die Region gehört klimatisch zu den warmen und niederschlagsarmen Räumen Deutschlands. Das verschiebt Arbeit vom Mähen zum Wässern: Bewässerung von Neupflanzungen und Kübeln, angepasste Schnitthöhe und nach Trockenjahren erhöhte Aufmerksamkeit bei der Baumkontrolle wegen Trockenschäden und Totholz. Befunde gehen schriftlich an den Eigentümer.
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Anfahrt
Die Verbindung läuft über A5 und A67 und damit über zwei stauanfällige Achsen. Wir nennen deshalb objektbezogene Zeiten im Angebot statt einer Zahl, die nur außerhalb der Hauptverkehrszeit stimmt.
Was von Kommune zu Kommune wechselt
Diese Punkte klären wir vor dem ersten Einsatz und halten sie je Objekt schriftlich fest. Sie sind der häufigste Grund dafür, dass eine Leistung formal beanstandet wird, obwohl gearbeitet wurde.
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Zeitfenster für Räumen und Streuen
Beginn werktags, abweichender Beginn an Sonn- und Feiertagen, Ende der Pflicht am Abend, Umgang mit nachts gefallenem Schnee. Die Werte stehen in der Satzung der jeweiligen Kommune und unterscheiden sich.
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Räum- und Streubreiten
Geräumte Mindestbreite auf dem Gehweg, Breite der Zugänge zu Fahrbahn und Hauseingang, gestreute Breite bei Glätte, Sonderregeln in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen.
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Zulässige Streumittel
Vielfach sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt und Granulat vorgeschrieben und Auftausalz nur in Ausnahmefällen zugelassen. Dazu kommt die Pflicht, Streugutreste nach der Frostperiode zu entfernen – eine Leistung, die häufig vergessen und dann beanstandet wird.
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Abfallsatzung und Abfuhr
Behälterdimensionierung, Abfuhrkalender, verschobene Termine an Feiertagen, Regelungen zu Sperrmüll und Grünschnitt. In jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt anders geregelt.
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Umweltzone
Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden und Darmstadt führen eine Umweltzone mit grüner Plakette; in Mainz ist die Umweltzone seit dem 1. Oktober 2025 aufgehoben. Das betrifft jedes Fahrzeug, das Ihr Objekt anfährt – auch das der Fachfirma, die wir beauftragen.
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Sondernutzung und Halteverbot
Antragsweg, Vorlauffrist und Gebühr für Halteverbotszonen, Containerstellplätze und Gerüste unterscheiden sich je Kommune. Wir nennen den Vorlauf im Angebot, damit der Termin nicht am Verwaltungsweg scheitert.
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Was wir daraus machen
Je Objekt ein Blatt im Leistungsverzeichnis: geltende Satzung, Zeitfenster, Räum- und Streubreite, zulässiges Streumittel, Abfuhrtage, Zuständigkeitsgrenze. Damit ist im Beanstandungsfall nachvollziehbar, wonach gearbeitet wurde.
Warum wir das Gebiet begrenzen
Der harte Grund ist der Winterdienst. Wenn eine Satzung verlangt, dass der Gehweg am Morgen geräumt ist, muss das Fahrzeug vorher da sein. Eine Tour hat eine feste Zahl von Objekten und eine feste Reihenfolge; jedes zusätzliche Objekt außerhalb dieser Reihenfolge verschiebt alle anderen nach hinten. Ein Gebiet, das im November plausibel klingt, muss im Januar um sechs Uhr morgens halten.
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Der zweite Grund sind die festen Objektbetreuer. Wer 90 Minuten zum Objekt fährt, kommt nicht zweimal in der Woche vorbei. Aus dem festen Betreuer wird dann ein wechselnder Fahrer – und damit fällt genau der Grund weg, aus dem Sie uns beauftragen würden.
Der dritte Grund ist Aktenkenntnis. Jede weitere Kommune bedeutet eine weitere Satzung, einen weiteren Abfuhrkalender, weitere Ansprechstellen und weitere Fristen. Für 21 Orte halten wir das nach und schreiben es je Objekt auf. Für 60 Orte würden wir es behaupten.
Deshalb sagen wir Anfragen außerhalb des Gebiets ab, statt sie anzunehmen und an einen Nachunternehmer weiterzureichen, den Sie nicht ausgesucht und dessen Nachweise Sie nicht geprüft haben. Eine Absage am Telefon ist unangenehm. Ein Vertrag, der im ersten Winter nicht hält, ist teurer.
Liegt Ihr Objekt knapp außerhalb, fragen Sie trotzdem an: Sie bekommen eine Zusage oder eine Absage mit Begründung, kein Vielleicht. Bei Portfolios, deren Schwerpunkt im Gebiet liegt, prüfen wir einzelne Außenobjekte gesondert – auch diese Prüfung kann mit einer Absage enden.
Von der Anfrage bis zur Zusage oder Absage
Für Objekte im Gebiet läuft die Prüfung in fünf Schritten. Sie erfahren an jedem Punkt, woran es liegt, wenn wir absagen.
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Anfrage mit Adresse
Wir brauchen Adresse, Objektart, Anzahl der Einheiten oder die Fläche, die gewünschten Leistungen und den Wunschtermin für den Start. Ohne Adresse können wir nichts zuordnen.
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Zuordnung zur Tour
Wir prüfen, in welche bestehende Tour das Objekt passt, welcher Betreuer zuständig wäre und an welchen Wochentagen er vor Ort sein kann. Passt das Objekt in keine Tour, sagen wir an dieser Stelle ab.
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Begehung vor Ort
Wir sehen uns das Objekt an: Flächen, Zuwegungen, Technikräume, Müllstandplatz, Winterdienstflächen, Zufahrt und Stellfläche – mit Fotos und Mängelliste, gemeinsam mit Ihnen oder allein nach Absprache.
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Leistungsverzeichnis
Sie erhalten schriftlich, welche Arbeit in welchem Turnus und in welchem Zeitfenster erledigt wird, welche kommunalen Vorgaben zugrunde liegen, bis zu welchem Betrag wir ohne Rückfrage handeln und was ausdrücklich nicht enthalten ist.
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Zusage oder Absage
Beides erhalten Sie nach der Begehung schriftlich und mit Begründung. Eine Absage sagen wir direkt – Sie sollen nicht auf ein Angebot warten, das nicht kommt.
Nachgefragt
Häufige Fragen.
Betreuen Sie auch Objekte außerhalb der genannten 21 Orte?
Im Regelfall nicht. Wir nehmen keine Aufträge an, die wir nur über einen Nachunternehmer abwickeln könnten, den Sie nicht ausgesucht haben. Liegt Ihr Objekt knapp außerhalb der Gebietsgrenze oder gehört es zu einem Portfolio mit Schwerpunkt im Gebiet, prüfen wir den Einzelfall und sagen zu oder ab – mit Begründung, aber ohne Vielleicht.
Wie lange brauchen Sie bis zu unserem Objekt?
Das hängt von Tageszeit und Strecke ab, nicht allein von der Entfernung: A5, A3, A661 und A67 sind zu den Hauptverkehrszeiten der begrenzende Faktor. Wir nennen deshalb keine pauschale Minutenzahl, sondern vereinbaren objektbezogene Werte für die Anfahrt im Regelbetrieb, für die Rückmeldung auf eine Störungsmeldung und für das Eintreffen bei Meldungen höchster Priorität. Diese Werte stehen im Vertrag und werden mit der Einsatzdokumentation nachvollziehbar.
Gelten in Mainz andere Regeln als auf der hessischen Seite?
Ja. Mainz liegt in Rheinland-Pfalz, alle anderen Orte unseres Gebiets liegen in Hessen. Straßenreinigung und Winterdienst sind dort auf Grundlage anderer Landesgesetze und anderer kommunaler Satzungen geregelt, auch die Abfallentsorgung läuft über einen anderen Betrieb. Hinzu kommt: Die Umweltzone in Mainz ist zum 1. Oktober 2025 aufgehoben worden, in Wiesbaden gilt sie weiter. Wir halten die für Ihr Objekt geltenden Vorgaben im Leistungsverzeichnis fest. Diese Hinweise sind allgemein gehalten und ersetzen keine Rechtsberatung.
Nächster Schritt
Objekt einschätzen lassen.
Nennen Sie uns die Adresse des Objekts – wir sagen Ihnen, ob es in unserem Gebiet liegt, welcher Betreuer zuständig wäre und was wir dort nicht übernehmen: telefonisch unter 0172 5651342 oder per E-Mail an info@facilityrheinmain.com.
oder anrufen: 0172 5651342 · Montag bis Freitag, 8–17 Uhr
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