Ein­satz­gebiet

Einsatz­gebiet: Frankfurt am Main und das Rhein-Main-Gebiet

Wir arbeiten in einem Gebiet, das wir an einem Arbeits­tag abfahren können: Frankfurt am Main als Mittel­punkt, darum herum fünf Regions­gruppen mit insgesamt 21 Städten und Gemeinden. Diese Seite sagt Ihnen, was in Ihrer Ecke des Gebiets konkret anders ist und wo unsere Grenze verläuft.

Das Gebiet auf einen Blick

Die folgenden Angaben gelten gebiets­weit. Was für Ihr Objekt gilt, steht nach der Begehung im Leis­tungs­verzeichnis.

Mittel­punkt
Frankfurt am Main. Von dort aus sind alle Touren geplant.
Orte im Gebiet
21 Städte und Gemeinden in fünf Gruppen: Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Neu-Isenburg, Dreieich, Langen, Hanau, Maintal, Rodgau, Oberts­hausen, Bad Homburg vor der Höhe, Oberursel, Kronberg im Taunus, Eschborn, Wiesbaden, Mainz, Rüs­sels­heim am Main, Kels­ter­bach, Hofheim am Taunus, Darmstadt, Weiter­stadt, Mörfelden-Walldorf.
Verwaltungs­ebenen
Fünf kreis­freie Städte in Hessen (Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden, Darmstadt und seit dem 1. Januar 2026 Hanau), die Landes­haupt­stadt Mainz in Rheinland-Pfalz sowie sechs Land­kreise: Kreis Offenbach, Main-Kinzig-Kreis, Hoch­taunus­kreis, Main-Taunus-Kreis, Kreis Groß-Gerau, Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Anfahrt im Regel­betrieb
Legen wir je Objekt im Angebot fest. Wir nennen keine pauschale Minuten­zahl: Auf A5, A3 und A661 ent­scheidet die Tageszeit über die Fahrzeit, nicht die Ent­fer­nung.
Anfahrt bei Störung
Die Zeit bis zur Rück­meldung und die Zeit bis zum Ein­treffen bei Meldungen der höchsten Priorität ver­ein­baren wir objekt­bezogen. Beide Werte stehen im Vertrag, nicht auf dieser Seite.
Winter­dienst­bereitschaft
Bereit­schafts­zeit­raum und Bereit­schafts­zeiten legen wir je Objekt im Vertrag fest. Für Höhen­lagen am Taunus­rand kal­ku­lieren wir einen längeren Zeitraum als für Objekte im Maintal.
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Aufträge außerhalb des Gebiets
Im Regelfall nicht. Liegt ein Objekt knapp außerhalb, prüfen wir den Einzel­fall. Die Begrün­dung steht weiter unten auf dieser Seite.

Fünf Gruppen statt eines Umkreises

Ein Radius auf der Karte sagt nichts darüber, ob wir vor Ort arbeiten können. Ein Objekt 20 Kilometer westlich und ein Objekt 20 Kilometer nördlich unter­scheiden sich in Anfahrt, Gebäude­bestand, Winter­dienst­aufwand und kom­mu­nalem Regelwerk erheblich.

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Deshalb teilen wir das Gebiet in fünf Gruppen, die sich in ihrer Arbeit tat­säch­lich unter­scheiden. Für jede Gruppe steht unten, welcher Bestand dort überwiegt, wo die Witterung abweicht, woran die Zufahrt hängt und welche kom­mu­nalen Vorgaben ins Leis­tungs­verzeichnis gehören.

Gleich bleibt in allen Gruppen das Grund­gerüst: eine feste Person für Ihr Objekt, eine benannte Ver­tre­tung, doku­men­tierte Einsätze mit Datum und Uhrzeit, eine verein­barte Frei­gabe­grenze und eine klare Trennung zwischen dem, was wir selbst machen, und dem, was eine Fachfirma macht.

Frankfurt und direktes Umland

Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Neu-Isenburg, Dreieich, Langen. Die dichteste Gruppe im Gebiet – kurze Wege, aber der geringste Platz am Objekt.

  • Bestand

    In Frankfurt trifft Grün­derzeit­bestand mit Hinter­höfen und ver­win­kelten Keller­abgängen auf Nach­kriegs­bauten und Büro­häuser. Offenbach ist stark von dichtem Miet­wohnungs­bestand geprägt. In Neu-Isenburg, Dreieich und Langen über­wiegen Zeilen­bauten der 1960er- und 1970er-Jahre mit großen Rasen­flächen, Tief­garagen und gemein­schaft­li­chen Stell­plätzen.

  • Zufahrt und Stell­fläche

    In Innen­stadt­lagen gibt es weder Stell­fläche noch Lagerraum. Arbeiten mit Anhänger, Hebebühne oder Container brauchen eine Halte­verbots­zone, die wir mit Vorlauf bei der Stadt bean­tragen; den Vorlauf nennen wir im Angebot, die Gebühr weisen wir gesondert aus. Das planen wir vorher ein, statt es am Ein­satz­tag zu bemerken.

  • Umwelt­zone

    Frankfurt und Offenbach führen eine Umwelt­zone; für die Einfahrt ist die grüne Plakette erfor­der­lich. Prüfen Sie diesen Punkt bei jedem Dienst­leister, der Ihr Innen­stadt­objekt anfahren soll.

  • Winter­dienst

    Im Maintal zeigt sich Glätte häufiger als über­frie­rende Nässe am frühen Morgen denn als geschlos­sene Schnee­decke. Kritisch sind Tief­garagen­rampen, Keller­abgänge und Haus­eingänge im Schatten. In Frankfurt liegt der Winter­dienst auf Fahr­bahnen und Radwegen bei der Stadt, der Gehweg bleibt Sache der Anlieger – maß­geb­lich ist die Straßen­reini­gungs­satzung der Stadt.

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  • Häufige Aufgaben

    Müll­stand­plätze im Hinterhof mit knappem Platz für die nötige Behälter­zahl, Fahrrad­abstell­flächen, Treppen­haus­reini­gung bei hoher Mieter­fluk­tua­tion, Kontrolle von Licht­schächten und Hof­abläufen nach Stark­regen.

Main-Kinzig und östliches Rhein-Main

Hanau, Maintal, Rodgau, Oberts­hausen. Mehr Fläche je Einheit, längere Wege innerhalb einer Kommune, zwei Kreis­verwal­tungen.

  • Bestand

    Über­wiegend Nach­kriegs- und 1970er-Bestand mit groß­zügigen Frei­flächen, dazu Ein- und Reihen­haus­gebiete. In Hanau kommen Kon­ver­sions­flächen ehe­ma­liger US-Lie­gen­schaften hinzu: junge Quartiere mit Neu­pflan­zungen, die Anwuchs- und Gewähr­leis­tungs­pflege brauchen statt Rou­tine­pflege.

  • Wege innerhalb der Kommune

    Maintal besteht aus vier Stadt­teilen, Rodgau ist aus mehreren Orts­teilen zusammen­gewachsen. Die Fahrzeit zwischen zwei Objekten derselben Stadt ist hier länger als quer durch Frankfurt. Wir legen Objekte eines Ortsteils in dieselbe Tour, sonst geht die Zeit auf der Straße verloren.

  • Drei Zustän­dig­keiten, drei Regel­werke

    Hanau ist seit dem 1. Januar 2026 kreisfrei, Maintal liegt im Main-Kinzig-Kreis, Rodgau und Oberts­hausen im Kreis Offenbach. Das bedeutet unter­schied­liche Abfall­wirt­schaft, unter­schied­liche Abfuhr­kalender und Behälter­rege­lungen sowie unter­schied­liche Ansprech­stellen bei Sperrmüll und Grün­schnitt.

  • Außen­anlagen

    Der Grün­flächen­anteil je Wohn­einheit liegt deutlich über dem der Kernstadt. Das ver­schiebt den Aufwand: mehr Mähter­mine, mehr Schnitt­gut mit ent­spre­chender Abfuhr, Hecken­schnitt im Rahmen der Schnitt­zeiten­rege­lung nach § 39 Abs. 5 Bundes­natur­schutz­gesetz – vom 1. März bis 30. September nur scho­nender Pflege­schnitt.

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  • Winter­dienst

    Lange Zuwe­gungen, Sammel­stell­plätze und breite Hof­flächen sprechen für maschi­nelle Räumung mit fest­gelegter Räum­rich­tung und benannter Schnee­lager­fläche. Der Streu­gut­bedarf liegt über dem inner­städ­ti­scher Objekte, die Aufnahme der Streu­gut­reste im Frühjahr ebenso.

Taunus­rand

Bad Homburg vor der Höhe, Oberursel, Kronberg im Taunus, Eschborn. Die Gruppe mit dem höchsten Winter­dienst­aufwand im Gebiet – und mit dem stärksten Kontrast zwischen Wohnlage und Büro­standort.

  • Höhenlage

    Das Stadt­gebiet von Kronberg reicht von rund 200 bis 400 Meter über Normal­null, die Frank­furter Innen­stadt liegt bei gut 100 Metern. Derselbe Nieder­schlag fällt am Hang als Schnee und im Maintal als Regen; Frost hält sich oben länger. Wer beide Lagen gleich kal­ku­liert, kal­ku­liert eine davon falsch.

  • Folgen für den Winter­dienst

    Mehr Einsätze je Saison, ein früher begin­nender und später endender Bereit­schafts­zeit­raum, mehr Kon­troll­fahrten, höherer Splitt­bedarf. Tauwasser läuft am Hang ab und gefriert nachts erneut – hier wird nach­gestreut, nicht einmal gestreut. Die Kal­ku­la­tion für Taunus­objekte führen wir getrennt.

  • Hanglagen am Objekt

    Gefälle an Zufahrten, Tief­garagen­rampen und Außen­treppen mit Zwi­schen­podesten. Diese Flächen bekommen im Leis­tungs­verzeichnis eine eigene Zeile mit eigener Priorität, weil sie zuerst gefähr­lich werden und zuletzt abtrocknen.

  • Wohn­bestand

    Frei­stehende Häuser mit großen Gärten und altem Baum­bestand: hohe Laub­mengen im Herbst, große Schnitt­gut­mengen, regel­mäßige Sicht­kontrolle des Baum­bestands in Anlehnung an die FLL-Baum­kontroll­richt­linie. Befunde melden wir schrift­lich; Arbeiten in der Krone führt ein Fach­betrieb aus, nicht wir.

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  • Büro­standorte, besonders Eschborn

    Ver­wal­tungs­gebäude mit Parkdecks, Emp­fangs­berei­chen und festen Rei­ni­gungs­fens­tern außerhalb der Büro­zeiten. Der Zutritt ist geregelt: Ausweise, Schließ­system, Besu­cher­anmel­dung. Wir melden die ein­gesetzten Personen nament­lich an und melden die Ver­tre­tung gleich mit – sonst steht die Ver­tre­tung im Winter am Empfang statt am Objekt.

Wiesbaden, Mainz und Flug­hafen­umfeld

Wiesbaden, Mainz, Rüs­sels­heim am Main, Kels­ter­bach, Hofheim am Taunus. Die einzige Gruppe, die über eine Landes­grenze reicht.

  • Zwei Bundes­länder

    Mainz liegt in Rheinland-Pfalz, alle übrigen Orte der Gruppe in Hessen. Straßen­reini­gung, Winter­dienst und Ord­nungs­recht folgen unter­schied­li­chen Landes­gesetzen und darauf gestützten kom­mu­nalen Satzungen. Wer Objekte auf beiden Rhein­seiten betreut, führt zwei Regel­werke – das ist Ver­wal­tungs­aufwand, den wir vorher einplanen.

  • Umwelt­zone

    Mainz hat die Umwelt­zone zum 1. Oktober 2025 auf­gehoben; die Umwelt­plakette ist im Mainzer Stadt­gebiet nicht mehr erfor­der­lich. In Wiesbaden gilt die Umwelt­zone weiter, dort ist die grüne Plakette Voraus­setzung für die Einfahrt. Zwei Städte, wenige Kilometer aus­einander, unter­schied­liche Regel.

  • Beispiel Wiesbaden: was die Satzung konkret verlangt

    Die Straßen­reini­gungs­satzung der Landes­haupt­stadt Wiesbaden verlangt auf Gehwegen einen geräumten Streifen von min­des­tens einem Meter, je einen Meter für den Zugang zur Fahrbahn und zum Grund­stücks­eingang und bei Glätte eine gestreute Breite von min­des­tens 1,50 Metern. Zwischen 7 und 22 Uhr gefal­lener Schnee ist unver­züg­lich nach Ende des Schnee­falls zu besei­tigen; nach 22 Uhr gefal­lener Schnee werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages. Streusalz ist grund­sätz­lich unzu­lässig und nur bei beson­deren Wit­te­rungs­bedin­gungen wie Blitzeis oder in besonders gefähr­deten Lagen zuge­lassen; Streu­gut­reste sind nach der Frost­periode zu entfernen. Wir geben den Inhalt sinngemäß wieder – maß­geb­lich ist der jeweils aktuelle Sat­zungs­text, und diese Dar­stel­lung ersetzt keine Rechts­bera­tung. Genau solche Angaben tragen wir je Objekt ins Leis­tungs­verzeichnis ein, damit im Streit­fall nach­voll­ziehbar ist, wonach gear­beitet wurde.

  • Hanglagen

    Wiesbaden und Hofheim haben aus­geprägte Hanglagen mit denselben Folgen wie am Taunus­rand: abflie­ßendes Tauwasser, vereiste Zufahrten, längere Räum­zeiten je Objekt.

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  • Flug­hafen­umfeld

    In Kels­ter­bach und Rüs­sels­heim am Main über­wiegen Gewerbe-, Logistik- und Ver­wal­tungs­objekte im Schicht­betrieb. Reinigung und haus­tech­ni­sche Rundgänge richten sich nach Betriebs­pausen und Schicht­wech­seln, nicht nach einem Kalender­fenster.

  • Grenze im Sicherheits­bereich

    Arbeiten in luft­sicher­heits­recht­lich geschützten Bereichen setzen eine Zuver­läs­sig­keits­über­prü­fung nach § 7 Luft­sicher­heits­gesetz für die ein­gesetzten Personen voraus. Ob sie für die vor­gese­henen Personen vorliegt, klären wir, bevor wir einen solchen Auftrag zusagen. Liegt sie nicht vor, sagen wir den Auftrag ab, statt ihn anzu­nehmen und die Klärung auf später zu ver­schieben.

Südhessen

Darmstadt, Weiter­stadt, Mörfelden-Walldorf. Die tro­ckenste Ecke des Gebiets – und die mit den größten zusammen­hängenden Ver­kehrs­flächen.

  • Darmstadt

    Umwelt­zone mit grüner Plakette. Als Hoch­schul­standort prägt der Mieter­wechsel zu den Semester­terminen den Betrieb: Woh­nungs­abnahmen, Schlüssel­wechsel, Sperrmüll und über­lastete Müll­stand­plätze fallen in Wellen an. Das ist planbar, wenn man die Termine kennt und die Behälter­bereit­stel­lung vorher anpasst.

  • Weiter­stadt

    Groß­flächige Handels- und Gewerbe­stand­orte mit aus­gedehnten Park­plätzen. Der Winter­dienst muss vor Öffnung fertig sein, nicht im Lauf des Vor­mittags. Dafür braucht es einen Räumplan mit Flächen, Reihen­folge, Räum­rich­tung und benannter Schnee­lager­fläche, die weder Stell­plätze noch Feuer­wehr­zufahrten blockiert.

  • Mörfelden-Walldorf

    Zwei Stadt­teile, Waldnähe und sandige Böden. Nach Sturm fallen Bruchholz und Nadel­streu an, in Tro­cken­peri­oden leiden Rasen­flächen und Neu­pflan­zungen deutlich schneller als auf schwe­reren Böden.

  • Trockenheit

    Die Region gehört klima­tisch zu den warmen und nie­der­schlags­armen Räumen Deutsch­lands. Das ver­schiebt Arbeit vom Mähen zum Wässern: Bewäs­se­rung von Neu­pflan­zungen und Kübeln, ange­passte Schnitt­höhe und nach Tro­cken­jahren erhöhte Auf­merk­sam­keit bei der Baum­kontrolle wegen Tro­cken­schäden und Totholz. Befunde gehen schrift­lich an den Eigen­tümer.

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  • Anfahrt

    Die Ver­bin­dung läuft über A5 und A67 und damit über zwei stau­anfäl­lige Achsen. Wir nennen deshalb objekt­bezo­gene Zeiten im Angebot statt einer Zahl, die nur außerhalb der Haupt­verkehrs­zeit stimmt.

Was von Kommune zu Kommune wechselt

Diese Punkte klären wir vor dem ersten Einsatz und halten sie je Objekt schrift­lich fest. Sie sind der häufigste Grund dafür, dass eine Leistung formal bean­standet wird, obwohl gear­beitet wurde.

  • Zeit­fenster für Räumen und Streuen

    Beginn werktags, abwei­chender Beginn an Sonn- und Feier­tagen, Ende der Pflicht am Abend, Umgang mit nachts gefal­lenem Schnee. Die Werte stehen in der Satzung der jewei­ligen Kommune und unter­scheiden sich.

  • Räum- und Streu­breiten

    Geräumte Min­dest­breite auf dem Gehweg, Breite der Zugänge zu Fahrbahn und Haus­eingang, gestreute Breite bei Glätte, Sonder­regeln in Fuß­gänger­zonen und ver­kehrs­beru­higten Bereichen.

  • Zulässige Streu­mittel

    Vielfach sind abstump­fende Mittel wie Sand, Splitt und Granulat vor­geschrieben und Auf­tau­salz nur in Aus­nahme­fällen zuge­lassen. Dazu kommt die Pflicht, Streu­gut­reste nach der Frost­periode zu entfernen – eine Leistung, die häufig vergessen und dann bean­standet wird.

  • Abfall­satzung und Abfuhr

    Behälter­dimen­sio­nie­rung, Abfuhr­kalender, ver­scho­bene Termine an Feier­tagen, Rege­lungen zu Sperrmüll und Grün­schnitt. In jedem Kreis und jeder kreis­freien Stadt anders geregelt.

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  • Umwelt­zone

    Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden und Darmstadt führen eine Umwelt­zone mit grüner Plakette; in Mainz ist die Umwelt­zone seit dem 1. Oktober 2025 auf­gehoben. Das betrifft jedes Fahrzeug, das Ihr Objekt anfährt – auch das der Fachfirma, die wir beauf­tragen.

  • Sonder­nutzung und Halte­verbot

    Antrags­weg, Vor­lauf­frist und Gebühr für Halte­verbots­zonen, Con­tainer­stell­plätze und Gerüste unter­scheiden sich je Kommune. Wir nennen den Vorlauf im Angebot, damit der Termin nicht am Ver­wal­tungs­weg scheitert.

  • Was wir daraus machen

    Je Objekt ein Blatt im Leis­tungs­verzeichnis: geltende Satzung, Zeit­fenster, Räum- und Streu­breite, zuläs­siges Streu­mittel, Abfuhr­tage, Zustän­dig­keits­grenze. Damit ist im Bean­stan­dungs­fall nach­voll­ziehbar, wonach gear­beitet wurde.

Warum wir das Gebiet begrenzen

Der harte Grund ist der Winter­dienst. Wenn eine Satzung verlangt, dass der Gehweg am Morgen geräumt ist, muss das Fahrzeug vorher da sein. Eine Tour hat eine feste Zahl von Objekten und eine feste Reihen­folge; jedes zusätz­liche Objekt außerhalb dieser Reihen­folge ver­schiebt alle anderen nach hinten. Ein Gebiet, das im November plausibel klingt, muss im Januar um sechs Uhr morgens halten.

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Der zweite Grund sind die festen Objekt­betreuer. Wer 90 Minuten zum Objekt fährt, kommt nicht zweimal in der Woche vorbei. Aus dem festen Betreuer wird dann ein wech­selnder Fahrer – und damit fällt genau der Grund weg, aus dem Sie uns beauf­tragen würden.

Der dritte Grund ist Akten­kenntnis. Jede weitere Kommune bedeutet eine weitere Satzung, einen weiteren Abfuhr­kalender, weitere Ansprech­stellen und weitere Fristen. Für 21 Orte halten wir das nach und schreiben es je Objekt auf. Für 60 Orte würden wir es behaupten.

Deshalb sagen wir Anfragen außerhalb des Gebiets ab, statt sie anzu­nehmen und an einen Nach­unter­nehmer weiter­zurei­chen, den Sie nicht aus­gesucht und dessen Nachweise Sie nicht geprüft haben. Eine Absage am Telefon ist unan­ge­nehm. Ein Vertrag, der im ersten Winter nicht hält, ist teurer.

Liegt Ihr Objekt knapp außerhalb, fragen Sie trotzdem an: Sie bekommen eine Zusage oder eine Absage mit Begrün­dung, kein Viel­leicht. Bei Port­fo­lios, deren Schwer­punkt im Gebiet liegt, prüfen wir einzelne Außen­objekte gesondert – auch diese Prüfung kann mit einer Absage enden.

Von der Anfrage bis zur Zusage oder Absage

Für Objekte im Gebiet läuft die Prüfung in fünf Schritten. Sie erfahren an jedem Punkt, woran es liegt, wenn wir absagen.

  1. Anfrage mit Adresse

    Wir brauchen Adresse, Objektart, Anzahl der Einheiten oder die Fläche, die gewünschten Leis­tungen und den Wunsch­termin für den Start. Ohne Adresse können wir nichts zuordnen.

  2. Zuordnung zur Tour

    Wir prüfen, in welche bestehende Tour das Objekt passt, welcher Betreuer zuständig wäre und an welchen Wochen­tagen er vor Ort sein kann. Passt das Objekt in keine Tour, sagen wir an dieser Stelle ab.

  3. Begehung vor Ort

    Wir sehen uns das Objekt an: Flächen, Zuwe­gungen, Technik­räume, Müll­stand­platz, Winter­dienst­flächen, Zufahrt und Stell­fläche – mit Fotos und Mängel­liste, gemeinsam mit Ihnen oder allein nach Absprache.

  4. Leistungs­verzeichnis

    Sie erhalten schrift­lich, welche Arbeit in welchem Turnus und in welchem Zeit­fenster erledigt wird, welche kom­mu­nalen Vorgaben zugrunde liegen, bis zu welchem Betrag wir ohne Rückfrage handeln und was aus­drück­lich nicht enthalten ist.

  5. Zusage oder Absage

    Beides erhalten Sie nach der Begehung schrift­lich und mit Begrün­dung. Eine Absage sagen wir direkt – Sie sollen nicht auf ein Angebot warten, das nicht kommt.

Wohngebäude neben einem großen Baum vor blauem Himmel

Nach­gefragt

Häufige Fragen.

Betreuen Sie auch Objekte außerhalb der genannten 21 Orte?

Im Regelfall nicht. Wir nehmen keine Aufträge an, die wir nur über einen Nach­unter­nehmer abwickeln könnten, den Sie nicht aus­gesucht haben. Liegt Ihr Objekt knapp außerhalb der Gebiets­grenze oder gehört es zu einem Portfolio mit Schwer­punkt im Gebiet, prüfen wir den Einzel­fall und sagen zu oder ab – mit Begrün­dung, aber ohne Viel­leicht.

Wie lange brauchen Sie bis zu unserem Objekt?

Das hängt von Tageszeit und Strecke ab, nicht allein von der Ent­fer­nung: A5, A3, A661 und A67 sind zu den Haupt­verkehrs­zeiten der begren­zende Faktor. Wir nennen deshalb keine pauschale Minuten­zahl, sondern ver­ein­baren objekt­bezo­gene Werte für die Anfahrt im Regel­betrieb, für die Rück­meldung auf eine Stö­rungs­meldung und für das Ein­treffen bei Meldungen höchster Priorität. Diese Werte stehen im Vertrag und werden mit der Ein­satz­doku­men­ta­tion nach­voll­ziehbar.

Gelten in Mainz andere Regeln als auf der hessischen Seite?

Ja. Mainz liegt in Rheinland-Pfalz, alle anderen Orte unseres Gebiets liegen in Hessen. Straßen­reini­gung und Winter­dienst sind dort auf Grundlage anderer Landes­gesetze und anderer kom­mu­naler Satzungen geregelt, auch die Abfall­entsor­gung läuft über einen anderen Betrieb. Hinzu kommt: Die Umwelt­zone in Mainz ist zum 1. Oktober 2025 auf­gehoben worden, in Wiesbaden gilt sie weiter. Wir halten die für Ihr Objekt geltenden Vorgaben im Leis­tungs­verzeichnis fest. Diese Hinweise sind allgemein gehalten und ersetzen keine Rechts­bera­tung.

Nächster Schritt

Objekt ein­schätzen lassen.

Nennen Sie uns die Adresse des Objekts – wir sagen Ihnen, ob es in unserem Gebiet liegt, welcher Betreuer zuständig wäre und was wir dort nicht über­nehmen: tele­fo­nisch unter 0172 5651342 oder per E-Mail an info@facilityrheinmain.com.

Anfrage senden

oder anrufen: 0172 5651342 · Montag bis Freitag, 8–17 Uhr

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