Betriebs­orga­ni­sa­tion

So betreuen wir ein Objekt, von der Übernahme bis zum Jahres­gespräch

Diese Seite beschreibt die Betriebs­orga­ni­sa­tion hinter der Betreuung: wer was macht, in welchem Turnus, mit welchem Nachweis. Sie ist für Ver­wal­tungen und Eigen­tümer geschrieben, die einen Wechsel prüfen und wissen wollen, was sich am Montag danach konkret ändert.

Von der Anfrage bis zum ersten Einsatz

Der Ablauf ist bei jedem Objekt derselbe. Die Dauer hängt von Objekt­größe, laufenden Verträgen und Kün­di­gungs­fristen ab.

  1. Begehung vor Ort

    Wir gehen das Objekt mit Ihnen ab: Treppen­häuser, Keller, Technik­räume, Dach­zugang soweit gefahrlos möglich, Außen­flächen, Müll­stands­platz, Zufahrten und Stell­plätze. Ohne Begehung geben wir kein Angebot ab; eine Pauschale nach Qua­drat­meter­zahl aus der Ferne trifft die Lage am Objekt selten.

  2. Bestands­aufnahme und Objekt­akte

    Wir erfassen Flächen nach Pflege- und Rei­ni­gungs­art, Anlagen mit Standort, Zugänge, Schlie­ßung, Zähler­stand­orte sowie laufende War­tungs­verträge mit ihren Fristen. Ergebnis ist die Objekt­akte. Sie ist die Grundlage für Turnus­plan und Ver­tre­tung.

  3. Leistungs­verzeichnis

    Jede Position einzeln, mit Turnus, Zeit­fenster, Nach­weis­form, Zustän­dig­keit und Preis je Einheit. Was nicht darin steht, ist nicht beauf­tragt. Das gilt in beide Rich­tungen.

  4. Turnus­plan und Start­datum

    Wir legen Wochen­tage und Zeit­fenster fest und stimmen sie mit Abfuhr­terminen, Anlie­fe­rungen und bei Gewerbe­objekten mit Ihren Betriebs­zeiten ab. Erst danach nennen wir ein Start­datum.

  5. Schlüssel- und Zugangs­übergabe

    Jeder Schlüssel wird mit Nummer, Anzahl und Empfänger quittiert, Codes und Schließ­medien werden getrennt doku­men­tiert. Bei Ver­trags­ende wird dasselbe Protokoll gegen­gezeichnet.

  6. Zustands­protokoll zum Stichtag

    Vor dem ersten Einsatz halten wir den Zustand mit Fotos fest: Treppen­häuser, Sockel­bereich der Fassade, Grün­flächen, Technik­räume, bekannte Mängel. Das schützt beide Seiten, wenn später über Zustände gestritten wird, die vor unserem Start bestanden.

  7. Erster Einsatz und erster Abgleich

    Beim ersten Einsatz ist der Objekt­betreuer selbst vor Ort. Nach den ersten Einsätzen gleichen wir Ein­satz­nach­weise und Turnus­plan mit Ihnen ab und kor­ri­gieren, was am Objekt in der Praxis nicht aufgeht.

Was in der Objekt­akte steht

Die Objekt­akte ist der Grund, warum eine Ver­tre­tung nicht bei null anfängt. Sie wird bei jeder Änderung fort­geschrieben und liegt Ihnen auf Anfor­de­rung vor.

Gebäude­daten
Anzahl Einheiten, Geschosse, Keller- und Dach­zugänge, Stell­plätze, Flächen nach Rei­ni­gungs- und Pflegeart in Qua­drat­metern, Baujahr soweit bekannt.
Anlagen­liste
Heizung, Warm­wasser­berei­tung, Lüftung, Aufzug, Tore, Pumpen, Rauch- und Wärme­abzug, Beleuch­tungs­steue­rung. Je Anlage Standort, Her­steller, Baujahr und zustän­dige Fachfirma.
Fris­ten­über­sicht
Wartungs-, Prüf- und Ablese­termine mit Fäl­lig­keit und letzter Durch­führung. Als Ord­nungs­rahmen nutzen wir die Sys­te­matik der DIN 31051, die Wartung, Inspek­tion, Instand­setzung und Ver­bes­se­rung unter­scheidet; so bleibt erkennbar, was Pflege war und was Reparatur.
Schließung und Zugänge
Schließ­plan, aus­gege­bene Schlüssel mit Nummern und Emp­fän­gern, Codes, Standorte von Schlüssel­kästen, Zugangs­wege für Fremd­firmen.
Kontakte
Ihr Ansprech­partner in der Ver­wal­tung, Eigen­tümer, Hauswart vor Ort soweit vorhanden, Fach­firmen mit Ver­trags­nummern, Ver- und Entsorger, Nummern für den Notfall.
Beson­der­heiten
Denkmal­schutz, Auflagen aus Geneh­mi­gungen, bekannte Feuchte­stellen, wieder­kehrende Abla­ge­rungen am Müll­stands­platz, Themen mit Nachbar­grund­stücken wie Grenz­bepflan­zung oder Zufahrts­rechte.

Das Leistungs­verzeichnis: was darin geregelt wird

Das Leis­tungs­verzeichnis ist der Teil des Vertrags, den Sie im Streit­fall in die Hand nehmen. Deshalb enthält jede Position sechs Angaben. Die Glie­de­rung in tech­ni­sches und infra­struk­tu­relles Gebäude­manage­ment ori­en­tiert sich an der Sys­te­matik der DIN 32736; wir nutzen sie als Ord­nungs­rahmen, nicht als Nachweis.

  • Die Leistung

    Die Tätigkeit benannt statt umschrieben. Nicht „Treppen­haus­reini­gung“, sondern: Treppen­läufe und Podeste nass reinigen, Handlauf feucht wischen, Geländer­stäbe, Fenster­bänke, Ein­gangs­matte, Brief­kasten­anlage außen.

  • Turnus und Zeit­fenster

    Wie oft, an welchem Wochentag und, wo es darauf ankommt, in welchem Zeit­fenster. Bei sai­so­nalen Posi­tionen zusätz­lich der Zeitraum. Starker Rück­schnitt an Hecken etwa nur außerhalb des gesetz­li­chen Ver­bots­zeit­raums vom 1. März bis 30. September; schonende Form- und Pflege­schnitte bleiben davon unberührt.

  • Nachweis­form

    Wie die Aus­führung belegt wird: Eintrag im Ein­satz­nach­weis, Foto, Unter­schrift, Messwert oder Protokoll der aus­führenden Fachfirma.

  • Zustän­dig­keit

    Wer ausführt, also Objekt­betreuer, Rei­ni­gungs­team oder Fachfirma, und wer bei Abwe­sen­heit ein­springt.

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  • Material und Verbrauch

    Wer Rei­ni­gungs­mittel, Streugut, Leucht­mittel und Klein­teile stellt und wie sie abge­rechnet werden. Unge­re­geltes Material ist der häufigste Streit­punkt in der ersten Saison.

  • Abgrenzung

    Was aus­drück­lich nicht zur Position gehört, mit Verweis auf die Sonder­leis­tung und deren Preis je Einheit oder Stunde.

Turnus­plan: was wann passiert

Der Turnus­plan bildet das Jahr ab, nicht die Woche. Wöchent­liche Posi­tionen wie Reinigung, Kon­troll­gang und Müll­stands­platz stehen mit festem Wochentag darin. Monat­liche Posi­tionen wie Able­sungen, Kontrolle der Technik­räume oder Funk­tions­prüfung der Treppen­haus­beleuch­tung bekommen eine Kalender­woche.

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Saisonale Posi­tionen haben einen Zeitraum statt eines Datums. Beim Winter­dienst legen wir den Bereit­schafts­zeit­raum und die Uhrzeit der mor­gend­li­chen Kontrolle im Leis­tungs­verzeichnis fest; bei anhal­tendem Nieder­schlag folgt eine Nach­kontrolle. Grün­schnitt richtet sich nach Witterung und Wuchs und wird deshalb als Anzahl der Durch­gänge je Saison verein­bart, nicht als Termin.

Ände­rungen am Plan durch Feiertage, verlegte Abfuhr­termine oder Bau­arbeiten am Objekt melden wir vorher und tragen sie nach. Ein aus­gefal­lener Turnus wird nicht berechnet, sondern nach­geholt oder gut­geschrieben. Was davon gilt, ent­scheiden Sie.

Einsatz­dokumentation: was Sie bekommen

Jeder Einsatz wird am Objekt erfasst, nicht abends aus dem Gedächtnis.

  • Je Einsatz

    Datum, Beginn und Ende, Name der aus­führenden Person, abge­ar­bei­tete Posi­tionen aus dem Leis­tungs­verzeichnis, Abwei­chungen mit Begrün­dung.

  • Bei Mängeln

    Foto mit Datum, Ort im Gebäude, Ein­schät­zung der Dring­lich­keit und, wo möglich, die Angabe, ob die Behebung innerhalb der Frei­gabe­grenze liegt.

  • Monats­über­sicht

    Alle Einsätze des Monats, offene Mängel mit Stand, erledigte Mängel mit Datum, Sonder­leis­tungen getrennt von der Grund­leis­tung aus­gewiesen. Ver­sand­termin und Empfänger legen wir mit Ihnen fest.

  • Zugriff und Auf­bewahrung

    Die Form der Nachweise und die Auf­be­wah­rungs­dauer legen wir im Vertrag fest. Innerhalb dieser Dauer können Sie die Nachweise jederzeit nach­fordern, auch für zurück­liegende Monate.

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  • Was nicht darin steht

    Keine Bewertung von Bewohnern oder Nutzern und keine Angaben zu Personen, die für die Leistung nicht nötig sind. Wo eine Meldung eine Person betrifft, etwa bei Müll, Lärm oder Sach­beschä­di­gung, halten wir den Sach­verhalt fest und über­lassen die Bewertung Ihnen.

Störungs­annahme: vom Anruf bis zum Abschluss

Die Stö­rungs­annahme ist Montag bis Freitag, 8–17 Uhr, unter 0172 5651342 besetzt. Wie Störungen außerhalb dieser Zeiten ange­nommen werden, legen wir im Betreu­ungs­vertrag fest. Der Ablauf ist in beiden Fällen derselbe.

  1. Annahme

    Wir nehmen auf: Objekt, Ort im Gebäude, was passiert ist, seit wann, Name und Rück­ruf­nummer der meldenden Person. Jede Meldung bekommt eine Vor­gangs­nummer, auch die tele­fo­ni­sche.

  2. Ein­ordnung

    Drei Stufen. Gefahr im Verzug: Wasser­austritt, Ausfall der Heizung in der Heiz­periode, blo­ckierter Ret­tungs­weg, Person im Aufzug. Betriebs­beein­träch­ti­gung: defektes Tor, aus­gefal­lene Treppen­haus­beleuch­tung, ver­stopfter Abfluss. Routine: alles Übrige. Die Stufe steht im Vorgang und bestimmt die Frist.

  3. Sofort­maß­nahme

    Bei Gefahr im Verzug zuerst Scha­dens­begren­zung: absperren, Medien für den betrof­fenen Abschnitt abstellen, Bereich sichern, Not­befreiung am Aufzug anfordern. Zustän­dig­keit und Kosten klären wir danach.

  4. Eigen­leistung oder Fachfirma

    Die Ent­schei­dung folgt der Liste aus dem Leis­tungs­verzeichnis, nicht dem Einzel­fall. Wird eine Fachfirma nötig, beauf­tragen wir die im Objekt hinter­legte. Ist keine hinter­legt, holen wir Ver­gleichs­ange­bote ein, sofern die Lage das zulässt.

  5. Freigabe

    Bis zu der mit Ihnen verein­barten Frei­gabe­grenze je Vorgang handeln wir ohne Rückfrage. Darüber holen wir Ihre schrift­liche Freigabe ein. Bei Gefahr im Verzug führen wir die Sofort­maß­nahme auch ohne Freigabe aus und melden sie unver­züg­lich mit Kosten­schät­zung. Sofort­maß­nahme heißt Sicherung, nicht Instand­setzung.

  6. Rück­meldung

    Die meldende Person erfährt, was ver­an­lasst wurde. Die Ver­wal­tung erhält denselben Stand, auch wenn die Meldung von einem Mieter kam.

  7. Abschluss

    Der Vorgang wird mit Datum, Maßnahme, aus­führender Firma und Kosten geschlossen und erscheint in der Monats­über­sicht. Offene Vorgänge bleiben dort sichtbar, bis sie erledigt sind.

Wer wofür zuständig ist

Fünf Rollen, eine Liste. Sie steht im Vertrag und am Aushang im Objekt.

Objekt­betreuer
Aus­führung am Objekt, Kon­troll­gänge, Mängel­aufnahme, erster Ansprech­partner für Bewohner und Nutzer vor Ort. Name und Telefon­nummer hängen im Objekt aus. Ansprech­partner für Ihr Objekt ist bei uns Inhaber Bilal Challal, erreichbar unter 0172 5651342.
Vertretung
Nament­lich benannt, kennt die Objekt­akte, übernimmt bei Urlaub und Krankheit. Der Wechsel wird im Ein­satz­nach­weis sichtbar.
Einsatz­leitung
Turnus­planung, Dis­po­si­tion, Beauf­tra­gung von Fach­firmen, Freigaben innerhalb der verein­barten Grenze und Eska­la­tion an die Ver­wal­tung.
Verwaltung oder Eigentümer
Ent­schei­dungen über Kosten oberhalb der Frei­gabe­grenze, Vergabe von Instand­setzungen, Auskunft über Nut­zungs­ände­rungen und bauliche Vorhaben am Objekt.
Fachfirma
Aus­führung und Nachweis der eigenen Leistung. Wir ter­mi­nieren, geben Zutritt, prüfen die Aus­führung gegen den Auftrag und legen das Protokoll in die Objekt­akte. Die fachliche Ver­ant­wor­tung bleibt bei der aus­führenden Firma.

Das Jahres­gespräch: was auf dem Tisch liegt

Einmal im Ver­trags­jahr setzen wir uns mit Ihnen zusammen, nach Mög­lich­keit am Objekt und vor Beginn der nächsten Winter­dienst­saison.

  • Einsatz­bilanz

    Alle Einsätze des Jahres, aus­gefal­lene und nach­geholte Turnusse, Sonder­leis­tungen getrennt aus­gewiesen.

  • Störungs­bilanz

    Anzahl und Art der Meldungen, Häufungen nach Ort und Anlage. Drei Störungen an derselben Pumpe sind kein Stö­rungs­thema mehr, sondern ein Instand­haltungs­thema.

  • Offene Mängel

    Liste mit Stand, Ursache und Vorschlag: weiter beob­achten, im Turnus mitmachen oder beauf­tragen.

  • Instand­hal­tungs­vor­schau

    Was im kommenden Jahr absehbar ansteht: Anlagen­alter, aus­laufende War­tungs­verträge, fällige Prüfungen. Eine Kosten­angabe machen wir nur dort, wo uns ein Angebot vorliegt.

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  • Anpassung des Leistungs­verzeichnisses

    Posi­tionen, die sich als zu eng oder zu weit erwiesen haben, werden geändert. Preis­anpas­sungen kündigen wir mit der im Vertrag verein­barten Frist schrift­lich an und begründen sie.

Wechsel von einem anderen Dienst­leister

Die meisten Objekte, die wir über­nehmen, wurden vorher betreut. Das ist Routine, wenn vier Punkte vor dem Start geklärt sind.

  • Kündigungs­frist und Übergabe­termin

    Unser Vertrag beginnt, wenn der bisherige endet. Schlüssel, Unter­lagen und einen laufenden Winter­dienst übergeben wir bei einem gemein­samen Termin vor dem Stichtag; die Zustän­dig­keit wechselt erst zum Stichtag.

  • Schlüssel und Zugänge

    Was der bisherige Dienst­leister zurück­gibt, wird gezählt und quittiert. Fehlt etwas, ist vor unserem Start zu ent­scheiden, was mit der Schließ­anlage geschieht.

  • Laufende Verträge

    War­tungs­verträge für Heizung, Aufzug und Tore bleiben in der Regel bestehen. Wir über­nehmen die Termin­verfol­gung, ändern aber keinen Vertrag ohne Ihre Ent­schei­dung.

  • Zustand zum Stichtag

    Das Zustands­proto­koll mit Fotos entsteht am Über­gabe­tag. Ohne dieses Protokoll lässt sich nach drei Monaten nicht mehr klären, welcher Mangel aus welcher Zeit stammt.

Nach­gefragt

Häufige Fragen.

Wie lange dauert es von der Zusage bis zum ersten Einsatz?

Zwei Punkte bestimmen das, und beide liegen nicht bei uns: die Kün­di­gungs­frist beim bis­he­rigen Dienst­leister und die Schlüssel­über­gabe. Unser Teil, also Bestands­aufnahme, Leis­tungs­verzeichnis und Turnus­plan, schließt an die Begehung an. Wie lange er dauert, hängt von der Objekt­größe ab; den Zeitraum nennen wir Ihnen nach der Begehung. Objekte mit Winter­dienst planen wir vor der Saison mit mehr Vorlauf, weil die Touren vor dem ersten Frost stehen müssen.

Bekommen wir die Einsatz­nachweise digital in unser Verwaltungs­system?

Die Nachweise liefern wir in der verein­barten Form an eine von Ihnen benannte Adresse. Eine Übergabe in Ihre Ver­wal­tungs­soft­ware richten wir ein, wenn Ihr System einen Import oder eine Schnitt­stelle dafür hat. Ob das möglich ist, klären wir vor Ver­trags­beginn und nicht danach.

Was passiert, wenn eine Reparatur über der Freigabe­grenze liegt und wir nicht erreichbar sind?

Wir sichern und stoppen: absperren, Wasser oder Strom für den betrof­fenen Abschnitt abstellen, Bereich kenn­zeichnen. Die Instand­setzung führen wir nicht ohne Freigabe aus. Jeder Erreich­bar­keits­versuch wird mit Uhrzeit im Vorgang fest­gehalten. Für genau diese Fälle nehmen wir auf Wunsch eine zweite frei­gabe­berech­tigte Person in den Vertrag auf.

Nächster Schritt

Objekt ein­schätzen lassen.

Nennen Sie uns Adresse und Objektart, das bestehende Leis­tungs­verzeichnis gern per E-Mail: Wir sehen uns das Objekt an und legen Ihnen Turnus­plan, Nach­weis­form und Einzel­preise vor, bevor Sie irgend­etwas kündigen, unter 0172 5651342 oder info@facilityrheinmain.com.

Anfrage senden

oder anrufen: 0172 5651342 · Montag bis Freitag, 8–17 Uhr

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