05 · Leistung

Haus­technische Betreuung

Wir bedienen, über­wachen und doku­men­tieren die tech­ni­sche Gebäude­ausrüs­tung: Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, Aufzug und Brand­schutz­technik. Prüfungen, die einer zuge­lassenen Über­wa­chungs­stelle oder einem Fach­betrieb vor­behalten sind, koor­di­nieren wir und halten die Ergeb­nisse nach.

Nutzen

Was Sie davon haben.

Sie wissen jederzeit, welche Anlage wann gewartet und geprüft wurde und welche Mängel offen sind – nach­voll­ziehbar in einem gepflegten Anlagen- und Fristen­kataster statt in Ordnern verteilt.

Objekt­arten
Mehr­fami­lien­häuser und WEG-Anlagen mit Zen­tral­heizung und zentraler Warm­wasser­berei­tung · Büro­gebäude mit raum­luft­tech­ni­schen Anlagen und Kälte­technik · Ärzte­häuser, Praxen und Pflege­einrich­tungen mit erhöhten Hygiene­anfor­de­rungen
Turnus
Objekt­bezogen im Leis­tungs­verzeichnis
Nachweis
Ein­satz­doku­men­ta­tion je Termin
Einsatz­gebiet
Rhein-Main-Gebiet, Zentrum Frankfurt am Main

Leis­tungs­umfang

Was dazu­gehört.

  • Regel­mäßige Anlagen­bege­hung mit Funktions- und Sicht­kontrolle von Heiz­zentrale, Lüftung, Sanitär­technik und Elektro­vertei­lung
  • Hei­zungs­betrieb: Start und Abschluss der Heiz­periode, Kontrolle von Anlagen­druck, Aus­deh­nungs­gefäß, Umwälz­pumpen, Vor­lauf­tempe­ratur, Zeit­programmen und Nacht­absen­kung, Entlüften von Heiz­körpern und Strängen
  • Trink­wasser­hygiene im Betrieb: Tem­pe­ratur­kontrolle am Warm­wasser­austritt und im Zir­ku­la­tions­rück­lauf, Spülplan für selten genutzte Ent­nahme­stellen, Vor­berei­tung von Probe­nahme­stellen und Beauf­tra­gung akkre­di­tierter Labore
  • Lüftungs- und Klima­technik: Filter­wechsel, Kontrolle von Riemen, Kon­densat­ablei­tung und Luft­mengen, Vor­berei­tung und Beglei­tung der Hygie­neinspek­tion nach VDI 6022
  • Elektro­technik: Sicht­kontrolle von Ver­tei­lungen und Zähler­räumen, Leucht­mittel­wechsel, Aus­löse­test von Fehler­strom­schutz­schal­tern nach Anweisung, Orga­ni­sa­tion der Prüfungen nach DGUV Vor­schrift 3
  • Auf­zugs­anlagen: Sicht­kontrolle, Führung des Prüfbuchs, Ter­mi­nie­rung von Wartung und wieder­kehrender Prüfung durch die ZÜS, Funk­tions­prüfung des Zweiwege-Not­ruf­systems, Aushang des Not­fall­plans
  • Brand­schutz­technik: Sicht­kontrolle von Feuer­löschern, Wand­hydranten, Rauch- und Wärme­abzugs­anlagen, Fest­stell­anlagen und Sicher­heits­beleuch­tung, Frei­halten von Flucht- und Ret­tungs­wegen
  • Klein­repa­ra­turen und Erst­instand­setzung an Armaturen, Spül­kästen, Dich­tungen, Tür­schlie­ßern, Schwimmer­schal­tern und Beleuch­tung
  • Zähler- und Ver­brauchs­erfas­sung, Plau­si­bi­li­täts­kontrolle der Werte, früh­zeitige Meldung auf­fälliger Ver­brauchs­sprünge als Hinweis auf Leckagen oder Fehl­einstel­lungen
  • Stö­rungs­annahme und Erst­eingren­zung, im Scha­dens­fall Absperren der Haupt­leitung oder Frei­schalten betrof­fener Strom­kreise
  • Pflege der Anlagen­doku­men­ta­tion: Wartungs- und Prüf­fristen­kataster, Prüf­berichte, Betriebs­anlei­tungen, Revi­sions­unter­lagen, Mängel­verfol­gung bis zur Erle­di­gung
  • Beglei­tung von War­tungs­firmen und Prüf­sach­verstän­digen: Zutritt, Ein­weisung in die Anlage, Kontrolle der aus­geführten Arbeiten und der Pro­to­kolle auf offene Befunde
  • Frost­schutz­maß­nahmen: Entleeren von Außen­zapf­stellen, Kontrolle von Frost­wäch­tern und unge­nutzten Räumen

Anwendung

Typische Objekte.

  • Mehr­fami­lien­häuser und WEG-Anlagen mit Zen­tral­heizung und zentraler Warm­wasser­berei­tung
  • Büro­gebäude mit raum­luft­tech­ni­schen Anlagen und Kälte­technik
  • Ärzte­häuser, Praxen und Pflege­einrich­tungen mit erhöhten Hygiene­anfor­de­rungen
  • Gewerbe­objekte mit Tor­anlagen, Hebe­anlagen und Druck­luft­technik
  • Tief­garagen mit Lüftung, CO-Warn­anlage, Brand­schutz- und Ent­rau­chungs­technik
  • Schulen, Kitas und Ver­wal­tungs­gebäude mit umfang­reichen Prüf­pflichten
  • Gemischt genutzte Bestands­immo­bi­lien mit Wohn- und Gewerbe­einheiten

Jahres­verlauf

Saisonale Schwer­punkte.

Weiter­lesen

Heiz­periode übli­cher­weise 1. Oktober bis 30. April: Hei­zungs­wartung und Brenner­reini­gung sinnvoll zwischen August und September, Funk­tions­kontrolle der Regelung vor dem ersten Kälte­einbruch, Frost­schutz­maß­nahmen an Außen­zapf­stellen und unge­nutzten Bereichen im Oktober.

Kälte- und Lüf­tungs­technik werden vor der Kühl­periode im Frühjahr gewartet, Filter­wechsel meist zweimal jährlich mit Schwer­punkt nach der Pollen­saison.

Prüfungen mit Nut­zungs­einschrän­kung (Aufzug, Elektro, Sicher­heits­beleuch­tung) legen wir bevorzugt in die Sommer­monate und in Betriebs­ruhe­zeiten.

Legio­nel­len­un­ter­su­chungen bei jähr­li­cher Pflicht ter­mi­nieren wir in stabil warmen Monaten, damit Betriebs­bedin­gungen ver­gleichbar bleiben.

Zum Jahres­wechsel stehen Zähler­able­sung und Ver­brauchs­auswer­tung an, im Frühjahr die Kontrolle der Winter­schäden an Dach, Ent­wäs­se­rung und Fassade.

Ein­ordnung

Diese Begriffe und Regel­werke bestimmen den Leis­tungs­umfang. Wir ori­en­tieren uns daran – eine Zer­ti­fi­zie­rung nach diesen Normen besteht nicht.

Begriffe und Regel­werke anzeigen
  • Tech­ni­sche Gebäude­ausrüs­tung (TGA); tech­ni­sches Gebäude­manage­ment nach DIN 32736 mit den Leis­tungen Betreiben, Doku­men­tieren, Energie­manage­ment, Moder­ni­sieren, Sanieren, Umbauen und Verfolgen der tech­ni­schen Gewähr­leis­tung
  • DIN 31051: Wartung, Inspek­tion, Instand­setzung, Ver­bes­se­rung
  • Betreiber­verant­wor­tung, Pflichten­über­tra­gung, Auswahl-, Ein­weisungs- und Kon­troll­pflicht (fachliche Ori­en­tie­rung an GEFMA 190)
  • Betriebs­sicher­heits­verord­nung (BetrSichV), über­wa­chungs­bedürf­tige Anlage, zuge­lassene Über­wa­chungs­stelle (ZÜS), Prüfbuch, befähigte Person, TRBS 1201
  • DGUV Vor­schrift 3: Prüfung orts­fester elek­tri­scher Anlagen und orts­verän­der­li­cher Betriebs­mittel, Fristen aus der Gefähr­dungs­beur­tei­lung
  • Trink­wasser­verord­nung (TrinkwV), Groß­anlage zur Trink­wasser­erwär­mung (Speicher über 400 Liter oder mehr als 3 Liter Lei­tungs­inhalt), ori­en­tie­rende Unter­suchung auf Legio­nellen, tech­ni­scher Maß­nahmen­wert
  • VDI 6022: Hygiene­anfor­de­rungen an raum­luft­tech­ni­sche Anlagen, Hygie­neinspek­tion und Hygiene­kontrolle
  • Gebäude­energie­gesetz (GEG) §§ 60a bis 60c: Hei­zungs­prüfung, Hei­zungs­opti­mie­rung und hydrau­li­scher Abgleich in größeren Gebäuden
  • F-Gase-Ver­ord­nung: Dicht­heits­prüfung von Kälte­anlagen nach CO2-Äqui­va­lent
  • Kehr- und Über­prüfungs­ordnung (KÜO) und Feuer­stätten­schau durch den Bezirks­schorn­stein­feger
  • Prüf­fristen­kataster, Anlagen­kenn­zeich­nung, Revi­sions­unter­lagen, Mängel­verfol­gung

Nach­gefragt

Fragen zur Leistung Haus­technik.

Recht­liche Ein­ordnungen auf dieser Seite sind allgemein gehalten und ersetzen keine Rechts­bera­tung im Einzel­fall.

Stand

Führen Sie die gesetzlich vor­geschriebenen Prüfungen selbst durch?

Wir trennen klar zwischen Betreiben und Prüfen. Bedienen, Über­wachen, Sicht- und Funk­tions­kontrollen sowie die Doku­men­ta­tion über­nehmen wir selbst. Prüfungen, die einer zuge­lassenen Über­wa­chungs­stelle, einer befä­higten Person oder einem zuge­lassenen Fach­betrieb vor­behalten sind – etwa die wieder­kehrende Auf­zugs­prüfung, Prüfungen nach DGUV Vor­schrift 3 oder Trink­wasser­unter­suchungen durch ein akkre­di­tiertes Labor – beauf­tragen und koor­di­nieren wir, begleiten sie vor Ort und halten die Berichte und Mängel nach.

Wie oft muss das Trink­wasser auf Legionellen unter­sucht werden?

Unter­su­chungs­pflichtig sind Trink­wasser­instal­la­tionen mit einer Groß­anlage zur Trink­wasser­erwär­mung, also mit einem Speicher über 400 Liter oder mehr als 3 Litern Lei­tungs­inhalt zwischen Erwärmer und ent­fern­tester Ent­nahme­stelle, wenn Trink­wasser abgegeben wird. Wird das Wasser im Rahmen einer gewerb­li­chen Tätigkeit abgegeben, etwa in ver­mie­teten Mehr­fami­lien­häusern, gilt übli­cher­weise ein Drei­jahres­rhythmus; bei Abgabe an die Öffent­lich­keit ist die Unter­suchung in der Regel jährlich fällig. Wir orga­ni­sieren Probe­nahme und Labor, über­wachen die Warm­wasser­tempe­ra­turen und ver­an­lassen bei Über­schrei­tung des tech­ni­schen Maß­nahmen­werts die erfor­der­li­chen Schritte.

Wie oft wird ein Aufzug geprüft und wer befreit ein­geschlossene Personen?

Aufzüge sind über­wa­chungs­bedürf­tige Anlagen. Die wieder­kehrende Haupt­prüfung durch eine zuge­lassene Über­wa­chungs­stelle muss spä­tes­tens alle zwei Jahre erfolgen, dazwi­schen ist eine Zwi­schen­prüfung fällig – praktisch steht also jedes Jahr ein Prüf­termin an, zusätz­lich zur ver­trag­li­chen Wartung durch die Auf­zugs­firma. Personen dürfen nur durch ein­gewie­sene beauf­tragte Personen oder den Auf­zugs­not­dienst befreit werden. Wir halten Prüfbuch, Not­fall­plan und Kon­takt­kette aktuell und prüfen das Zweiwege-Not­ruf­system im Rahmen unserer Bege­hungen.

Was bedeuten die neuen Pflichten zu Heizungs­prüfung und hydrau­li­schem Abgleich?

Das Gebäude­energie­gesetz verlangt für Heizungen mit Wasser als Wärme­träger in Gebäuden ab sechs Wohn- oder Nut­zungs­einheiten eine Hei­zungs­prüfung mit anschlie­ßender Opti­mie­rung; für ältere Anlagen läuft dafür eine Frist bis 30. September 2027, für jüngere Anlagen greift die Pflicht im Anschluss an das fünf­zehnte Betriebs­jahr. Nach Einbau einer neuen Heizung ist in diesen Gebäuden zusätz­lich ein hydrau­li­scher Abgleich durch­zuführen und zu bestä­tigen; für Wärme­pumpen gilt eine eigene Betriebs­prüfung. Wir erfassen die betrof­fenen Anlagen, merken die Fristen vor und beauf­tragen nach Ihrer Freigabe einen Fach­betrieb. Die Ein­ordnung ist allgemein gehalten und ersetzt keine Rechts­bera­tung.

Nächster Schritt

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Sagen Sie uns, um welches Objekt es geht. Wir sehen es uns an und legen den Umfang gemeinsam fest.

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