05 · Leistung
Haustechnische Betreuung
Wir bedienen, überwachen und dokumentieren die technische Gebäudeausrüstung: Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, Aufzug und Brandschutztechnik. Prüfungen, die einer zugelassenen Überwachungsstelle oder einem Fachbetrieb vorbehalten sind, koordinieren wir und halten die Ergebnisse nach.
Nutzen
Was Sie davon haben.
Sie wissen jederzeit, welche Anlage wann gewartet und geprüft wurde und welche Mängel offen sind – nachvollziehbar in einem gepflegten Anlagen- und Fristenkataster statt in Ordnern verteilt.
- Objektarten
- Mehrfamilienhäuser und WEG-Anlagen mit Zentralheizung und zentraler Warmwasserbereitung · Bürogebäude mit raumlufttechnischen Anlagen und Kältetechnik · Ärztehäuser, Praxen und Pflegeeinrichtungen mit erhöhten Hygieneanforderungen
- Turnus
- Objektbezogen im Leistungsverzeichnis
- Nachweis
- Einsatzdokumentation je Termin
- Einsatzgebiet
- Rhein-Main-Gebiet, Zentrum Frankfurt am Main
Leistungsumfang
Was dazugehört.
- Regelmäßige Anlagenbegehung mit Funktions- und Sichtkontrolle von Heizzentrale, Lüftung, Sanitärtechnik und Elektroverteilung
- Heizungsbetrieb: Start und Abschluss der Heizperiode, Kontrolle von Anlagendruck, Ausdehnungsgefäß, Umwälzpumpen, Vorlauftemperatur, Zeitprogrammen und Nachtabsenkung, Entlüften von Heizkörpern und Strängen
- Trinkwasserhygiene im Betrieb: Temperaturkontrolle am Warmwasseraustritt und im Zirkulationsrücklauf, Spülplan für selten genutzte Entnahmestellen, Vorbereitung von Probenahmestellen und Beauftragung akkreditierter Labore
- Lüftungs- und Klimatechnik: Filterwechsel, Kontrolle von Riemen, Kondensatableitung und Luftmengen, Vorbereitung und Begleitung der Hygieneinspektion nach VDI 6022
- Elektrotechnik: Sichtkontrolle von Verteilungen und Zählerräumen, Leuchtmittelwechsel, Auslösetest von Fehlerstromschutzschaltern nach Anweisung, Organisation der Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3
- Aufzugsanlagen: Sichtkontrolle, Führung des Prüfbuchs, Terminierung von Wartung und wiederkehrender Prüfung durch die ZÜS, Funktionsprüfung des Zweiwege-Notrufsystems, Aushang des Notfallplans
- Brandschutztechnik: Sichtkontrolle von Feuerlöschern, Wandhydranten, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Feststellanlagen und Sicherheitsbeleuchtung, Freihalten von Flucht- und Rettungswegen
- Kleinreparaturen und Erstinstandsetzung an Armaturen, Spülkästen, Dichtungen, Türschließern, Schwimmerschaltern und Beleuchtung
- Zähler- und Verbrauchserfassung, Plausibilitätskontrolle der Werte, frühzeitige Meldung auffälliger Verbrauchssprünge als Hinweis auf Leckagen oder Fehleinstellungen
- Störungsannahme und Ersteingrenzung, im Schadensfall Absperren der Hauptleitung oder Freischalten betroffener Stromkreise
- Pflege der Anlagendokumentation: Wartungs- und Prüffristenkataster, Prüfberichte, Betriebsanleitungen, Revisionsunterlagen, Mängelverfolgung bis zur Erledigung
- Begleitung von Wartungsfirmen und Prüfsachverständigen: Zutritt, Einweisung in die Anlage, Kontrolle der ausgeführten Arbeiten und der Protokolle auf offene Befunde
- Frostschutzmaßnahmen: Entleeren von Außenzapfstellen, Kontrolle von Frostwächtern und ungenutzten Räumen
Anwendung
Typische Objekte.
- Mehrfamilienhäuser und WEG-Anlagen mit Zentralheizung und zentraler Warmwasserbereitung
- Bürogebäude mit raumlufttechnischen Anlagen und Kältetechnik
- Ärztehäuser, Praxen und Pflegeeinrichtungen mit erhöhten Hygieneanforderungen
- Gewerbeobjekte mit Toranlagen, Hebeanlagen und Drucklufttechnik
- Tiefgaragen mit Lüftung, CO-Warnanlage, Brandschutz- und Entrauchungstechnik
- Schulen, Kitas und Verwaltungsgebäude mit umfangreichen Prüfpflichten
- Gemischt genutzte Bestandsimmobilien mit Wohn- und Gewerbeeinheiten
Jahresverlauf
Saisonale Schwerpunkte.
Weiterlesen
Heizperiode üblicherweise 1. Oktober bis 30. April: Heizungswartung und Brennerreinigung sinnvoll zwischen August und September, Funktionskontrolle der Regelung vor dem ersten Kälteeinbruch, Frostschutzmaßnahmen an Außenzapfstellen und ungenutzten Bereichen im Oktober.
Kälte- und Lüftungstechnik werden vor der Kühlperiode im Frühjahr gewartet, Filterwechsel meist zweimal jährlich mit Schwerpunkt nach der Pollensaison.
Prüfungen mit Nutzungseinschränkung (Aufzug, Elektro, Sicherheitsbeleuchtung) legen wir bevorzugt in die Sommermonate und in Betriebsruhezeiten.
Legionellenuntersuchungen bei jährlicher Pflicht terminieren wir in stabil warmen Monaten, damit Betriebsbedingungen vergleichbar bleiben.
Zum Jahreswechsel stehen Zählerablesung und Verbrauchsauswertung an, im Frühjahr die Kontrolle der Winterschäden an Dach, Entwässerung und Fassade.
Einordnung
Diese Begriffe und Regelwerke bestimmen den Leistungsumfang. Wir orientieren uns daran – eine Zertifizierung nach diesen Normen besteht nicht.
Begriffe und Regelwerke anzeigen
- Technische Gebäudeausrüstung (TGA); technisches Gebäudemanagement nach DIN 32736 mit den Leistungen Betreiben, Dokumentieren, Energiemanagement, Modernisieren, Sanieren, Umbauen und Verfolgen der technischen Gewährleistung
- DIN 31051: Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Verbesserung
- Betreiberverantwortung, Pflichtenübertragung, Auswahl-, Einweisungs- und Kontrollpflicht (fachliche Orientierung an GEFMA 190)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), überwachungsbedürftige Anlage, zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), Prüfbuch, befähigte Person, TRBS 1201
- DGUV Vorschrift 3: Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel, Fristen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV), Großanlage zur Trinkwassererwärmung (Speicher über 400 Liter oder mehr als 3 Liter Leitungsinhalt), orientierende Untersuchung auf Legionellen, technischer Maßnahmenwert
- VDI 6022: Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen, Hygieneinspektion und Hygienekontrolle
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) §§ 60a bis 60c: Heizungsprüfung, Heizungsoptimierung und hydraulischer Abgleich in größeren Gebäuden
- F-Gase-Verordnung: Dichtheitsprüfung von Kälteanlagen nach CO2-Äquivalent
- Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und Feuerstättenschau durch den Bezirksschornsteinfeger
- Prüffristenkataster, Anlagenkennzeichnung, Revisionsunterlagen, Mängelverfolgung
Nachgefragt
Fragen zur Leistung Haustechnik.
Rechtliche Einordnungen auf dieser Seite sind allgemein gehalten und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Stand
Führen Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen selbst durch?
Wir trennen klar zwischen Betreiben und Prüfen. Bedienen, Überwachen, Sicht- und Funktionskontrollen sowie die Dokumentation übernehmen wir selbst. Prüfungen, die einer zugelassenen Überwachungsstelle, einer befähigten Person oder einem zugelassenen Fachbetrieb vorbehalten sind – etwa die wiederkehrende Aufzugsprüfung, Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 oder Trinkwasseruntersuchungen durch ein akkreditiertes Labor – beauftragen und koordinieren wir, begleiten sie vor Ort und halten die Berichte und Mängel nach.
Wie oft muss das Trinkwasser auf Legionellen untersucht werden?
Untersuchungspflichtig sind Trinkwasserinstallationen mit einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung, also mit einem Speicher über 400 Liter oder mehr als 3 Litern Leitungsinhalt zwischen Erwärmer und entferntester Entnahmestelle, wenn Trinkwasser abgegeben wird. Wird das Wasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgegeben, etwa in vermieteten Mehrfamilienhäusern, gilt üblicherweise ein Dreijahresrhythmus; bei Abgabe an die Öffentlichkeit ist die Untersuchung in der Regel jährlich fällig. Wir organisieren Probenahme und Labor, überwachen die Warmwassertemperaturen und veranlassen bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts die erforderlichen Schritte.
Wie oft wird ein Aufzug geprüft und wer befreit eingeschlossene Personen?
Aufzüge sind überwachungsbedürftige Anlagen. Die wiederkehrende Hauptprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle muss spätestens alle zwei Jahre erfolgen, dazwischen ist eine Zwischenprüfung fällig – praktisch steht also jedes Jahr ein Prüftermin an, zusätzlich zur vertraglichen Wartung durch die Aufzugsfirma. Personen dürfen nur durch eingewiesene beauftragte Personen oder den Aufzugsnotdienst befreit werden. Wir halten Prüfbuch, Notfallplan und Kontaktkette aktuell und prüfen das Zweiwege-Notrufsystem im Rahmen unserer Begehungen.
Was bedeuten die neuen Pflichten zu Heizungsprüfung und hydraulischem Abgleich?
Das Gebäudeenergiegesetz verlangt für Heizungen mit Wasser als Wärmeträger in Gebäuden ab sechs Wohn- oder Nutzungseinheiten eine Heizungsprüfung mit anschließender Optimierung; für ältere Anlagen läuft dafür eine Frist bis 30. September 2027, für jüngere Anlagen greift die Pflicht im Anschluss an das fünfzehnte Betriebsjahr. Nach Einbau einer neuen Heizung ist in diesen Gebäuden zusätzlich ein hydraulischer Abgleich durchzuführen und zu bestätigen; für Wärmepumpen gilt eine eigene Betriebsprüfung. Wir erfassen die betroffenen Anlagen, merken die Fristen vor und beauftragen nach Ihrer Freigabe einen Fachbetrieb. Die Einordnung ist allgemein gehalten und ersetzt keine Rechtsberatung.
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Andere Leistungen.
- Hausmeister- und Gebäudeservice Feste Ansprechperson am Objekt: regelmäßige Begehungen, Kleinreparaturen, Müll- und Schlüsselmanagement sowie Kontrolle der Allgemeinflächen. Was im Turnus erledigt wird, steht im Leistungsverzeichnis und wird protokolliert.
- Außenanlagenpflege Wir halten Grünflächen, Wege, Höfe und Zufahrten das ganze Jahr über nutzbar und verkehrssicher – von der Vegetationspflege bis zum Winterdienst. Der Leistungsumfang wird objektbezogen im Leistungsverzeichnis festgelegt, nicht pauschal zugesagt.
- Innenreinigung und Unterhaltsreinigung Wiederkehrende Reinigung von Treppenhäusern, Büros, Sanitärbereichen und Nebenflächen nach definiertem Leistungsverzeichnis, ergänzt um Glas-, Grund- und Sonderreinigung. Umfang und Turnus bestimmen wir nach Aufmaß und Nutzungsintensität, nicht nach Pauschalwerten.
Nächster Schritt
Haustechnik für Ihr Objekt.
Sagen Sie uns, um welches Objekt es geht. Wir sehen es uns an und legen den Umfang gemeinsam fest.
oder anrufen: 0172 5651342 · Montag bis Freitag, 8–17 Uhr
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