Störungsannahme
Notdienst und Störungsannahme
Sind Personen in Gefahr, brennt es oder riechen Sie Gas: 112 wählen, danach uns informieren. Alles andere am Objekt melden Sie unter 0172 5651342. Während der Bürozeiten, Montag bis Freitag, 8–17 Uhr, nehmen wir Meldungen direkt an; wie Störungen außerhalb der Bürozeiten angenommen werden, legen wir im Betreuungsvertrag fest.
Störung melden
- Erreichbar
- Montag bis Freitag, 8–17 Uhr
- Außerhalb der Bürozeiten
- Wie Störungen angenommen werden, legen wir im Betreuungsvertrag fest.
Bei Gefahr für Personen, bei Feuer oder Gasgeruch: zuerst 112 wählen, bei Gasgeruch zusätzlich den Netzbetreiber. Rufen Sie uns danach an.
Was jetzt zu tun ist
In dieser Reihenfolge. Die ersten beiden Schritte kosten Sekunden und verhindern die meisten Folgeschäden.
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Gefahr für Personen? 112
Feuer, Rauch, Gasgeruch, eine eingeklemmte oder verletzte Person, ein medizinischer Notfall im Aufzug: zuerst 112, aus sicherer Entfernung. Bei Gasgeruch zusätzlich die Entstörnummer Ihres Gasnetzbetreibers – sie steht auf Ihrer Gasrechnung und am Hausanschluss.
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Gefahrenstelle sichern
Bereich verlassen, Zugang absperren, andere fernhalten. Nasse Treppenstufen, herabhängende Teile, offene Schächte: Absperrung improvisieren, notfalls mit Stühlen und einem Zettel. Nichts selbst reparieren.
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Wenn gefahrlos möglich: absperren
Wasser am Hauptabsperrhahn, betroffenen Stromkreis abschalten. Wie das geht, steht unten unter Sofortmaßnahmen. Wenn Sie unsicher sind, überspringen Sie diesen Schritt und rufen an.
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0172 5651342 anrufen
Sagen Sie in dieser Reihenfolge: Objektadresse, was passiert ist, wo genau im Gebäude, seit wann, wer Zugang hat, Ihre Rückrufnummer. Bleiben Sie beim Beschreiben konkret: Wasser tritt aus der Decke im Keller unter Wohnung 3 ist besser als Wasserschaden im Haus.
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Erreichbar bleiben und Zugang klären
Wir rufen zurück, sobald wir einschätzen können, wann wir am Objekt sind. Klären Sie bis dahin, wer die Tür öffnet, wo der Schlüssel für Keller, Technikraum oder Tiefgarage liegt und ob ein Stellplatz für unser Fahrzeug frei ist.
Sofortmaßnahmen, bevor wir da sind
Diese Handgriffe kann jede erwachsene Person ohne Fachkenntnis ausführen. Alles, was darüber hinausgeht, lassen Sie bitte stehen.
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Wasseraustritt: Hauptabsperrung schließen
Der Hauptabsperrhahn sitzt in der Regel im Hausanschlussraum oder im Keller direkt an der Wasseruhr. Zudrehen im Uhrzeigersinn, ohne Gewalt; bei älteren Ventilen ruckt es kurz, das ist normal. Betrifft es nur eine Wohnung, reicht oft die Wohnungsabsperrung im Vorwandelement, unter der Spüle oder im Zählerschrank. Läuft Wasser in die Nähe von Steckdosen, Verteilern oder Elektrogeräten: erst Strom abschalten, dann den Raum betreten.
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Strom: betroffenen Stromkreis abschalten
Im Verteilerkasten den zugehörigen Leitungsschutzschalter nach unten auf Null stellen. Hat der FI-Schutzschalter ausgelöst, ist ein einmaliger Einschaltversuch zulässig – aber nur, wenn kein Wasser und kein Brandgeruch im Spiel ist. Löst er erneut aus, lassen Sie den Stromkreis aus, ziehen Sie die Geräte dieses Kreises ab und melden Sie es. Niemals überbrücken, keine Abdeckung öffnen, nicht an offenen Klemmen hantieren.
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Gasgeruch: nicht schalten, lüften, raus
Kein Lichtschalter, keine Klingel, kein Telefon im Gebäude, keine offene Flamme. Fenster und Türen öffnen. Den Gashahn nur zudrehen, wenn er gefahrlos erreichbar ist. Gebäude verlassen, Bewohner durch Klopfen warnen, nicht klingeln. Von draußen 112 und die Entstörnummer des Netzbetreibers anrufen. Erst danach uns.
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Heizungsausfall: ablesen statt öffnen
Störungsanzeige am Regler fotografieren oder den Code notieren, Anlagendruck am Manometer ablesen, prüfen, ob der Notschalter vor dem Heizraum versehentlich ausgeschaltet wurde. Die Entstörtaste dürfen Sie einmal drücken. Mehrfaches Entstören verdeckt nur die Ursache. Die Verkleidung bleibt zu – Arbeiten an der Anlage macht der Heizungsfachbetrieb.
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Aufzug mit eingeschlossener Person: Notruftaste, Tür zu lassen
Die Notruftaste in der Kabine verbindet direkt mit dem Aufzugsnotdienst; lassen Sie sie gedrückt, bis eine Stimme antwortet. Sprechkontakt halten, Person beruhigen, Etage nennen. Keine Befreiungsversuche durch Laien: Eine von außen geöffnete Schachttür ist die häufigste Ursache für schwere Unfälle. Die Nummer der Aufzugsfirma steht am Aushang in der Kabine und im Erdgeschoss.
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Abwasser steigt oder drückt zurück
Im betroffenen Strang kein Wasser mehr laufen lassen: keine Waschmaschine, keine Spülung, keine Dusche. Nachbarn der darüberliegenden Einheiten informieren, weil deren Abfluss in denselben Strang läuft. Keine chemischen Rohrreiniger nachkippen – sie gefährden später die Arbeit der Fachfirma.
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Wasser im Keller nach Starkregen
Strom für den betroffenen Bereich abschalten, bevor jemand hineingeht. Überflutete Räume mit stromführenden Geräten nicht betreten. Lichtschächte und Kellerfenster von außen prüfen, Gegenstände hochstellen, Türen zu Technikräumen schließen, wenn das ohne Risiko möglich ist.
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Sturmschaden und lose Bauteile
Die Fläche unter dem losen Teil großflächig absperren, auch Parkplätze und Gehweg. Nicht aufs Dach, nicht auf die Leiter. Fotos aus sicherer Entfernung helfen uns bei der Einschätzung, welches Gewerk anrücken muss.
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Haustür oder Schließanlage defekt
Tür nicht dauerhaft aufkeilen: Das ist ein Einbruchrisiko, und bei einer Brandschutztür ist es zusätzlich ein Sicherheitsproblem. Wenn niemand im Haus ist, Fenster im Erdgeschoss prüfen. Melden und, wenn möglich, jemanden bis zum Eintreffen vor Ort lassen.
Was wir nach Ihrer Meldung tun
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Aufnehmen
Meldung mit Datum, Uhrzeit, Melder, Objekt und Schadensbild – schriftlich und in der Objektakte, nicht auf einem Zettel.
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Einschätzen
Wir sagen Ihnen am Telefon, ob es Gefahr im Verzug ist oder bis zum nächsten Werktag warten kann. Ein Einsatz, der nichts bringt, kostet Sie nur Geld.
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Anfahren
Innerhalb der Reaktionszeit, die wir für Ihr Objekt im Vertrag festgelegt haben, gerechnet ab Annahme der Meldung. Verzögert sich das durch Witterung oder Verkehr, rufen wir an, statt Sie warten zu lassen.
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Sichern
Absperren, Wasser oder Strom abstellen, provisorisch abdichten, Fluchtwege frei machen. Ziel ist, den Schaden anzuhalten – nicht, ihn beim ersten Einsatz endgültig zu beheben.
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Fachfirma beauftragen
Wo ein Fachkundenachweis nötig ist, beauftragen wir nach Ihrer Freigabe. Bis zu der Freigabegrenze, die wir mit Ihnen vereinbaren, handeln wir sofort, wenn das im Vertrag so steht. Bei Gefahr im Verzug beschränken wir uns auf die Gefahrenabwehr und informieren Sie unverzüglich.
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Zurückmelden
Sie erhalten auf dem mit Ihnen vereinbarten Weg eine Rückmeldung: was vorgefunden wurde, was gemacht wurde, was offen ist, welcher Folgeauftrag nötig ist, dazu Fotos. Das ist zugleich die Unterlage für Ihre Schadenmeldung.
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Abrechnen
Nach den Sätzen, die im Vertrag für Ihr Objekt vereinbart sind; Material nach Beleg, Fremdrechnungen im Original.
Was wir nicht tun
Diese Grenzen gelten immer, auch wenn jemand drängt.
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Keine Ersatzvornahme über die vereinbarte Freigabegrenze hinaus ohne Ihre Freigabe
Auch dann nicht, wenn der Handwerker schon vor der Tür steht. Einzige Ausnahme ist Gefahr im Verzug, und dann nur die Maßnahme, die die Gefahr abwendet – nicht die komplette Instandsetzung.
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Keine Arbeiten mit Fachkundenachweis in Eigenregie
Eingriffe in die Elektroinstallation über Sicherung und Leuchtmittel hinaus, Arbeiten an Gasleitungen und Thermen, Aufzugstechnik, Brandmelde- und Sicherheitstechnik, Probenahmen an der Trinkwasseranlage. Wir stellen die Fachfirma, wir spielen sie nicht.
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Keine Personenbefreiung aus dem Aufzug
Das übernimmt der Aufzugsnotdienst oder die Feuerwehr. Wir halten Kontakt zur eingeschlossenen Person und weisen die Einsatzkräfte ein.
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Kein Öffnen von Wohnungstüren ohne Auftrag
Eine Wohnung öffnen wir nur auf Anweisung des Berechtigten. Besteht Gefahr für Leben oder erhebliche Sachwerte, läuft die Öffnung über Feuerwehr oder Polizei und wird protokolliert.
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Keine Auskünfte an Dritte
Wer wann welchen Schaden verursacht hat, erfahren Nachbarn, Mieter oder Anrufer nicht von uns. Die Information geht an Eigentümer oder Verwaltung.
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Keine Schadenregulierung mit Versicherungen
Wir liefern Dokumentation und Fotos in der Form, die eine Versicherung braucht. Die Meldung und die Verhandlung führen Eigentümer oder Verwaltung.
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Kein Notdienst für Objekte ohne Vertrag
Die Störungsannahme gilt für betreute Objekte im dort vereinbarten Umfang. Rufen Sie trotzdem an, wenn Gefahr besteht – wir sagen Ihnen dann, wen Sie erreichen müssen.
Diese Angaben nehmen wir am Telefon auf
Legen Sie sich das zurecht, bevor Sie wählen. Es verkürzt das Gespräch auf wenige Minuten.
- Objekt
- Straße, Hausnummer, Ort, gegebenenfalls Aufgang.
- Melder
- Ihr Name, Ihre Rolle (Eigentümer, Verwaltung, Mieter, Nachbar), Rückrufnummer.
- Schadensbild
- Was tritt auf: Wasser, Strom, Wärme, Geruch, Rauch, Tür, Aufzug.
- Ort im Gebäude
- Geschoss, Einheit, Keller, Technikraum, Tiefgarage, Außenbereich.
- Beginn
- Seit wann besteht der Zustand, ob er zunimmt.
- Betroffene Einheiten
- Wie viele Wohnungen oder Gewerbeflächen sind beeinträchtigt.
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- Zugang
- Wer öffnet, wo liegen Schlüssel, gibt es Codes oder Schlüsselrohr.
- Bereits getroffene Maßnahmen
- Was wurde abgesperrt oder abgeschaltet, wer war bereits vor Ort.
- Freigabe
- Wer jetzt über Kosten entscheidet und bis zu welchem Betrag.
Was kein Notfall ist
Ein ausgefallenes Leuchtmittel im Treppenhaus, eine volle Mülltonne, ein tropfender Wasserhahn ohne austretende Menge, ein Aufzug, der steht, in dem aber niemand eingeschlossen ist, Streit im Haus oder Lärm: Diese Meldungen nehmen wir während der Bürozeiten, Montag bis Freitag, 8–17 Uhr, auf und arbeiten sie in der nächsten Objektrunde ab.
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Ein vergessener Wohnungsschlüssel ist Sache des jeweiligen Bewohners und eines Schlüsseldienstes. Wir öffnen keine Wohnungstüren, auch nicht gegen Vorlage eines Ausweises.
Rücken wir auf eine Meldung aus, die sich als nicht dringlich herausstellt, berechnen wir den Einsatz nach den im Vertrag vereinbarten Sätzen. Wir sagen das vorher am Telefon, damit Sie entscheiden können – und nicht hinterher auf der Rechnung.
Nachgefragt
Häufige Fragen.
Wie schnell sind Sie am Objekt?
Die Reaktionszeit legen wir je Objekt im Betreuungsvertrag fest, gerechnet ab der Annahme der Meldung. Wann wir tatsächlich da sind, hängt von Lage, Verkehr und Witterung ab, deshalb nennen wir am Telefon eine konkrete Uhrzeit statt einer Spanne. Wenn wir sie nicht halten können, rufen wir an, bevor die Zeit abgelaufen ist.
Was kostet ein Notdiensteinsatz und wer zahlt ihn?
Abgerechnet wird nach den Sätzen, die im Vertrag für Ihr Objekt vereinbart sind; Material rechnen wir nach Beleg ab. Rechnungsempfänger ist der Auftraggeber, also Eigentümer oder Verwaltung. Hat ein Mieter den Schaden verursacht, stellen wir die Unterlagen für die Weiterberechnung bereit; die Weiterberechnung selbst entscheiden Sie.
Dürfen Mieter den Notdienst direkt anrufen?
Wenn das im Vertrag so vereinbart ist, ja – dann hängt die Nummer im Aushang. Andernfalls läuft die Meldung über die Verwaltung. Eine Meldung, die eine akute Gefahr abwendet, nehmen wir in jedem Fall an und klären die Zuständigkeit danach.
Nächster Schritt
Störungsannahme vertraglich regeln.
Eine verbindliche Störungsannahme gibt es mit dem Betreuungsvertrag. Nennen Sie uns Adresse und Objektart, wir sehen uns das Objekt an und legen Ihnen ein Angebot vor.
oder anrufen: 0172 5651342 · Montag bis Freitag, 8–17 Uhr