Stö­rungs­annahme

Notdienst und Störungs­annahme

Sind Personen in Gefahr, brennt es oder riechen Sie Gas: 112 wählen, danach uns infor­mieren. Alles andere am Objekt melden Sie unter 0172 5651342. Während der Büro­zeiten, Montag bis Freitag, 8–17 Uhr, nehmen wir Meldungen direkt an; wie Störungen außerhalb der Büro­zeiten ange­nommen werden, legen wir im Betreu­ungs­vertrag fest.

Störung melden

0172 5651342

Erreichbar
Montag bis Freitag, 8–17 Uhr
Außerhalb der Büro­zeiten
Wie Störungen ange­nommen werden, legen wir im Betreu­ungs­vertrag fest.

Bei Gefahr für Personen, bei Feuer oder Gasgeruch: zuerst 112 wählen, bei Gasgeruch zusätz­lich den Netz­betreiber. Rufen Sie uns danach an.

Was jetzt zu tun ist

In dieser Reihen­folge. Die ersten beiden Schritte kosten Sekunden und ver­hin­dern die meisten Folge­schäden.

  1. Gefahr für Personen? 112

    Feuer, Rauch, Gasgeruch, eine ein­geklemmte oder verletzte Person, ein medi­zi­ni­scher Notfall im Aufzug: zuerst 112, aus sicherer Ent­fer­nung. Bei Gasgeruch zusätz­lich die Ent­stör­nummer Ihres Gas­netz­betrei­bers – sie steht auf Ihrer Gas­rech­nung und am Haus­anschluss.

  2. Gefahren­stelle sichern

    Bereich verlassen, Zugang absperren, andere fern­halten. Nasse Treppen­stufen, herab­hängende Teile, offene Schächte: Absper­rung impro­vi­sieren, notfalls mit Stühlen und einem Zettel. Nichts selbst repa­rieren.

  3. Wenn gefahrlos möglich: absperren

    Wasser am Haupt­absperr­hahn, betrof­fenen Strom­kreis abschalten. Wie das geht, steht unten unter Sofort­maß­nahmen. Wenn Sie unsicher sind, über­springen Sie diesen Schritt und rufen an.

  4. 0172 5651342 anrufen

    Sagen Sie in dieser Reihen­folge: Objekt­adresse, was passiert ist, wo genau im Gebäude, seit wann, wer Zugang hat, Ihre Rück­ruf­nummer. Bleiben Sie beim Beschreiben konkret: Wasser tritt aus der Decke im Keller unter Wohnung 3 ist besser als Wasser­schaden im Haus.

  5. Erreichbar bleiben und Zugang klären

    Wir rufen zurück, sobald wir ein­schätzen können, wann wir am Objekt sind. Klären Sie bis dahin, wer die Tür öffnet, wo der Schlüssel für Keller, Technik­raum oder Tief­garage liegt und ob ein Stell­platz für unser Fahrzeug frei ist.

Sofort­maß­nahmen, bevor wir da sind

Diese Hand­griffe kann jede erwach­sene Person ohne Fach­kenntnis ausführen. Alles, was darüber hinaus­geht, lassen Sie bitte stehen.

  • Wasser­austritt: Haupt­absperrung schließen

    Der Haupt­absperr­hahn sitzt in der Regel im Haus­anschluss­raum oder im Keller direkt an der Wasseruhr. Zudrehen im Uhr­zeiger­sinn, ohne Gewalt; bei älteren Ventilen ruckt es kurz, das ist normal. Betrifft es nur eine Wohnung, reicht oft die Woh­nungs­absper­rung im Vor­wand­element, unter der Spüle oder im Zähler­schrank. Läuft Wasser in die Nähe von Steck­dosen, Ver­tei­lern oder Elektro­geräten: erst Strom abschalten, dann den Raum betreten.

  • Strom: betroffenen Strom­kreis abschalten

    Im Ver­teiler­kasten den zuge­hörigen Lei­tungs­schutz­schalter nach unten auf Null stellen. Hat der FI-Schutz­schalter ausgelöst, ist ein ein­ma­liger Ein­schalt­versuch zulässig – aber nur, wenn kein Wasser und kein Brand­geruch im Spiel ist. Löst er erneut aus, lassen Sie den Strom­kreis aus, ziehen Sie die Geräte dieses Kreises ab und melden Sie es. Niemals über­brücken, keine Abdeckung öffnen, nicht an offenen Klemmen hantieren.

  • Gasgeruch: nicht schalten, lüften, raus

    Kein Licht­schalter, keine Klingel, kein Telefon im Gebäude, keine offene Flamme. Fenster und Türen öffnen. Den Gashahn nur zudrehen, wenn er gefahrlos erreichbar ist. Gebäude verlassen, Bewohner durch Klopfen warnen, nicht klingeln. Von draußen 112 und die Ent­stör­nummer des Netz­betrei­bers anrufen. Erst danach uns.

  • Heizungs­ausfall: ablesen statt öffnen

    Stö­rungs­anzeige am Regler foto­gra­fieren oder den Code notieren, Anlagen­druck am Manometer ablesen, prüfen, ob der Not­schalter vor dem Heizraum ver­se­hent­lich aus­geschaltet wurde. Die Entstör­taste dürfen Sie einmal drücken. Mehr­faches Entstören verdeckt nur die Ursache. Die Ver­klei­dung bleibt zu – Arbeiten an der Anlage macht der Hei­zungs­fach­betrieb.

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  • Aufzug mit ein­geschlossener Person: Not­ruf­taste, Tür zu lassen

    Die Not­ruf­taste in der Kabine verbindet direkt mit dem Auf­zugs­not­dienst; lassen Sie sie gedrückt, bis eine Stimme antwortet. Sprech­kontakt halten, Person beruhigen, Etage nennen. Keine Befrei­ungs­versuche durch Laien: Eine von außen geöffnete Schacht­tür ist die häufigste Ursache für schwere Unfälle. Die Nummer der Auf­zugs­firma steht am Aushang in der Kabine und im Erd­geschoss.

  • Abwasser steigt oder drückt zurück

    Im betrof­fenen Strang kein Wasser mehr laufen lassen: keine Wasch­maschine, keine Spülung, keine Dusche. Nachbarn der dar­über­liegenden Einheiten infor­mieren, weil deren Abfluss in denselben Strang läuft. Keine che­mi­schen Rohr­reiniger nach­kippen – sie gefährden später die Arbeit der Fachfirma.

  • Wasser im Keller nach Stark­regen

    Strom für den betrof­fenen Bereich abschalten, bevor jemand hinein­geht. Über­flutete Räume mit strom­führenden Geräten nicht betreten. Licht­schächte und Keller­fenster von außen prüfen, Gegen­stände hoch­stellen, Türen zu Technik­räumen schließen, wenn das ohne Risiko möglich ist.

  • Sturm­schaden und lose Bauteile

    Die Fläche unter dem losen Teil groß­flächig absperren, auch Park­plätze und Gehweg. Nicht aufs Dach, nicht auf die Leiter. Fotos aus sicherer Ent­fer­nung helfen uns bei der Ein­schät­zung, welches Gewerk anrücken muss.

  • Haustür oder Schließ­anlage defekt

    Tür nicht dauerhaft aufkeilen: Das ist ein Ein­bruch­risiko, und bei einer Brand­schutz­tür ist es zusätz­lich ein Sicher­heits­problem. Wenn niemand im Haus ist, Fenster im Erd­geschoss prüfen. Melden und, wenn möglich, jemanden bis zum Ein­treffen vor Ort lassen.

Was wir nach Ihrer Meldung tun

  • Aufnehmen

    Meldung mit Datum, Uhrzeit, Melder, Objekt und Scha­dens­bild – schrift­lich und in der Objekt­akte, nicht auf einem Zettel.

  • Ein­schätzen

    Wir sagen Ihnen am Telefon, ob es Gefahr im Verzug ist oder bis zum nächsten Werktag warten kann. Ein Einsatz, der nichts bringt, kostet Sie nur Geld.

  • Anfahren

    Innerhalb der Reak­tions­zeit, die wir für Ihr Objekt im Vertrag fest­gelegt haben, gerechnet ab Annahme der Meldung. Verzögert sich das durch Witterung oder Verkehr, rufen wir an, statt Sie warten zu lassen.

  • Sichern

    Absperren, Wasser oder Strom abstellen, pro­vi­so­risch abdichten, Flucht­wege frei machen. Ziel ist, den Schaden anzu­halten – nicht, ihn beim ersten Einsatz endgültig zu beheben.

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  • Fachfirma beauftragen

    Wo ein Fach­kunde­nach­weis nötig ist, beauf­tragen wir nach Ihrer Freigabe. Bis zu der Frei­gabe­grenze, die wir mit Ihnen ver­ein­baren, handeln wir sofort, wenn das im Vertrag so steht. Bei Gefahr im Verzug beschränken wir uns auf die Gefahren­abwehr und infor­mieren Sie unver­züg­lich.

  • Zurück­melden

    Sie erhalten auf dem mit Ihnen verein­barten Weg eine Rück­meldung: was vor­gefunden wurde, was gemacht wurde, was offen ist, welcher Folge­auftrag nötig ist, dazu Fotos. Das ist zugleich die Unterlage für Ihre Schaden­meldung.

  • Abrechnen

    Nach den Sätzen, die im Vertrag für Ihr Objekt verein­bart sind; Material nach Beleg, Fremd­rech­nungen im Original.

Was wir nicht tun

Diese Grenzen gelten immer, auch wenn jemand drängt.

  • Keine Ersatz­vornahme über die verein­barte Freigabe­grenze hinaus ohne Ihre Freigabe

    Auch dann nicht, wenn der Hand­werker schon vor der Tür steht. Einzige Ausnahme ist Gefahr im Verzug, und dann nur die Maßnahme, die die Gefahr abwendet – nicht die komplette Instand­setzung.

  • Keine Arbeiten mit Fach­kunde­nachweis in Eigen­regie

    Eingriffe in die Elektro­instal­la­tion über Sicherung und Leucht­mittel hinaus, Arbeiten an Gas­leitungen und Thermen, Auf­zugs­technik, Brand­melde- und Sicher­heits­technik, Probe­nahmen an der Trink­wasser­anlage. Wir stellen die Fachfirma, wir spielen sie nicht.

  • Keine Personen­befreiung aus dem Aufzug

    Das übernimmt der Auf­zugs­not­dienst oder die Feuerwehr. Wir halten Kontakt zur ein­geschlos­senen Person und weisen die Ein­satz­kräfte ein.

  • Kein Öffnen von Wohnungs­türen ohne Auftrag

    Eine Wohnung öffnen wir nur auf Anweisung des Berech­tigten. Besteht Gefahr für Leben oder erheb­liche Sachwerte, läuft die Öffnung über Feuerwehr oder Polizei und wird pro­to­kol­liert.

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  • Keine Auskünfte an Dritte

    Wer wann welchen Schaden ver­ur­sacht hat, erfahren Nachbarn, Mieter oder Anrufer nicht von uns. Die Infor­ma­tion geht an Eigen­tümer oder Ver­wal­tung.

  • Keine Schaden­regulierung mit Versi­che­rungen

    Wir liefern Doku­men­ta­tion und Fotos in der Form, die eine Ver­si­che­rung braucht. Die Meldung und die Ver­hand­lung führen Eigen­tümer oder Ver­wal­tung.

  • Kein Notdienst für Objekte ohne Vertrag

    Die Stö­rungs­annahme gilt für betreute Objekte im dort verein­barten Umfang. Rufen Sie trotzdem an, wenn Gefahr besteht – wir sagen Ihnen dann, wen Sie erreichen müssen.

Diese Angaben nehmen wir am Telefon auf

Legen Sie sich das zurecht, bevor Sie wählen. Es verkürzt das Gespräch auf wenige Minuten.

Objekt
Straße, Haus­nummer, Ort, gege­benen­falls Aufgang.
Melder
Ihr Name, Ihre Rolle (Eigen­tümer, Ver­wal­tung, Mieter, Nachbar), Rück­ruf­nummer.
Schadens­bild
Was tritt auf: Wasser, Strom, Wärme, Geruch, Rauch, Tür, Aufzug.
Ort im Gebäude
Geschoss, Einheit, Keller, Technik­raum, Tief­garage, Außen­bereich.
Beginn
Seit wann besteht der Zustand, ob er zunimmt.
Betroffene Einheiten
Wie viele Wohnungen oder Gewerbe­flächen sind beein­träch­tigt.
Alle 9 Angaben anzeigen
Zugang
Wer öffnet, wo liegen Schlüssel, gibt es Codes oder Schlüssel­rohr.
Bereits getroffene Maßnahmen
Was wurde abge­sperrt oder abge­schaltet, wer war bereits vor Ort.
Freigabe
Wer jetzt über Kosten ent­scheidet und bis zu welchem Betrag.

Was kein Notfall ist

Ein aus­gefal­lenes Leucht­mittel im Treppen­haus, eine volle Mülltonne, ein trop­fender Wasser­hahn ohne aus­tretende Menge, ein Aufzug, der steht, in dem aber niemand ein­geschlossen ist, Streit im Haus oder Lärm: Diese Meldungen nehmen wir während der Büro­zeiten, Montag bis Freitag, 8–17 Uhr, auf und arbeiten sie in der nächsten Objekt­runde ab.

Weiter­lesen

Ein ver­ges­sener Woh­nungs­schlüssel ist Sache des jewei­ligen Bewohners und eines Schlüssel­dienstes. Wir öffnen keine Woh­nungs­türen, auch nicht gegen Vorlage eines Ausweises.

Rücken wir auf eine Meldung aus, die sich als nicht dringlich heraus­stellt, berechnen wir den Einsatz nach den im Vertrag verein­barten Sätzen. Wir sagen das vorher am Telefon, damit Sie ent­scheiden können – und nicht hinterher auf der Rechnung.

Nach­gefragt

Häufige Fragen.

Wie schnell sind Sie am Objekt?

Die Reak­tions­zeit legen wir je Objekt im Betreu­ungs­vertrag fest, gerechnet ab der Annahme der Meldung. Wann wir tat­säch­lich da sind, hängt von Lage, Verkehr und Witterung ab, deshalb nennen wir am Telefon eine konkrete Uhrzeit statt einer Spanne. Wenn wir sie nicht halten können, rufen wir an, bevor die Zeit abge­laufen ist.

Was kostet ein Not­dienst­einsatz und wer zahlt ihn?

Abge­rechnet wird nach den Sätzen, die im Vertrag für Ihr Objekt verein­bart sind; Material rechnen wir nach Beleg ab. Rech­nungs­empfänger ist der Auf­trag­geber, also Eigen­tümer oder Ver­wal­tung. Hat ein Mieter den Schaden ver­ur­sacht, stellen wir die Unter­lagen für die Weiter­berech­nung bereit; die Weiter­berech­nung selbst ent­scheiden Sie.

Dürfen Mieter den Notdienst direkt anrufen?

Wenn das im Vertrag so verein­bart ist, ja – dann hängt die Nummer im Aushang. Andern­falls läuft die Meldung über die Ver­wal­tung. Eine Meldung, die eine akute Gefahr abwendet, nehmen wir in jedem Fall an und klären die Zustän­dig­keit danach.

Nächster Schritt

Störungs­annahme vertraglich regeln.

Eine ver­bind­liche Stö­rungs­annahme gibt es mit dem Betreu­ungs­vertrag. Nennen Sie uns Adresse und Objektart, wir sehen uns das Objekt an und legen Ihnen ein Angebot vor.

Anfrage senden

oder anrufen: 0172 5651342 · Montag bis Freitag, 8–17 Uhr